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UFC: User von Justin.tv und Ustream.tv im Fokus

Bereits vor wenigen Wochen hat die US-amerikanische Mixed-Martial-Arts-Organisation Ultimate Fighting Championship (UFC) angekündigt, gegen User vorzugehen, die deren Aufnahmen ohne Genehmigung benutzen. Regulär werden die Kämpfe per Pay-per-View ausgestrahlt. Nun hat man Verfahren gegen Ustream.tv und Justin.tv eingeleitet. Die Streaming-Portale sollen die Identität eines Uploaders offenlegen.

Im Kampf gegen illegale Downloads fokussieren sich zahlreiche Rechteinhaber primär auf P2P oder sogenannte One-Click-Hoster. Man ist sich zwar der Existenz von Streaming-Sites bewusst, bisher war das Vorgehen gegen diese jedoch eher zurückhaltend. Zumindest im Vergleich zu den Maßnahmen, die man gegen P2P und Co. ins Feld geführt hat. Mitunter ist es für die Rechteinhaber schwieriger, an die Nutzer zu gelangen, die ihre urheberrechtlich geschützten Werke einstellen.

Die Ultimate Fighting Championship (UFC) möchte dies nicht länger hinnehmen. Das Unternehmen organisiert und leitet Mixed-Martial-Arts Kämpfe, die kostenpflichtig als Pay-per-View Angebot bezogen werden können. Regelmäßig landen diese Aufnahmen jedoch kostenlos auf diversen Streaming-Sites. Ein Sachverhalt, den man nicht länger hinnehmen will. Bereits Anfang dieses Jahres gelang es der UFC gegen das Portal Rage-Streams.net vorzugehen. Doch damit hatte man nur einen Anbieter erwischt.

Wie der Präsident von UFC, Dana White, erklärte, wolle man nun mit aller Härte gegen Uploader vorgehen: "Wir sehen uns gezwungen Kopf-an-Kopf mit jedem zu kämpfen, der versucht UFC-Events illegal zu verbreiten oder zu streamen." Eine Taktik, die man bereits in der Vergangenheit erfolgreich gefahren hat. Mit rund 500 Urheberrechtsverletzern hat man sich bislang außergerichtlich geeinigt.

Nun möchte man jedoch nicht mehr den "einfachen Nutzer" attackieren, man will die Quellen ausmerzen. Im Fachjargon würde man von einem "First Seeder Kill" sprechen. Eine Taktik, die von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) seit Jahren praktiziert wird. Wie die UFC mitteilt, haben Anfang Januar 36.000 Menschen einen illegalen UFC-Stream gesehen. Im Februar 2010 wurde unter derselben IP-Adresse erneut ein UFC-Event angeboten, das von 78.000 Usern verfolgt worden sein soll.

Logo der Ultimate Fighting Championship

Logo der Ultimate Fighting Championship

Das Angebot wurde dabei über Justin.tv beziehungsweise Ustream.tv verbreitet. Gegen die beiden Streaming-Anbieter hat man nun ein Verfahren eingeleitet, um an die Identität des Uploaders zu gelangen.

Bild-Quellen: martialartsnomad

Text-Quellen: torrentfreak

Klaus Müller am Montag, 26.07.2010 15:52 Uhr

tagsTags: ufc

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9 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • wawnorden am 27.07.2010 07:48:22

    Wer braucht UFC? Die nächstgelegene Haupt- oder Sonderschule reicht auch, um sich Leute anzuschauen, die sich auf die Fresse hauen. ...

  • kk17 am 26.07.2010 19:43:40

    Kleine Info am Rande. Dana White ist keine Frau... :) http://www.capsulecomputers.com.au/wp-content/uploads/UFC-2010-Undisputed-Dana-White-PR.jpg :D Doch das ist schon so richtig wie es da steht, Dana ist schon ne Diva. ...

  • vga am 26.07.2010 18:51:10

    aha und dann selbst gefahr laufen das man für die Bereitstellung dieses Materials verklagt wird? :rolleyes: Sogar noch damit Geld verdienen wird mal richtig teuer! In den USA sowieso.... nun, da braucht man sich doch nur ein land aussuchen, wo es dafür keine handha ...

  • Obrok am 26.07.2010 18:31:20

    ich habe mir grad überlegt, dass dieses ganze system doch gar nicht funktionieren kann. ich meine: mal angenommen jemand vertreibt content mit einem vergütungsystem - sagen wir 20 euro im monat, ob nun übers internet oder via tv- dann kann man sich diesen content laden, speic ...

  • vga am 26.07.2010 18:00:15

    ich habe mir grad überlegt, dass dieses ganze system doch gar nicht funktionieren kann. ich meine: mal angenommen jemand vertreibt content mit einem vergütungsystem - sagen wir 20 euro im monat, ob nun übers internet oder via tv- dann kann man sich diesen content laden, speichern und auf einer e ...

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