
Man kennt das Problem, seit in den USA die ersten Filesharingprozesse angerollt sind. Auch in Deutschland ist seit Beginn der Abmahnwelle ein ähnliches Problem zu verzeichnen. Eine IP-Adresse führt zu einem Anschluss, aber damit nicht zwingend zum Täter. Ist der Anschlussinhaber beispielsweise Vater einer fünfköpfigen Familie, kommt praktisch jedes Familienmitglied als Täter in Betracht. In Deutschland endet diese Problemstellung meist in der sogenannten Störerhaftung.
In Frankreich liegt die Situation ähnlich. Dort gibt es jedoch einen Unterschied. Wer dreimal die Urheberrechte von Dritten verletzt, verliert seinen Internetanschluss für eine bestimmte Zeitspanne. Zusätzlich kann es eine schmerzliche Geldstrafe geben. Wie es nun jedoch scheint, will man sich der Thematik explizit annehmen.
Bereits vor kurzem hatte die politische Mehrheit der "Union pour un mouvement populaire" (UMP), also die Partei hinter dem Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy, weitere Überlegungen zum Three-Strikes-Gesetz angekündigt. Plötzliche Unsicherheiten bei der Umsetzung? Möglicherweise. Die HADOPI-Behörde sieht sich nun ebenfalls einem Problem gegenüber. Das Gesetz mag aus juristischer Sicht "wasserdicht" sein. Es ist jedoch realitätsfern, da es wichtige technische Aspekte nicht erfasst. Aus diesem Grunde sah sich die Behörde nun gezwungen, eine öffentliche Konsultation auszurufen. Öffentlich bedeutet in diesem Falle jedoch, das primär Dienstleister aus dem Telekommunikationssektor ihren Einfluss spielen lassen können.
Mehrere Punkte sollen während der Konsultation geklärt werden. Der Wichtigste überhaupt ist die Frage, wann man von einer sicheren Internetverbindung sprechen kann. Auf den ersten Blick hat dies offenbar keinerlei Zusammenhang mit der Thematik, Filesharern ihren Internetzugang zu kappen. Ausnahmsweise bietet der rechtliche Rahmen jedoch eine wichtige Hürde. Demnach muss jeder Internetnutzer über eine sichere Internetverbindung verfügen. Eine IP-Adresse muss zu einem individuellen Anschlussinhaber führen. Zur Vermeidung falscher Anschuldigungen muss diese Verbindung absolut eindeutig sein.
Ein Problem, mit dem sich die US-amerikanischen Verbände der Kreativwirtschaft seit Beginn ihrer Prozesse gegen Filesharer herumschlagen müssen. Auch hierzulande ist die Thematik keinesfalls so geklärt, wie man sich das wünschen würde. Die Fehlerquote mag verschwindend gering sein, doch sie ist existent.
Ob man die Sicherheitsproblematik zufriedenstellend klären kann, wird sich noch zeigen müssen. Neben der Zuordnung einer IP-Adresse soll auch geklärt werden, wie beispielsweise mit Hot-Spots umgegangen werden soll. Wie kann ein Nutzer reagieren, wenn er einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt wird und feststellt, dass sein WLAN geknackt wurde? Wann ist der Anschluss und die Umgebung wirklich so sicher, dass falsche Anschuldigungen ausgelöscht werden können?
Problematisch ist, dass allein schon ein WLAN-Anschluss ein unglaubliches Einfallstor für Fremdnutzung darstellt. In Deutschland gibt es bisher nur wenige Anbieter, die ihre WLAN-fähigen Router mit einer Vorverschlüsselung ausliefern, so dass der technische Laie dies nicht mehr selbst übernehmen muss. Die Eingaben der Teilnehmer sollen dabei zur Klärung führen, wann von einem sicheren Anschluss gesprochen werden kann. Entsprechende Geräte (Firewall, Router, etc.) sollen später ein "HADOPI-Label" erhalten. Dieses soll signalisieren, dass der Internetanschluss damit definitiv abgesichert ist.
Verbrauchern soll damit signalisiert werden, dass sie mit diesen Produkten ihren heimischen Anschluss vor den Auswirkungen der HADOPI-Behörde absichern können. So ist es das erklärte Ziel der HADOPI-Behörde, die Verbraucher über Möglichkeiten zur Absicherung ihres Anschlusses und korrektes Verhalten im Falle einer Anschuldigung aufzuklären.
Natürlich ist es problematisch, "sichere" Geräte in Betrieb zu haben, wenn man einer Urheberrechtsverletzung beschuldigt wird. Damit dürfte man sich praktisch selbst ans Messer liefern. Faktisch könnte es vor diesem Problem jedoch bereits heikel werden, wenn die eigentliche Kernfrage geklärt werden soll: Wann ist eine Internetverbindung wirklich sicher?
Logo von HADOPI
Bis zum 10. September können Unternehmen und Experten ihre Einschätzungen an die Behörde senden. Wenn dies gewünscht wird, erfolgt auch eine Veröffentlichung. Bis dahin wird es wohl seitens der HADOPI-Behörde keine weitere Aktion geben. Wer dreimal einer Urheberrechtsverletzung über seinen Internetanschluss beschuldigt wird, würde sich vor Gericht wiederfinden. Es droht eine Geldstrafe von ca. 1.500 Euro und die Kappung der Internetleitung für einen Monat.
Bild-Quellen: luagsh
Text-Quellen: zeropaid
Klaus Müller am Mittwoch, 28.07.2010 12:40 Uhr
was die franzosen da veranstalten ist wahrlich eine pracht. seit mehreren montaten, mittlerweile knapp ein halbes jahr (wenn ich nicht irre), basteln die mit ihrer neuen behörde rum und bekommen nicht gebacken was auch nur annähernd brauchbar ist. fantastisch! der französische steuerzahler wird s ...
liest sich wie: zuerst schiessen dann fragen dürfte durchaus interessant werden, das kosten nutzen verhältniss... würde mich nicht wundern wenn es am ende heisst ausser spesen nichts gewesen ...
Tja, mal sehen wie lange dieser Möchtegern-Napoleon Sarkotzy noch an der Macht bleibt, wenn das durchgezogen wird :) ...
Toll, wollen die Tausende von Download-Teenies vor Gericht zerren? Sogar als Erwachsener kommt man über Suchmaschinen sowas von leicht an urheberrechtlich geschütztes Material und lädt es im Glauben herunter, es sei "free"... ...
Seit Anfang Juli ist die HADOPI-Behörde in Frankreich praktisch aktiv. Bisher ist jedoch nichts passiert, was auch wenig verwundert. Schließlich ist intern offenbar noch vieles ungeklärt. Nun hat die Behörde einen Aufruf gestartet. Es soll geklärt werden, wann ein Internetanschluss "sicher" ist ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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