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USA: Provider kappt Internetleitung aufgrund eines "Hinweises"

Wieso es kein Three-Strikes-Gesetz braucht, beweist zum wiederholten Male ein US-amerikanischer Provider. Bereits im Februar berichteten wir über einen Fall, bei dem nach dem ersten Verstoß die Internetverbindung gekappt wurde. Nun ist es erneut passiert. Die Entertainment Software Association (ESA) hatte auf den Rechtsverstoß aufmerksam gemacht.

Der Fall der 53-jährigen Cathi Paradiso sorgte im Februar dieses Jahres für eine gewisse Aufruhr in netzaffinen Kreisen. Ihr Provider Qwest hatte ihren Internetzugang abgeschaltet, nachdem sich Piratenjäger diverser Filmstudios in Hollywood beschwert hatten. Über ihre IP-Adresse sollen 18 urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet worden sein. Da sich das IT-Portal CNET dem Sachverhalt annahm, drohte mediale Aufmerksamkeit. Qwest schickte daraufhin einen Techniker zu Paradiso, um ihren PC zu prüfen. Das Ergebnis: Dritte hatten sich Zugang verschafft. Ihre Leitung wurde wieder aktiviert.

Ein ähnlicher Fall hat sich nun offenbar erneut in den USA zugetragen. Dort wurde einer Kunden von "USFamily.Net" der Internetzugang aufgrund eines Hinweises durch die Entertainment Software Association (ESA) gesperrt. Am 2. August wurde die Kundin von einem Mitarbeiter von USFamily.Net angerufen und darauf hingewiesen, dass ihr Internetanschluss abgestellt wurde. Dies sei geschehen, weil die ESA darauf hingewiesen habe, dass über ihren Anschluss Software "raubkopiert" wird.

Nach anfänglicher Irritation rief sie ihren Provider zurück und fragte, was man denn nun tun könne. Der Support empfahl ihr, bei der ESA anzurufen. Was genau dies jedoch bewirken sollte, konnte man ihr nicht erklären. Sie solle "einfach mal anrufen". Tatsächlich erreichte sie bei der ESA jemanden. Ob dieser wirklich dafür zuständig war, lässt sich nicht klären.

Screenshot der USfamily.net Homepage

Screenshot der USfamily.net Homepage

Die Person erklärte ihr, dass manche Internet-Provider bei einem Verstoß ihre Kunden warnen würden. Von einer Trennung wisse man aber nichts. Auf die Frage, was sie denn nun tun könnte, gab es keine brauchbare Antwort. Wie die Kundin weiter berichtet, hat sie nun ihren Vertrag mit USFamily.net gekündigt und sich einen neuen Internet Service Provider gesucht.

Bild-Quellen: usfamily

Text-Quellen: techdirt

Klaus Müller am Mittwoch, 04.08.2010 18:58 Uhr

tagsTags: three strikes gesetz esa usfamily.net

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20 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 09.08.2010 09:15:29

    Steht sowas eigentlich in den AGBs ? Bei "Raubkopiererei" folgt eine automatische Sperrung. Ja. Allerdings meistens nicht so deutlich. Das fällt unter "Missbrauch des Telekomunikationsdienstes". Deswegen wird auch in den AGBs stehen, dass sich der Provide ...

  • Lahire am 06.08.2010 18:26:12

    Die Rechteinhaber keinen einen also überhaupt nichts anhaben, wenn der Betreiber die Daten nicht freiwillig heraus gibt? Oder gibt es Rechtsverdreher die Filesharing zu einer Strafrechtlichen Sache machen? Leider werden vor allem kleinere Betreiber den Druck der Rechteinhaber ...

  • Bafanabafana am 05.08.2010 23:04:24

    Deswegen wird auch in den AGBs stehen, dass sich der Provider das Recht vorbehält, ohne weitere Begründung bei Verdacht den Anschluss zu kappen.Wo also ist dein Problem? ...

  • Hasron am 05.08.2010 22:35:56

    *gäähn* billig flames machen müde. Würde mich sicher aufregen, aber wenn ich einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte (AGB) dann wäre es völlig rechtens. Wer billige Postings schreibt ohne nachzudenken bekommt auch billige Flames. Hohes Niveau i ...

  • Bafanabafana am 05.08.2010 22:25:12

    *gäähn* billig flames machen müde. Wollen wir mal schauen wie witzig du das findest wenn man einfach mal deinen Provider ohne Belege informiert und man dir das Internet abdreht? Würde mich sicher aufregen, aber wenn ich einen entsprechenden Vertrag unterschrieben hätte (AGB) dan ...

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