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Polizei darf friedliche Demonstrationen nicht filmen (Update)

Die Polizei in Berlin darf keine friedlichen Demonstrationen filmen. Mit dieser Entscheidung beendet das Berliner Verwaltungsgericht die langjährige Praxis der Gesetzeshüter, womöglich auch mit Konsequenzen für andere Bundesländer. Update: Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch wird seine Beamten trotz des Urteils weiterhin filmen lassen. Er kündigte unter anderem an, in Berufung zu gehen.

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Geklagt hatten eine Bürgerinitiative und eine Privatperson. Dabei ging es um eine Demonstration gegen die Nutzung von Kernenergie am 5. September 2009 in Berlin. Auf dieser größten Anti-Atomkraft-Demo in Deutschland seit dem Jahr 1986 waren die Teilnehmer von der Polizei gefilmt worden. Dies geschah, obwohl man bei den Demonstranten keine Absichten zu gewaltsamen Tätigkeiten erkennen konnte. Das Bundesversammlungsgesetz, welches in Ländern gilt, die kein eigenes Versammlungsgesetz besitzen, wie zum Beispiel Berlin, sagt aber aus, dass das Filmen von Demonstrationsteilnehmern nur dann erlaubt ist, "wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen". Dies war aber hier nicht der Fall. Das Gericht erklärte also die langjährige Praxis der Polizei von Berlin Demonstrationen auch zu filmen, wenn keine Gewaltbereitschaft erkennbar ist, für rechtswidrig. "Für das Filmen friedlicher Demonstranten fehlt eine Rechtsgrundlage in Berlin", so ein Gerichtssprecher.

Auf Seiten der Ordnungshüter sieht man das Urteil kritisch. "Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht. Bei allen Großveranstaltungen ist die Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig. Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert", so der Berliner Innensenator Ehrhart Körting laut einer Sprecherin.

Die Humanistische Union, eine Bürgerrechtsorganisation, sieht das Urteil dagegen positiv. "Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die Demonstrationsfreiheit erheblich gestärkt. Es gibt ein Recht von Demonstrationsteilnehmern, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht lag diese Wertung auf der Hand", so Prof. Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Organisation. "Schon die Befürchtung, dass die Teilnahme an einer Versammlung staatlicherseits registriert wird, kann Menschen von dem Gebrauchmachen von grundrechtlich verbürgten Freiheiten abhalten. Von diesem Gebrauchmachen aber lebt unsere Demokratie. Deshalb ist das Urteil zu begrüßen. Wir fordern den Berliner Gesetzgeber auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten", so Roggan weiter. Bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgeber der entsprechenden Länder sich nun nicht genötigt fühlen, nachzubessern.

Update (von Ghandy):

Der Tagesspiegel berichtet, Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch sei mit dem Ausgang der Verhandlung wenig zufrieden. Er kündigte an, dass er Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einlegen wird. Darüber hinaus will er die Teilnehmer von friedlichen Demonstrationen trotz der rechtskräftigen Entscheidung von seinen Beamten filmen lassen. Bisher ist unklar, aus welchem Grund ihm diese Aufnahmen so wichtig sind. Sollte er mit seiner Berufung scheitern, will er das Abgeordnetenhaus auffordern, ein neues Versammlungsgesetz für Berlin zu erlassen, was die Videoaufnahmen quasi durch die Hintertür legalisieren würde.

Vielen Dank an enteo für den Tipp!

Bild-Quellen: euro-police.noblogs.org

Text-Quellen: humanistische-union.de morgenpost.de

Christian Maxheimer am Donnerstag, 29.07.2010 12:37 Uhr

tagsTags: demonstration

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vgwort
 
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69 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • unpolitisch am 02.08.2010 08:26:55

    Hier nur mal ein kleines Beispiel, wie in Deutschland die derzeitige Lage ist: http://img3.imagebanana.com/img/9j8na7ts/dsdsd_1337.jpeg Vermummte Bullen auf friedlichen Demos. Das ist das Bild der Polizei... und man wundert sich, warum der Hass auf die Staats ...

  • vga am 01.08.2010 14:31:44

    Und genau deshalb schrieb ich in meinem ersten Post: das verbot macht für mich keinen Sinn. Die Chancen das dieses verbot wieder aufgehoben wird stehen gut. Halte ich aber auch für wichtig. na dann liest dir den artikel durch und meine vorherigen posts. es geht e ...

  • tranquil am 01.08.2010 13:17:34

    Und genau deshalb schrieb ich in meinem ersten Post: das verbot macht für mich keinen Sinn. Die Chancen das dieses verbot wieder aufgehoben wird stehen gut. Halte ich aber auch für wichtig. ...

  • vga am 31.07.2010 22:33:52

    Ich bin 33 Jahre alt und weiß sehr wohl was es bedeutet ohne Handy zu leben. Ferner bin ich Hobbyfilmer und kann Dir daher sagen - denn das weiß ich ganz ganz sicher - das ich in der Öffentlichkeit jeden und alles Filmen darf was ich möchte solange es sich um öffentlich ...

  • tranquil am 31.07.2010 21:23:42

    Das liegt vermutlich daran, dass du so jung bist, dass du nie in einer zeit ohne youtube und handykameras gelebt hast. und genau aus dieser zeit stammt das gesetz, was damals auch völlig gerechtfertigt war. heute ist das durch die technik etwas anders und unkontrollierbar gewor ...

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