
Im deutschen Urheberrecht ist es die „Schrankenregelung“, im US-amerikanischen Copyright ist es „Fair Use“, Ausnahmen von den strengen urheberrechtlichen Normen für Bildung, Wissenschaft und private Werknutzer. „Fair Use“ im Copyright geht aber noch weiter und ermöglicht einen freieren und damit innovationsfreundlicheren Umgang mit den urheberrechtlich geschützten Werken anderer.
So ist in den USA die Google Bildsuche mit der sogennanten „Thumbnail“-Vorschau von „Fair Use“ abgedeckt, in Deutschland brauchte es ein Gerichtsurteil, das unter anderen Voraussetzungen die „Thumbnail“-Vorschau für rechtskonform erklärte. Auch die Dienstleistung Google Books beruft sich auf diese Klausel im Copyright. In der US-amerikanischen Umgebung ist dies ein Grenzfall, nach europäischem Verständnis eine Unmöglichkeit.
Schranke II
Die Zahlen für US-amerikanische Unternehmen, die durch die CCIA-Studie erhoben worden, ließen schon Anfang Juni vermuten, dass die nachgewiesen „hohe Innovationsgeschwindigkeit“ bei Unternehmen der IT-Branche jenseits des Atlantiks auf diese „Fair Use“-Schranke im Copyright zurückzuführen sei. Innovationshemmend wirke sich nicht ein schwaches Urheberrecht aus, wie die Medienbranche nicht müde wird, zu versichern, sondern gerade ein unflexibles und starkes Urheberrecht.
In Europa werden aufgrund von Ausnahmen im Urheberrecht jährlich rund 1,1 Billionen Euro erwirtschaftet, also nur rund ein Viertel dessen, was in den USA im Jahr 2007 erlöst werden konnte (4,7 Billionen Dollar). Insgesamt würden die profitierenden Unternehmen 9,3 % zum gesamteuropäischen Bruttoinlandsprodukt beitragen und 9 Millionen Menschen in Lohn und Brot halten.
Es ist sicherlich falsch, davon auszugehen, dass eine völlige Abschaffung des Urheberrechts einen noch positiveren Effekt auf alle Wirtschaftszweige haben würde (vgl. das „Mehr-Desselben-Prinzip“ von Paul Watzlawick), jedoch müssen Politiker bei ihren Überlegungen zu einem wirtschaftsfreundlichen Urheberrecht auch die über die Kreativindustrie hinausgehenden Wirkungen auf jene wachsenden Branchen und Unternehmen berücksichtigen, die ausdrücklich von Schrankenregelungen und Ausnahmen profitieren.
Bild-Quellen: ouzo2k7 (cc-by-sa)
Text-Quellen: futurezone.orf.at
Joachim Losehand am Dienstag, 27.07.2010 09:38 Uhr
warum nicht einfach creative commons als maßstab für das gesetzliche urheberecht? +1. Creative Commons hat zwar ein paar schwächen und fehler, aber zumindestens sollten solche und ähnliche lizenz modelle (zb GNU) der standard werden. An diesen sollte man arbeiten und ...
Hier zeigt sich mal wieder der unbändige Glaube an den sogenannten Fortschritt, der uns natürlich nur Segnungen beschert. :D Warum sollte sich jemand überhaupt etwas einfallen lassen, wenn er dafür nicht entlohnt wird. Also kann es um eine totale Aufgabe des Urheberschutzes schonmal nicht gehen ...
warum nicht einfach creative commons als maßstab für das gesetzliche urheberecht? ...
Dann ist es nicht aktuell.News? Da die Ergebnisse jetzt veröffentlicht/bekannt wurden - siehe Quelle - wohl schon, wa? ...
Dann ist es nicht aktuell.News? ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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