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Mario Sixtus: Raublöscher geben Unterlassungserklärung ab!

Heute Mittag erreichte Mario Sixtus eine von der Münchener Firma OpSec Security unterschriebene, strafbewehrte Unterlassungserklärung. In dieser verpflichtet sich das Unternehmen, es künftig zu unterlassen, "Urheberrechte des Gläubigers an dessen Werken zu verletzen". Eine gleich lautende Erklärung wurde auch für Alexander Lehmann abgegeben. Von beiden waren Videos auf Vimeo deaktiviert worden.

GVU

GVU

Rechtsanwalt Udo Vetter hat es also tatsächlich geschafft, das Unternehmen in die Knie zu zwingen. Für jede Zuwiederhandlung verpflichtet sich die Firma OpSec Security eine Vertragsstrafe zu zahlen. Außerdem tragen sie die Kosten der anwaltlichen Abmahnung. Nachdem sich das süddeutsche Unternehmen als Veranlasser der Takedown-Notices geoutet hatte, erging das Schreiben an sie und nicht mehr an ihre Kooperationspartner von der GVU. Weitere juristische Maßnahmen gegen die Berliner Warezjäger sind derzeit nicht geplant.

Mario schrieb auf seinem Blog sixtus.cc: „Das Positive: Die Löschmanufaktur OpSec hat eine Urheberrechtsverletzung ausdrücklich eingestanden. Sie muss künftig also vorsichtiger sein, beim massenhaften Versand ihrer Take-Down-Notices. Ganz nebenbei haben wir juristisches Neuland betreten und erstmals festgestellt, dass es sich bei einer Raublöschung (danke an Felix für diesen Begriff :-)) tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Wer also künftig Opfer übereifriger, selbsternannter "Rechtevertreter" wird, dürfte es ein wenig leichter haben, diesen auf die Finger zu hauen.“

In einer Pressemitteilung hatte die GVU heute bekannt gegeben, dass sie auch weiterhin mit beiden Urhebern für Gespräche zur Verfügung stehen würde. Sie stellten fest: Weder Mario noch Alexander passen in ihr übliches Beuteschema, weil sich ihre Tätigkeit gegen Täter richtet, „die am Beginn und an den Schnittstellen der illegalen Massenverbreitung agieren.“ Gemeint ist damit die Warez-Szene als Quelle oder kommerziell agierende Raubmordkopierer in der Rolle der Distributoren. Beides ist bei den Filmemachern natürlich nicht der Fall. Zudem gab man an, aufgrund des aktuellen Missgeschickes die konkreten Verfahrensweisen nachbessern und optimieren zu wollen. Möglicherweise bedeutet dies im konkreten Fall, dass sie ihren Partnern in München und anderswo kräftig auf die Finger klopfen werden, damit sich ein solcher PR-technischer Super-GAU nicht wiederholen kann.

Was bleibt ist ein Sieg von Vetter, Sixtus & Lehmann auf ganzer Linie und ein Novum in der deutschen Rechtsgeschichte. Nicht zu vergessen der Shitstorm, den man mit wenigen Mitteln hätte verhindern können. Drum merke: Nicht jeder Film auf den ein Portal von Schwarzkopierern hinweist, beinhaltet auch schwarze Inhalte. Beim nächsten Mal wird man den delete button sicherlich mit mehr Bedacht betätigen. Ob man den Vorfall im Jahresbericht der GVU eintragen wird? Wahrscheinlich eher nicht.

Text-Quellen: sixtus.cc

Lars Sobiraj (g+) am Donnerstag, 12.08.2010 14:31 Uhr

Tags: gvu security opsec raublöscher

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16 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Farzi am 13.08.2010 13:11:38

    Edit: Hatte mich verkuckt. ...

  • a_d_s am 13.08.2010 12:54:00

    Ich fürchte nur, dass dieser Sieg nicht wirklich viel bewegen wird. Entweder wird die Firma OpSec Security demnächst eingestellt und eine andere Firma übernimmt den Geschäftsbetrieb (nicht jedoch die rechtlichen Verbindlichkeiten wie diese Unterlassungserklärungen) oder die GVU wendet sich ganz und ...

  • Artesia am 13.08.2010 00:25:05

    Oh ja, GVU & OpSec Security ... Wer anderen eine Grube gräbt, fällt endlich mal selbst hinein. Klasse Aktion von Sixtus. :T ...

  • Farzi am 12.08.2010 22:09:26

    Das kann aber leider immer wieder mal vorkommen, wenn man zwischen illegalen Dateien rumschwirrt. Klar kann sowas vorkommen - schließlich gibts ne News darüber, dass es offensichtlich vorgekommen ist. Aber es darf nicht vorkommen. Tut es das trotzdem kanns teuer werde ...

  • Shinichi0815 am 12.08.2010 19:38:01

    Die GVU prügelt auf andere Urheberrechtsverletzer ja auch ein als obs kein Morgen gäbe. War eine passende Retourkutsche, auch wenn die es letztenendes nur weitergeleitet haben. (wie Sixtus im Blog sinngemäß schrieb: Hätte man nen illegal gesharten Film gefunden wäre die GVU auch nicht mit einem "Ent ...

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