
Wer in Deutschland Ärger mit der Presse hat, sich gegen Abbildungen, Darstellungen und Berichte von Journalisten und Journaillen wehren möchte, klagt in Deutschland meistens in Hamburg oder auch in Berlin. Denn nach § 32 ZPO ist für „Klagen aus unerlaubten Handlungen [...] das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist“ - und damit werden alle Orte begründet, „an denen ein Druckwerk zur Kenntnis gelangt“. Womit sich der Kläger meistens – und bei im Internet veröffentlichten Erzeugnissen im Prinzip immer – den Gerichtsstand aussuchen kann. Und dazu wählen nicht weiter erstaunlich die Kläger jene Gerichte, die für ihre „betroffenenfreundliche Rechtsprechung“ bekannt sind. So treffen sich regelmäßig die Parteien aus den unterschiedlichsten Ecken Deutschlands in der schönen Hansestadt an der Alster.
Die Gulfstream eines Anwalts?
SPEECH, so das schöne Akronym des Gesetzes (Securing the Protection of our Enduring and Established Constitutional Heritage), soll ihnen die von ihrer Verfassung gewährten Rechte auf freie Meinungsäußerung auch gegenüber ausländischen Machthabern, Regimen und Geschäftsleuten garantieren. SPEECH ist jedoch ein internationales Signal, genauso wie die isländische Gesetzgebung zum Schutz der Medien. Es bleibt also die Hoffnung, dass auch in Deutschland die Nutzung des "fliegenden Gerichtsstandes" früher oder später eine Trendwende erleben wird.
Bild-Quellen: Enrique Pernas (cc-by-sa)
Text-Quellen: CPJ blog via Fefes Blog
Joachim Losehand am Sonntag, 25.07.2010 19:09 Uhr
Die Bildunterschrift ist irgendwie 'n bisschen random, ansonsten fand ich das auch informativ. Mit ein bisschen Glück macht man sich ja nach der Sommerpause daran. Wäre doch mal was für einen verspäteten Einstand von de Maizière. :T ...
Stimmt. Und wie gut, dass es bei uns noch keine solche Forderung gibt, sonst hätte ich nicht mehr die bissigen Kommentare über das Gerichtswesen in Deutschland von einer gewissen Frau Kno... ähm Friedrichsen gelesen. ...
Export hin oder her, aber die wenigen sinnvollen Gesetze, die es zur Geltung bringen schaffen seltenst den Weg übers Meer... der Rest hingegen leider schon :rolleyes: ...
Naja internationale Urteile solcher Art haben doch sowieso keine Wirkung in anderen Ländern oder? Doch, weil man ja auch schaut, was woanders wie gelöst wird. Zudem exportieren die USA ja auch gerne ihre Gesetze, vgl. ACTA, das US-Copyright verbreiten soll. :cool: ...
ich fands informativ Oo ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen