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GVU & OpSec Security entschuldigen sich ein bisschen

Die Videos von Mario Sixtus und Alexander Lehmann wurden binnen 24 Stunden wieder von Vimeo freigeschaltet. Man gab zudem bekannt, die Schwachstellen beim Versand der Löschungsaufforderungen hätte man behoben. Neben Mario Sixtus hat jetzt auch Alexander Lehmann der GVU eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen lassen. Die Frist für eine Reaktion geht bis einschließlich morgen.

Die Links zu Inhalten von Mario Sixtus und Alexander Lehmann, die in Folge einer fehlerhaften Löschungsaufforderung im Rahmen eines branchenweiten Anti-Piraterie-Projekts deaktiviert wurden, hat der Videohoster Vimeo binnen 24 Stunden wieder aktiviert. Dies teilte Vimeo gestern um 19:58 Uhr schriftlich der Gesellschaft OpSec Security mit. Die fraglichen Episoden des „Elektrischen Reporters“ sind inklusive aller Kommentare wieder beim Videohoster abrufbar. Der Titel „Du bist Terrorist“ war nach Überprüfungen durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e. V. (GVU) wie auch durch OpSec Security zwischen 22:00 und 23:00 Uhr des gestrigen Abends online. An Mario Sixtus und Alexander Lehmann erfolgten gestern schriftliche Entschuldigungen per E-Mail.

Die Ursache für die versehentlichen Löschungsaufforderungen wurde auch gefunden. Es soll sich dabei um einen Fehler im Abgleich-Modul handeln. Dieses kommt im Rahmen der Zuordnung aufgefundener Links zu urheberrechtlich geschützten Titeln verschiedener Rechteinhaber zum Einsatz. Der Abgleich war fehlerhaft und konnte mittlerweile korrigiert werden. Bei der Nachprüfung ist der GVU noch am Rande aufgefallen, dass bei der Verlinkung der fraglichen Videos auf dem Schwarzkopie-Portal „MonsterStream.info“ gegen geltende CC-Lizenzbedingungen der Filme verstoßen wurde, welche eine Einbettung in dieser Form nicht zulässt. Ob den beiden Filmemachern dies eher egal war, weil es die Popularität derer Werke vergrößert hat, bleibt dahingestellt.

An der Forderung von Mario Sixtus an die GVU, sie mögen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Im Gegenteil: Auch Alexander Lehmann verlangt nun eine rechtswirksame Unterlassungserklärung. Um es mit den Worten des Rechtsanwalts Udo Vetter zu sagen: „ Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.“ Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion. Bisher hatte der Geschäftsführer der Gesellschaft am Telefon eine Abgabe abgelehnt.

Über die Organisation ist seit vorgestern ein wahrer Shitstorm hineingebrochen. Alleine bei Marios Blog sind über 140 Kommentare angelaufen. Blogger Fefe war dabei wie üblich an vorderster Front unterwegs. Der meinte auf seiner Website, die Vereinigung müsste „immer in die Fresse“ kriegen. Auch bei Twitter ging die Meldung heftigst herum und stand gestern bei den Twitter Trends weit vorne. Da das Unternehmen ihre Kunden nicht in der Netzkultur sondern im Management der Film- und Spieleindustrie akquiriert, müssen sie sich um ihren Ruf derzeit weniger Gedanken machen.

Man sollte auch bedenken: Sommerloch hin oder her. Aber es gab auch schon weit spannendere Dinge, über die es sich wirklich lohnte herzhaft zu lachen und zu hetzen, wie die berühmt berüchtigte Operation Boxenstopp der GVU vor einigen Jahren. Da wurden neben einigen ftp-Servern der Szene auch ein Server der GVU "gestoppt". Für Alexander Lehmann und Mario Sixtus ist die Angelegenheit sehr unangenehm aber dennoch nicht so sehr von Nachteil, dass die GVU nach vier Jahren wieder mit einem Besuch der Staatsanwaltschaft rechnen müsste.

GVU

GVU

Dennoch erscheint der Hinweis befremdlich, Monsterstream.info hätte gegen geltende CC-Lizenzen verstoßen. Vor allem weil es für beide Organisationen keinen Auftrag gab, in dessen sie hätten handeln können. Und wenn, dann hätte man gegen den Anbieter selbst und nicht gegen die fraglichen Videos vorgehen müssen. Möglicherweise gestaltet sich aber die Verfolgung der Hintermänner dieses illegalen Videoportals ähnlich kompliziert wie die Ortung der Administratoren von Kino.to !? Die fragliche Software konnte den großen Fisch nicht kriegen und schnappte offenbar bei den kleinen, den Videos selbst, zu.

Man darf also gespannt auf das Ende des morgigen Tages warten und schauen, wie die GVU auf die Forderung von Udo Vetter reagieren wird. Dann hätte auch die Netzkultur die Chance sich wieder etwas erwachsener zu präsentieren. Meistens sind es die Horrormeldungen und Skandälchen, die zwar offiziell niemand lesen will, die aber via Twitter & Co. lebhaft weiter verbreitet werden. Ein wenig erinnert die Szene die Boulevardzeitung mit den vier Buchstaben. Keiner will sie gekauft haben, aber dennoch hat sie die höchste Auflage in Deutschland.

Text-Quellen: law blog

Lars Sobiraj (g+) am Mittwoch, 11.08.2010 17:33 Uhr

Tags: gvu

vgwort
 
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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ghandy am 12.08.2010 14:35:10

    Sieg für Udo Vetter, Mario Sixtus & Alexander Lehmann: Ihre juristischen "Gegner" mussten eine Unterlassungserklärung abgeben! ...

  • Theojin am 11.08.2010 19:28:04

    Naja, letzten Endes ist und bleibt es nur ein Nebenkriegsschauplatz und ein Lappalie im Vergleich zum großen Ganzen, leider. Man sollte sich den Blick nicht verklären lassen. Wenns nach mir ginge,... ach lassen wir das. Ich suche mir lieber wieder ein paar hübsche Downloads unter den hawaianischen ...

  • LoL-O_Mat am 11.08.2010 19:08:10

    Es geht ja darum, ihnen ihre eigenen Methoden zu zeigen. ...

  • Cyruss89 am 11.08.2010 18:43:02

    Die ganze Sache freut mich wie woh alle hier ungemein! Das einzige was mir jedoch merkwürdig vorkommt ist die Frist bis Donnerstag, sind dies nicht die Methoden die man den "bösen" Abmahnanwälten unterstellt? Eine Normale zwei Wochenfrist, gerne auch mit Hinweis das man vernünftige Fristen setzt wä ...

  • Ghandy am 11.08.2010 17:33:44

    Die Videos von Mario Sixtus und Alexander Lehmann wurden binnen 24 Stunden wieder von Vimeo freigeschaltet. Man gab zudem bekannt, die Schwachstellen beim Versand der Löschungsaufforderungen hätte man behoben. Neben Mario Sixtus hat jetzt auch Alexander Lehmann der GVU eine strafbewehrte Unterlassun ...

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