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USA schützen ihre Journalisten vor „Gerichtstourismus“

Was in Deutschland der „fliegende Gerichtsstand“, ist in der anglo-amerikanischen Welt der „libel tourism“ („Verleumdungsklage-Tourismus“): Wer sich gegen unliebsame Presseberichterstattung schützen will, kann diesem Prinzip zufolge den Gerichtsstand im Grunde frei wählen – und dort klagen, wo die Entscheidungen fast immer zugunsten des Klägers ausfallen.

Wer in Deutschland Ärger mit der Presse hat, sich gegen Abbildungen, Darstellungen und Berichte von Journalisten und Journaillen wehren möchte, klagt in Deutschland meistens in Hamburg oder auch in Berlin. Denn nach § 32 ZPO ist für „Klagen aus unerlaubten Handlungen [...] das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist“ - und damit werden alle Orte begründet, „an denen ein Druckwerk zur Kenntnis gelangt“. Womit sich der Kläger meistens – und bei im Internet veröffentlichten Erzeugnissen im Prinzip immer – den Gerichtsstand aussuchen kann. Und dazu wählen nicht weiter erstaunlich die Kläger jene Gerichte, die für ihre „betroffenenfreundliche Rechtsprechung“ bekannt sind. So treffen sich regelmäßig die Parteien aus den unterschiedlichsten Ecken Deutschlands in der schönen Hansestadt an der Alster.

Die Gulfstream eines Anwalts?

Die Gulfstream eines Anwalts?

Auch in der internationalen Rechtsprechung zieht es die Kläger dorthin, wo sie die größten Erfolgsaussichten für eine Medienklage vermuten. Hier bevorzugen die Reichen und Mächtigen vor allem England, um ihre Vorstellungen von und Ansprüche an eine „gute Presse“ gerichtlich entschieden zu sehen. Mit dem neuen Gesetz, das in der letzten Woche einstimmig vom US-amerikanischen Senat beschlossen wurde und sicherlich ebenso große Zustimmung im Repräsentantenhaus finden wird, soll dem internationalen Klagetourismus nun für US-Journalisten ein Ende bereitet werden.

SPEECH, so das schöne Akronym des Gesetzes (Securing the Protection of our Enduring and Established Constitutional Heritage), soll ihnen die von ihrer Verfassung gewährten Rechte auf freie Meinungsäußerung auch gegenüber ausländischen Machthabern, Regimen und Geschäftsleuten garantieren. SPEECH ist jedoch ein internationales Signal, genauso wie die isländische Gesetzgebung zum Schutz der Medien. Es bleibt also die Hoffnung, dass auch in Deutschland die Nutzung des "fliegenden Gerichtsstandes" früher oder später eine Trendwende erleben wird.

Bild-Quellen: Enrique Pernas (cc-by-sa)

Text-Quellen: CPJ blog via Fefes Blog

Joachim Losehand am Sonntag, 25.07.2010 19:09 Uhr

tagsTags: fliegender gerichtsstand

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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Oldholo am 26.07.2010 17:40:47

    Die Bildunterschrift ist irgendwie 'n bisschen random, ansonsten fand ich das auch informativ. Mit ein bisschen Glück macht man sich ja nach der Sommerpause daran. Wäre doch mal was für einen verspäteten Einstand von de Maizière. :T ...

  • eliveo am 26.07.2010 15:00:54

    Stimmt. Und wie gut, dass es bei uns noch keine solche Forderung gibt, sonst hätte ich nicht mehr die bissigen Kommentare über das Gerichtswesen in Deutschland von einer gewissen Frau Kno... ähm Friedrichsen gelesen. ...

  • Biertrinker am 25.07.2010 23:19:50

    Export hin oder her, aber die wenigen sinnvollen Gesetze, die es zur Geltung bringen schaffen seltenst den Weg übers Meer... der Rest hingegen leider schon :rolleyes: ...

  • Losehand am 25.07.2010 22:58:31

    Naja internationale Urteile solcher Art haben doch sowieso keine Wirkung in anderen Ländern oder? Doch, weil man ja auch schaut, was woanders wie gelöst wird. Zudem exportieren die USA ja auch gerne ihre Gesetze, vgl. ACTA, das US-Copyright verbreiten soll. :cool: ...

  • Thargores am 25.07.2010 21:50:02

    ich fands informativ Oo ...

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