
Eine der nutzlosesten weil nicht verfolgbaren Bestimmungen des Urheberrechts bzw. des Copyrights im 21. Jahrhundert ist das Verbot, technische Schutzmaßnahmen von Rechteinhabern (DRM) zu umgehen. Denn wer DRM nur für private Zwecke umgeht oder außer Kraft setzt ohne danach das Medium illegal zu verbreiten, dem kann mangels Kenntnis kaum nachgewiesen werden, gegen die entsprechende Vorschrift verstoßen zu haben. Selbst wenn ein solcher Verstoß einem Rechteinhaber bekannt würde, wäre eine Abmahnung aufgrund des minimalen Streitwerts (Verkaufspreis des Einzelexemplars) auch ökonomisch uninteressant.
DRM: The cup that can only be half-full.
The Electronic Frontier Foundation (EFF), seit Jahren aktiv im Kampf gegen unsinnige und technologie- wie nutzerfeindliche Copyright-Bestimmungen in den USA, hat nun auf zwei Feldern drei Siege errungen: Künftig ist es kein Verstoß gegen den DMCA, wenn man ein Telefon entsperrt und damit für alle Mobilfunkbetreiber öffnet („unlocking“) oder wenn man vom Beitreiber nicht genehmigte Applikationen auf seinem Gerät in Betrieb nimmt und dafür ebenfalls technische Sperren umgeht oder außer Kraft setzt.
Beide technischen Sperren schützen, so die von der EFF vertretene und vom Copyright Office übernommene Erkenntnis, nämlich nicht urheberrechtlich geschützte Werke vor illegaler Verwendung, sondern sind eher dazu da, Nutzer an entsprechende Netze und Betreiber zu binden.
Eine weitere „Schranke“ (Ausnahme) können nun Amateur Video-Künstler für sich in Anspruch nehmen: Ihnen ist es ab sofort erlaubt, aus kleinen Schnipseln auch von urheberrechtlich geschütztem Material neue Werke herzustellen – und für diesen Zweck auch jene technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, mit denen beispielsweise DVDs versehen sind. Damit ist die bisher von den Filmstudios beziehungsweise Rechteinhabern vertretene Meinung nicht mehr relevant, dass eine Umgehung oder Aushebelung von DRM zu jedem auch legalen Zweck ein Verstoß gegen den DMCA ist.
Damit passen die USA ihre Copyright-Gesetzgebung in einer ähnlichen nutzerfreundlichen Richtung an wie schon Brasilien, das ebenfalls unter anderem die Umgehung von DRM-Schutzmaßnahmen zu legalen Zwecken erlaubt hat.
In Deutschland und Österreich ist es übrigens immer (und immer noch) verboten, DRM-Schutzmechanismen zu egal welchen Zwecken zu umgehen.
Bild-Quellen: Michael Vroegop (cc-by-sa)
Text-Quellen: EFF futurezone.orf.at arstechnica.com
Joachim Losehand am Montag, 26.07.2010 19:19 Uhr
genau wie in D die Anfertigung von Privatkopien was aber defacto schwachsinn ist, da man keine dvds(z.b.) kopieren kann, da die (fast) alle mit kopierschutz versehen sind - und den darf man nicht umgehen, also nix mit privatkopie :( ---------------------- Ist ...
Ist es damit nach dem Gesetz auch erlaubt Custom Firmwares für Konsolen zu verwenden? Wie sieht es aus, wenn man Anleitungen und entsprechende Software (kostenfrei) für andere zur Verfügung stellt? Wie sieht es mit Flashcards beispielsweise für Nintendo DS aus? Im Prinzip ist das ja auch nur ein ...
Der NC hat ja ursprünglich auf Youtube angefangen, aber seine Videos wurden, trotz Fair Use, gelöscht und sein Kanal gesperrt. Das liegt aber an dem beschissenen Flagging-Verfahren von Youtube, bei dem sich jeder als Rechteinhaber ausgeben kann, was nicht geprüft wird, ...
AFAIK ist das auch auf YouTube? Der NC hat ja ursprünglich auf Youtube angefangen, aber seine Videos wurden, trotz Fair Use, gelöscht und sein Kanal gesperrt. Das liegt aber an dem beschissenen Flagging-Verfahren von Youtube, bei dem sich jeder als Rechteinhaber au ...
Ihnen ist es ab sofort erlaubt, aus kleinen Schnipseln auch von urheberrechtlich geschütztem Material neue Werke herzustellen – und für diesen Zweck auch jene technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, mit denen beispielsweise DVDs versehen sind. Öhm....hab ich das jetzt richtig ve ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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