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Blizzard: WoW-Serveranbieter muss 88 Mio. US-Dollar Schadensersatz leisten

Ein langwieriger Prozess zwischen dem Spielepublisher Blizzard sowie dem privaten World of Warcraft Serveranbieter "Scapegaming" ist vergangene Woche per Gerichtsurteil beendet worden. Scapegaming muss rund 88 Millionen US-Dollar Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen an Blizzard leisten.

Die vergangene Woche verlief nicht gut für Scapegaming. Das Unternehmen bot - ohne Erlaubnis von Blizzard - World of Warcraft Server an. Diese waren mit einem Micropayment-System ausgestattet, über welches Gelder von den spielenden Kunden eingeholt werden konnten. Da weder für den Betrieb der Server noch für die hier geleisteten Transaktionen eine Erlaubnis bestand, verklagte Blizzard das Unternehmen Scapegaming auf Schadensersatz.

Vergangene Woche endete der beinahe ein Jahr andauernde Rechtsstreit mit einer Niederlage für eben jenen Anbieter. Das Gericht entschied, dass Scapegaming die Urheberrechte von Blizzard verletzen würde, indem man selbst Server für World of Warcraft anbietet. Besonders problematisch war der gewerbliche Hintergrund. Scapegaming soll mit Hilfe des Micropayment-Systems über 3 Millionen US-Dollar (ca. 2,35 Mio. Euro) an Einnahmen erzielt haben.

Das Gericht entschied, dass Scapegaming insgesamt 88 Millionen US-Dollar (ca. 69 Mio. Euro) an Blizzard leisten müsse. Etwa 85 Millionen US-Dollar werden als Strafschadensersatz betrachtet. Weitere 63.000 US-Dollar werden für den rechtlichen Beistand von Blizzard fällig. Die verbleibenden 3 Millionen US-Dollar, die Scapegaming eingenommen hat, wurden als unerlaubte Gewinne verzeichnet und müssen ebenso an Blizzard ausgehändigt werden.

World of Warcraft

World of Warcraft

Selbst unter dem Aspekt einer Urheberrechtsverletzung mit kommerziellem Hintergrund wirkt die zu leistende Summe sehr hoch. Ob Scapegaming Berufung einlegen wird, ist noch nicht klar. Aufgrund der Höhe des geforderten Betrages wäre es jedoch nicht unwahrscheinlich.

Bild-Quellen: flickr by juanpol unter CC-BY

Text-Quellen: wow rfcexpress

Klaus Müller am Sonntag, 15.08.2010 11:19 Uhr

tagsTags: server

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41 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Kampfmelone am 23.08.2010 18:46:26

    Weiss nicht ob es schon gesagt wurde, aber wer schon einmal einen WoW-Server aufgesetzt hat weiß, dass die map Dateien entweder runtergeladen oder vom WoW-Client per software "geklaut" werden müssen. Damit wäre die Urheberrechtsverletzung wohl gegeben. Finde es aber auch verständlich und gut da ...

  • LoL-O_Mat am 21.08.2010 16:15:20

    Da könnt ja Microsoft genausogut WINE verklagen, oder wo ist da der Unterschied? Verschiedene Projekte könnten tatsächlich von MS verklagt werden, wenn auch nicht WINE, so z.B. Mono. Nur nutzt Microsoft diese Möglichkeit ebenso wie Blizzard nicht. ...

  • Xalotas am 21.08.2010 11:52:05

    Warum urherberrechtsverletzung? doch höchstens eine AGB verletzung der Spieler! Weil: Mangos ist ist völlig nachprogrammierter Server wo keine Zeile Blizzardcode drin ist? Da könnt ja Microsoft genausogut WINE verklagen, oder wo ist da der Unterschied? Kann mir das mal b ...

  • Novo am 18.08.2010 21:54:12

    Warum urherberrechtsverletzung? doch höchstens eine AGB verletzung der Spieler! Weil: Mangos ist ist völlig nachprogrammierter Server wo keine Zeile Blizzardcode drin ist? Da könnt ja Microsoft genausogut WINE verklagen, oder wo ist da der Unterschied? Hmm indem ...

  • alter_Bekannter am 17.08.2010 17:41:49

    Und solange du nicht erfolgreich gegen die Nutzungsbedingungen geklagt hast, würde ich nicht mit dem schlauem Spruch "die gelten hier eh nicht" gegen jene verstoßen. Man braucht nicht gegen DInge klagen die sowieso keine Anwendung finden, das ist der Sinn von Gesetz ...

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