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Ein starkes Urheberrecht schwächt die Innovationsfreudigkeit

Nicht immer, aber immer öfter: Viele Wirtschaftszweige und Innovationen werden von einem starken Urheberrecht nicht nur nicht gestärkt, sondern geschwächt. Nachdem Anfang Juni '10 eine CCIA-Studie für die USA entsprechende Zahlen vorlegte, ist nun auch Material aus Europa verfügbar. Mit ähnlichem Ergebnis, das auch in Europa für eine „fair use“-Regelung spricht.

Im deutschen Urheberrecht ist es die „Schrankenregelung“, im US-amerikanischen Copyright ist es „Fair Use“, Ausnahmen von den strengen urheberrechtlichen Normen für Bildung, Wissenschaft und private Werknutzer. „Fair Use“ im Copyright geht aber noch weiter und ermöglicht einen freieren und damit innovationsfreundlicheren Umgang mit den urheberrechtlich geschützten Werken anderer.

So ist in den USA die Google Bildsuche mit der sogennanten „Thumbnail“-Vorschau von „Fair Use“ abgedeckt, in Deutschland brauchte es ein Gerichtsurteil, das unter anderen Voraussetzungen die „Thumbnail“-Vorschau für rechtskonform erklärte. Auch die Dienstleistung Google Books beruft sich auf diese Klausel im Copyright. In der US-amerikanischen Umgebung ist dies ein Grenzfall, nach europäischem Verständnis eine Unmöglichkeit.

Schranke II

Schranke II

Die Zahlen für US-amerikanische Unternehmen, die durch die CCIA-Studie erhoben worden, ließen schon Anfang Juni vermuten, dass die nachgewiesen „hohe Innovationsgeschwindigkeit“ bei Unternehmen der IT-Branche jenseits des Atlantiks auf diese „Fair Use“-Schranke im Copyright zurückzuführen sei. Innovationshemmend wirke sich nicht ein schwaches Urheberrecht aus, wie die Medienbranche nicht müde wird, zu versichern, sondern gerade ein unflexibles und starkes Urheberrecht.

In Europa werden aufgrund von Ausnahmen im Urheberrecht jährlich rund 1,1 Billionen Euro erwirtschaftet, also nur rund ein Viertel dessen, was in den USA im Jahr 2007 erlöst werden konnte (4,7 Billionen Dollar). Insgesamt würden die profitierenden Unternehmen 9,3 % zum gesamteuropäischen Bruttoinlandsprodukt beitragen und 9 Millionen Menschen in Lohn und Brot halten.

Es ist sicherlich falsch, davon auszugehen, dass eine völlige Abschaffung des Urheberrechts einen noch positiveren Effekt auf alle Wirtschaftszweige haben würde (vgl. das „Mehr-Desselben-Prinzip“ von Paul Watzlawick), jedoch müssen Politiker bei ihren Überlegungen zu einem wirtschaftsfreundlichen Urheberrecht auch die über die Kreativindustrie hinausgehenden Wirkungen auf jene wachsenden Branchen und Unternehmen berücksichtigen, die ausdrücklich von Schrankenregelungen und Ausnahmen profitieren.

Bild-Quellen: ouzo2k7 (cc-by-sa)

Text-Quellen: futurezone.orf.at

Joachim Losehand am Dienstag, 27.07.2010 09:38 Uhr

tagsTags: urheberrecht

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Juuichi am 27.07.2010 18:04:26

    warum nicht einfach creative commons als maßstab für das gesetzliche urheberecht? +1. Creative Commons hat zwar ein paar schwächen und fehler, aber zumindestens sollten solche und ähnliche lizenz modelle (zb GNU) der standard werden. An diesen sollte man arbeiten und ...

  • simpliziss am 27.07.2010 18:04:07

    Hier zeigt sich mal wieder der unbändige Glaube an den sogenannten Fortschritt, der uns natürlich nur Segnungen beschert. :D Warum sollte sich jemand überhaupt etwas einfallen lassen, wenn er dafür nicht entlohnt wird. Also kann es um eine totale Aufgabe des Urheberschutzes schonmal nicht gehen ...

  • vga am 27.07.2010 17:43:21

    warum nicht einfach creative commons als maßstab für das gesetzliche urheberecht? ...

  • Losehand am 27.07.2010 11:49:16

    Dann ist es nicht aktuell.News? Da die Ergebnisse jetzt veröffentlicht/bekannt wurden - siehe Quelle - wohl schon, wa? ...

  • DieRoteZora am 27.07.2010 11:47:12

    Dann ist es nicht aktuell.News? ...

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