
Polizei
Auf Seiten der Ordnungshüter sieht man das Urteil kritisch. "Wir teilen die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts nicht. Bei allen Großveranstaltungen ist die Live-Beobachtung durch die Einsatzleitung der Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr notwendig. Sollte die Entscheidung obergerichtlich bestätigt werden, dann ist der Gesetzgeber in Berlin gefordert", so der Berliner Innensenator Ehrhart Körting laut einer Sprecherin.
Die Humanistische Union, eine Bürgerrechtsorganisation, sieht das Urteil dagegen positiv. "Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die Demonstrationsfreiheit erheblich gestärkt. Es gibt ein Recht von Demonstrationsteilnehmern, ohne Angst vor Videoüberwachung an friedlichen Versammlungen teilzunehmen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht lag diese Wertung auf der Hand", so Prof. Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Organisation. "Schon die Befürchtung, dass die Teilnahme an einer Versammlung staatlicherseits registriert wird, kann Menschen von dem Gebrauchmachen von grundrechtlich verbürgten Freiheiten abhalten. Von diesem Gebrauchmachen aber lebt unsere Demokratie. Deshalb ist das Urteil zu begrüßen. Wir fordern den Berliner Gesetzgeber auf, bei einer eventuellen Novellierung des Versammlungsrechts den Grundgedanken dieser Entscheidung zu beachten", so Roggan weiter. Bleibt zu hoffen, dass die Gesetzgeber der entsprechenden Länder sich nun nicht genötigt fühlen, nachzubessern.
Update (von Ghandy):
Der Tagesspiegel berichtet, Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch sei mit dem Ausgang der Verhandlung wenig zufrieden. Er kündigte an, dass er Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einlegen wird. Darüber hinaus will er die Teilnehmer von friedlichen Demonstrationen trotz der rechtskräftigen Entscheidung von seinen Beamten filmen lassen. Bisher ist unklar, aus welchem Grund ihm diese Aufnahmen so wichtig sind. Sollte er mit seiner Berufung scheitern, will er das Abgeordnetenhaus auffordern, ein neues Versammlungsgesetz für Berlin zu erlassen, was die Videoaufnahmen quasi durch die Hintertür legalisieren würde.
Vielen Dank an enteo für den Tipp!
Bild-Quellen: euro-police.noblogs.org
Text-Quellen: humanistische-union.de morgenpost.de
Christian Maxheimer am Donnerstag, 29.07.2010 12:37 Uhr
Hier nur mal ein kleines Beispiel, wie in Deutschland die derzeitige Lage ist: http://img3.imagebanana.com/img/9j8na7ts/dsdsd_1337.jpeg Vermummte Bullen auf friedlichen Demos. Das ist das Bild der Polizei... und man wundert sich, warum der Hass auf die Staats ...
Und genau deshalb schrieb ich in meinem ersten Post: das verbot macht für mich keinen Sinn. Die Chancen das dieses verbot wieder aufgehoben wird stehen gut. Halte ich aber auch für wichtig. na dann liest dir den artikel durch und meine vorherigen posts. es geht e ...
Und genau deshalb schrieb ich in meinem ersten Post: das verbot macht für mich keinen Sinn. Die Chancen das dieses verbot wieder aufgehoben wird stehen gut. Halte ich aber auch für wichtig. ...
Ich bin 33 Jahre alt und weiß sehr wohl was es bedeutet ohne Handy zu leben. Ferner bin ich Hobbyfilmer und kann Dir daher sagen - denn das weiß ich ganz ganz sicher - das ich in der Öffentlichkeit jeden und alles Filmen darf was ich möchte solange es sich um öffentlich ...
Das liegt vermutlich daran, dass du so jung bist, dass du nie in einer zeit ohne youtube und handykameras gelebt hast. und genau aus dieser zeit stammt das gesetz, was damals auch völlig gerechtfertigt war. heute ist das durch die technik etwas anders und unkontrollierbar gewor ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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