
Im Jahr 1969 nahmen Gerald Goldstein und Steve Gold das vermutlich letzte Konzert von Jimi Hendrix in Großbritannien auf. Mit dessen Erlaubnis selbstverständlich. Da der Künstler jedoch wenige Zeit später verstarb, wusste man anfänglich nicht, was man mit den Aufnahmen anfangen sollte. Die Jahre vergingen. Genauer gesagt über 30 Jahre, bis man sich schließlich mit den Nachlassverwaltern von Jimi Hendrix 2003 einigte. Man wollte einen Film über Jimi Hendrix mit diesen Konzertaufnahmen in die Kinos bringen und später auf DVD veröffentlichen.
Es dauerte noch einige Jahre, bis die Aufnahmen nachbearbeitet und ein "finaler Mix" erreicht wurde. Der geplante Veröffentlichungstermin: Oktober 2006. Doch einen Monat davor geschah die Katastrophe für die beiden Filmproduzenten. Die Sunday Times veröffentlichte einen Monat zuvor eine CD in ihrer Ausgabe, die zehn Tracks von Jimi Hendrix letztem Konzert in der Albert Hall (UK) beinhaltete. Die Aufnahmen wurden zwar von Dritten angefertigt, doch für eine Verwertung hatte man keine Lizenz.
Eine erste Kontaktaufnahme der Filmproduzenten brachte damals hervor, dass die Sunday Times die Rechte für die Veröffentlichung von einem Unternehmen namens "Charly" erworben hatte. Eine eilig anberaumte Prüfung offenbarte, dass diese jedoch keinerlei Befugnis hatten, eine entsprechende Verwertung zu genehmigen. Hinzu kam, dass man erst wenige Tage vor der Veröffentlichung der Sunday Times auf den Sachverhalt aufmerksam wurde. Der Vertrieb konnte nicht mehr aufgehalten werden.
Im Jahr 2008 bestätigte ein Gericht bereits, dass die Sunday Times keine ausreichenden Rechte zur Veröffentlichung einer solchen CD erworben hatte. Nun trafen die Filmproduzenten sowie die Sunday Times erneut vor Gericht aufeinander. Diesmal ging es um den entstandenen Schaden. Die Filmproduzenten argumentierten damit, dass ihre jahrelange Arbeit nutzlos geworden sei. Eine Veröffentlichung ihres Films sei wirtschaftlich nicht mehr tragbar.
Jimi Hendrix Statue
Der vorsitzende Richter Sir William Blackburne prüfte die Angebote großer Vertriebsunternehmen wie Sony oder Universal. Aus diesen ermittelte er, dass man von einem Umsatz von etwa 5,8 Millionen US-Dollar (ca. 4,4 Millionen Euro) im ersten Jahr ausgehen musste. Die Sunday Times muss nun Schadensersatz in Höhe von etwa 250.000 Britischen Pfund (ca. 300.000 Euro) leisten.
Bild-Quellen: flickr by bleachers unter CC-BY-SA
Text-Quellen: out-law
Klaus Müller am Dienstag, 10.08.2010 11:09 Uhr
Die Times wird ja wohl ihrerseits eine Klage gegen die Betrüger anstreben. Weiß man darüber etwas? ...
Amüsante Sache, auch wenn die Times da ihre Kontaktperson besser hätte prüfen müssen, die wissen doch, wie kleinlich die Musikgesellschaften sind. offTopic: @Firebird : Das Bild ist zu groß, aktualisiert mal euer Div Element, damit das float:left richtig funktioniert. ;) Das Bild hängt nämli ...
das bei hendrix die lizenzen ein problem sind und niemand weiß wem die nun eigendlich gehören ist nicht unbedingt ne große neuigkeit. bei nem tankstellen-lable wie charly wäre ich sowieso vorsichtig. allerdings frage ich mich auch, warum hier die betrogenen den betrogenen geld abknöpfen und man ...
lol....also kann ich jetzt auch einfach verwertungsrechte verticken die ich nicht habe......wenn sie sich mit diesem immateriellen theoretischen und individuellen recht mal nicht selber einen bock geschossen haben......denen sollte doch langsam klar werden, dass man hier mehr vereinheitlichung brauc ...
und das Unternehmen "Charly" freut sich das die Geld für Rechte verteilen bekamen die sie nicht hatten? Warum fordert man nicht erst von denen Schadensersatz statt von der Sunday Times? Die Logik werde ich wohl nie begreifen. :confused: ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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