
Der Fall mag keine besonders hohen Wellen schlagen, da es nicht um ein international wichtiges Ereignis geht. Doch auch dieses Szenario zeigt, wohin sich das "Machtverhältnis" bei der journalistischen Berichterstattung inzwischen verschiebt. Journalisten müssen bei größeren, geschlossenen Veranstaltungen oftmals Akkreditierungsrichtlinien unterzeichnen. In diesen werden die Bedingungen festgehalten, unter welchen sie agieren dürfen. Regelmäßig findet sich darin beispielsweise die Formulierung, dass der Journalist seinen später publizierten Artikel ebenfalls an die Presseabteilung übermitteln muss. Eine normale und durchweg akzeptable Klausel.
Regelmäßig gibt es jedoch auch Ausreißer bei diesen Formulierungen. Ein aktuelles Beispiel liefert das Management der Pop-Band "Silbermond". Diese vollziehen aktuell deren Sommer-Tournee. Auf den diversen Konzertterminen tauchen selbstverständlich auch Journalisten auf, die über das Ereignis berichten wollen. Insbesondere Bildjournalisten versuchen professionelle Bilder des Konzerts anzufertigen.
Möglich ist ihnen dies jedoch laut den Akkreditierungsbestimmungen nur während der ersten drei Songs der Band. Laut diesen Richtlinien müssen die Journalisten nämlich ihre gesamte Kameraausrüstung abgeben, sofern sie nach dem 3. Song noch beim Konzert verbleiben wollen. Was genau man damit bezwecken will, ist schleierhaft. Möglicherweise geht es darum, dass besondere Show-Ereignisse des Konzerts nicht in den Medien auftauchen sollen. Damit dürfte man aber sowieso ins Leere laufen, da es sicherlich Konzertbesucher mit Kameras und Smartphones gibt, die diese fotografieren. Ein fragwürdiges Verhalten, zumal kaum ein professioneller Bildjournalist sein teures Equipment aus der Hand geben will. Die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Ulrike Kaiser dazu: "Kein Veranstalter hat das Recht, Kameras zu konfiszieren." Eine solche Praxis sei mit der Pressefreiheit nicht vereinbar.
Silbermond beim Donauinselfest 2009
Wer die Akkreditierungsrichtlinien jedoch nicht unterschreibt, wird nicht als Bildjournalist zugelassen. Wer sie unterschreibt, muss sich ihnen unterwerfen und darf nur zu Beginn des Konzerts Fotos machen. Danach "darf" man gehen, sofern man seine Kameraausrüstung nicht abgeben will. Insbesondere freie (Bild-)Journalisten werden mit solchen Richtlinien immer wieder zu einer regelrechten Unterwerfung gezwungen. Da eine Akkreditierung für deren Beruf zwingend notwendig ist, können sie mitunter nicht einfach dankend ablehnen, da sie das Material benötigen.
Der Deutsche Journalistenverband empfiehlt dennoch (korrekterweise) allen Bildjournalisten lieber auf die Berichterstattung von Konzerten der Band "Silbermond" zu verzichten.
Text-Quellen: djv
Klaus Müller am Sonntag, 01.08.2010 11:35 Uhr
@Benni-chan Naja, ich sag mal, wenn das Management so weiter macht, wird es halt bald keine Berichterstattung mehr über die Band geben und das kann dann sicher zu einem deutlichen Einbruch der Verkaufszahlen führen. Da wird exakt gar nichts passieren denn Silbermond kann sich ...
1.) Es ist durchaus üblich, dass man NUR die ersten drei Songs eines Konzertes fotografieren darf. 2.) Als Journalist erhält man zu 99 % eine Akkreditierung, die einem auch das Verlassen und den Wiedereintritt in den Veranstaltungssaal gestattet. 3.) Wenn der Veranstal ...
1.) Es ist durchaus üblich, dass man NUR die ersten drei Songs eines Konzertes fotografieren darf. 2.) Als Journalist erhält man zu 99 % eine Akkreditierung, die einem auch das Verlassen und den Wiedereintritt in den Veranstaltungssaal gestattet. 3.) Wenn der Veranstalter wünscht, dass ich mein ...
Übrigens bin ich nicht der einzige der das so sieht: http://www.konzertfoto-faq.de/aktuelles/konfiszieren-vs-konfusionieren Bei Sick of it All wurdest rausgeworfen? Zum einen, beim Violent Dancing dort Fotos zu kriegen is ja, zumindest aus der Nähe, fast unmöglich^^ D ...
Bei Sick of it All wurdest rausgeworfen? Zum einen, beim Violent Dancing dort Fotos zu kriegen is ja, zumindest aus der Nähe, fast unmöglich^^ Zum anderen, sagt da die Band nichts zu wenn Leute so behandelt werden? Beim letzten Nofx-Konzert (ja ich weiss, is Punk und kein Hardcore) haben sie sich ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Julian Wolf am 06.02.2012, 20:23 Uhr
Durch eine motivierende Nachricht an seine Mitarbeiter geriet der muslimische Saad Allami unter Terrorverdacht. In der kurzen Mitteilung wies er seine Kollegen an, die Konkurrenz auf einer bevorstehenden Warenmesse "wegzublasen". Beamte der kanadischen Polizei erhielten Zugriff auf den Inhalt des Textes und ließen den unschuldigen Mann kurzerhand verhaften. Nun klagt Allami gegen die Behörde.
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