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Frankreich: Demnächst Spyware per Gesetz?

Müssen französische Internetnutzer bald Spyware auf ihren PCs installieren? Ein geleaktes Dokument der HADOPI-Behörde gibt entsprechende Hinweise darauf. Die Software soll den Datenverkehr überwachen und Filesharing vorbeugen.

Wie weit darf der Eingriff in die eigene Sphäre gehen? Mit dem Three-Strikes-Gesetz scheint es fast so, als ob Frankreich die Grenzen austesten möchte. Ein jüngst geleaktes Dokument der HADOPI-Behörde gibt Grund zu der Annahme, dass bisherige Befürchtungen geradezu harmlos waren. In dem Dokument stellt man Anforderungen an eine Software auf, die den PC eines Internetnutzers auf illegales Filesharing überwachen soll. Mit dieser Software soll es dem Nutzer ermöglicht werden, seine Unschuld zu beweisen.

Das Dokument ist im Zuge der fortlaufenden Konsultationen der Behörde mit diversen Telekommunikationsunternehmen und der Regierung entstanden. Zwischenzeitlich wurde die Echtheit des Dokuments von eben jener Regierung bestätigt. Die Spyware soll dabei "freiwillig" angeboten werden. Sie dürfte praktisch den einzig anerkannten Weg darstellen, um die Behörde von der eigenen Unschuld zu überzeugen. Vorausgesetzt man unterwirft sich der Überwachung dieser Software.

Laut dem Dokument könne die Software gemeinsam mit Anti-Viren oder Anti-Spyware Programmen angeboten werden, stellt das Dokument nüchtern fest. Dass eine Überwachungssoftware mit einer Anti-Überwachungssoftware ausgeliefert wird, wirkt dabei eher grotesk. Wie man jedoch festhält, sei auch eine direkte Einbindung der Anwendung im Router möglich.

Die Software soll den Internetverkehr in einer verschlüsselten sowie einer offen einsehbaren Datei aufzeichnen. Darüber hinaus soll die Option bestehen, bestimmte Seiten oder Dienste auf eine "Blacklist" zu setzen. Eine "graue Liste" soll vom Nutzer die separate Bestätigung verlangen, die angeforderten Dienste auch wirklich nutzen zu wollen. Das Log-File soll umfangreiche Daten sammeln, darunter Zeitraum, IP-Adresse, Datum, genutzte Anwendung, gesuchte Schlüsselwörter und vieles mehr. Auch die Nutzung von gestreamten Videos soll von der Software erfasst werden können.

HADOPI Diagramm

HADOPI Diagramm

Wie der Entwurf festhält, müsse diese Software freiwillig angeboten werden. Die Anschlussinhaber sollten jederzeit die Möglichkeit haben, diese zu deaktivieren. Diese Deaktivierung wird jedoch ebenfalls aufgezeichnet. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Provider die Software als automatischen Download anbieten.

Text-Quellen: newteevee

Klaus Müller am Donnerstag, 05.08.2010 13:24 Uhr

tagsTags: three strikes gesetz

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20 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • LCD_1 am 06.08.2010 23:53:21

    Und es gibt keine Leute die einen extra PC für Downloads haben (oder einen Extra-Rechner für diese Spyware)? Mein Gott, sind die HADOPI-Funktionäre überbezahlt und dämlich! ...

  • jessipi am 06.08.2010 17:16:14

    "Sie dürfte praktisch den einzig anerkannten Weg darstellen, um die Behörde von der eigenen Unschuld zu überzeugen. Vorausgesetzt man unterwirft sich der Überwachung dieser Software." Heißt das, in Frankreich gilt die Unschuldsvermutung nicht mehr? ...

  • Sempralon am 06.08.2010 12:09:58

    @Ayekat ... die Contentwirtschaft kommt in Beweisnot ... die vielen Milliarden ... und das mit Jährlich steigenden Ausständen! Die Kohle muss ja irgendwo sein, nicht? ... und wenn man diese Kohle nimmt und auszahlen lassen möchte, dann übersteigt die Summe, die Druckkapazitäten der Notenbankdru ...

  • Ayekat am 06.08.2010 11:13:31

    Irgendwie scheint das eine globale Krankheit zu sein. Auch in Australien und in der Schweiz geht die rum. Da ist mir die Schwein ...

  • Sempralon am 06.08.2010 10:55:12

    @widarr, bleiben wir nur mal beim Filesharing und lassen die krankhaften Gedankengänge einiger Kontrollettipolitiker außeracht (Geheimdienst, Polizei, Innenministerium usw.). Welches "Problem" stellt sich diesen Leuten in den Weg? Der Traffic im Internet ist, durch Streamingangebote und aufwändig ...

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