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Filesharer im UK: Warnbriefe allein schrecken nicht ab

Eine Studie in Großbritannien ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Warnbriefe an Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen keine abschreckende Wirkung haben.

Die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Wiggin hatte die Studie in Auftrag gegeben, bei welcher 1.500 britische Konsumenten über den Wandel ihrer Gewohnheiten im Bezug zu digitalen Medien befragt wurden.

Eines der Ergebnisse des Berichts war es, dass nur 33 Prozent der Personen, die eine Verwarnung erhalten, mit dem Filesharing aufhören. Wiederum 80 Prozent gaben jedoch an, dass sie erst damit aufhören würden, wenn auf die Briefe harte Sanktionen wie beispielsweise die Trennung der Internetverbindung folgen. Alexander Ross, ein Partner der Kanzlei erklärte zu den Studienergebnissen folgendes: "Ein Brief ist nicht genug. Es bedarf einer ultimativen Sanktion." Eine bemerkenswerte Feststellung, die aus einer Studie hervorgeht, die treffenderweise wenige Tage vor der Veröffentlichung des Digital Britain Reports auftaucht.

Natürlich hat die Studie auch andere Seiten aufgedeckt. Eines der weiteren Ergebnisse war, dass die Provider in einen äußerst lukrativen Markt einsteigen könnten, wenn sie ihre Flatrate-Angebote abschaffen und dafür wieder ein Preisbindung an die Nutzung einführen würden. Insbesondere diejenigen Internetuser, die gerne Online-Games spielen oder Videos ansehen, wären sicherlich bereit, mehr zu bezahlen, um weiterhin Zugriff auf diese Inhalte genießen zu können.

Im Durchschnitt wären die User bereit, etwa 26 Britische Pfund pro Monat zu bezahlen, um weiterhin Zugriff auf ihre beliebtesten Online-Inhalte zu bekommen. "Der Vorschlag ist der, dass die Provider selbstständig einen Dienst entwickeln, der Inhalte anbietet und diesen an den Zugang knüpfen, denn es gibt willige und bereite Kunden dafür", erklärte Ross. Im Prinzip spricht man also von einer Art Kulturflatrate, welche von Providern realisiert werden könnte. Vorausgesetzt, die Industrie lässt sich ebenfalls darauf ein. Der grundsätzliche Gedanke einer Kulturflatrate wäre womöglich eine Lösung aus der gegenwärtig angespannten Lage zwischen Konsumenten und Rechteinhabern. Eines der größten Probleme ist hier jedoch nach wie vor die Frage, wie berechnet werden soll, welcher Rechteinhaber wie viel der Gelder erhält. Hierzu wären wohl tief greifende Datenerhebungen bei den Konsumenten notwendig, die sich eigentlich eher ungern so durchleuchten lassen. Es dürfte jedoch mit Sicherheit einige geben, die sich darüber keine Gedanken machen.

(Firebird77)(via bbc, thx!)

News Redaktion am Mittwoch, 10.06.2009 13:23 Uhr

tagsTags: großbritannien filesharing studie urheberrechtsverletzung kulturflatrate warnbriefe kanzlei wiggin sanktion tauschbörse

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • K-Amina am 11.06.2009 15:00:59

    Mein Vorschlag: Konsequentes zivil- und strafrechtliches Vorgehen. Wenn ein Filessharer infolge der Kostenlast "quitscht" spricht sich das eher in der Szene herum als "nette" Briefchen. Aber Herr Gravenreuth :eek: Naja nach eigener Erfahrung mit ihnen habe ...

  • wolfkid am 11.06.2009 09:32:59

    Gut dass es nicht nur gewissenlose Abzocker gibt. Wieso ist die Industrie eigentlich immer der Abzocker, während der arme kleine Filesharer immer der gute ist. Wer eignet sich denn eigentlich widerrechtlich Software, Filme oder Musik an? ...

  • kleini75 am 11.06.2009 08:59:14

    Mit Folter kriegt man die Leute bestimmt dazu, Filesharing einzustellen. Einen Versuch wäre es definitiv wert... :D ...

  • LCD_1 am 11.06.2009 00:04:19

    Das hätte ich denen auch ohne "Studie" sagen können! :D Mein Vorschlag: Konsequentes zivil- und strafrechtliches Vorgehen. Wenn ein Filessharer infolge der Kostenlast "quitscht" spricht sich das eher in der Szene herum als "nette" Briefchen. Gut dass es ...

  • Gravenreuth am 10.06.2009 22:10:04

    Eine Studie in Großbritannien ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Warnbriefe an Urheberrechtsverletzer in Tauschbörsen keine abschreckende Wirkung haben. Das hätte ich denen auch ohne "Studie" sagen können! :D Mein Vorschlag: Konsequentes zivil- und strafr ...

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