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Gesetz gegen Telefonterror wirkungslos

„Wir haben was gegen Telefonwerbung, nur leider nichts Wirkungsvolles“. Denn obwohl vor einem Jahr die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Werbung und Vertragsabschlüsse am Telefon in Deutschland verschärft wurden, ist die Bilanz mehr als ernüchternd.

Seit 4. August 2009 ist es in Deutschland verboten, Privathaushalte ohne deren vorherige Zustimmung zu Informations- oder Werbezwecken anzurufen („cold calls“); zudem darf die Rufnummer des Anrufers grundsätzlich nicht unterdrückt werden.

Internes Telefon auf einem Flughafen

Internes Telefon auf einem Flughafen

Allerdings ist alleine mit einem Gesetz, das diese Machenschaften als Ordnungswidrigkeit ahndet, noch kein „Turnaround“ auf dem weißen, grauen und schwarzen Markt der Callcenter zu erreichen. Genauso wenig, wie Konsumenten aufhörten, DRM-Schutzmechanismen zu umgehen, sobald es verboten wurde, DRM-Schutzmechanismen zu umgehen, genauso wenig kümmern sich die schwarzen Schafe der Branche um die neuen gesetzlichen Vorgaben: „Die Vorstellungen des Justizministeriums über die abschreckende Wirkung der Gesetzesnovelle waren naiv. Wir haben schon frühzeitig darauf hingewiesen, dass man mit den Regelungen die Branchengauner nicht in die Knie zwingen kann“, sagte Bernhard Steimel, Sprecher des Nürnberger Fachkongresses Voice Days plus gegenüber Pressetext Austria.

Zwar würden sich immer mehr Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschweren, aber wer mit unterdrückter oder gar fingierter Rufnummer anruft, könne kaum wirksam verfolgt werden.. Zudem „kalkulieren [Betrüger] Abmahnungen und Strafen ein oder verändern ihren Geschäftssitz und ihre Firmenstruktur, so dass man ihnen nicht auf die Spur kommt“ und eine Strafverfolgung läuft so zumeist ins Leere.

Gegen unerwünschte störende Werbeanrufe hilft es nicht wirklich, aber bei am Telefon geschlossenen Verträgen durch eine Beweislastumkehr zulasten des Callcenters, wie sie die „Smart Service Initiative“ vorschlägt, könnte mehr Sicherheit bei Telefongeschäften für beide Partner gewährleistet werden: Wenn Callcenter nachweisen müssten, dass ein Vertrag abgeschlossen wurde, würde sich die schon bei Finanzdienstleistungen bewährte Anrufaufzeichnung auch in den anderen Branchen durchsetzen und so eine Verbesserung der Dienstleistungsqualität erreicht werden können.

In Österreich versucht man übrigens natürlich ebenfalls, dem Werbeterror am Telefon Herr zu werden.

Bild-Quellen: 1suisse (cc-by-nd-sa)

Text-Quellen: pressetext.at

Joachim Losehand am Sonntag, 25.07.2010 17:48 Uhr

tagsTags: telefonwerbung telefonakquise

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81 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Isschonwech am 29.07.2010 11:39:32

    öhhm, faktisch werden die verträge erst mal gar nicht wirksam bis ich nicht die ware bzw. die widerfufsrechtsbelehrung in der (virtuellen) hand halte (google: fernabsatz; 300 nochwas BGB). ich hatte früher mal den fall, dass ich ein abo abgeschlossen habe, dann am am tag 13 widerrufen. ergebnis ...

  • titus_shg am 28.07.2010 21:35:47

    Diese Nummer ist auch wunderbar dazu geeignet, bei Gewinnspielen eingetragen zu werden. :D 01631737743 Oder, wenn jemand anruft, sagen, der, den die sprechen wollen, ist nur über diese Nummer erreichbar. MfG Andy ...

  • redfreakz am 28.07.2010 16:57:10

    Wenn ich ganz ehrlich bin: Ich weine niemanden, der sich über ständige Anrufe beschwert, auch nur eine Träne nach. Wie kommts denn, das Leute, die auf ihre Daten und vorallem auf ihre TeleNummer acht geben und auch kein OptIn geben, niemals einen unerwünschten Werbe-An ...

  • titus_shg am 27.07.2010 23:24:38

    Noch schlimmer. Das arme Schwein, dem die Rufnummer gehört. :D Na ja, ich mache damit ja nichts wirklich Böses. :) Im "Ernstfall" (also bei irgendwelchen Ermittlungen) wäre (wahrscheinlich...) schon feststellbar, woher der Anruf wirklich kommt. Aber es macht ...

  • simpliziss am 27.07.2010 21:57:49

    Noch schlimmer. Das arme Schwein, dem die Rufnummer gehört. :D ...

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