
Einer der besonders umstrittenen Punkte, nämlich die Echtzeit-Überwachung gesperrter Seiten auf versuchte Zugriffe, wird nicht nur ersatzlos gestrichen, sondern im sogar ausdrücklich verboten: Es soll ein gesonderter Absatz ins Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführt werden, wonach eine "Echtzeit-Kommunikationsüberwachung" verboten sei. Damit will man den Bedenken insbesondere von netzaffinen Menschen und IT-Experten, dass Internetnutzer durch versehentliche Klicks auf Links zu gesperrten Seiten kriminalisiert werden, begegnen.
Zudem soll die Filterliste mit zu sperrenden Seiten zwar wie geplant vom Bundeskriminalamt (BKA) zusammengestellt werden, es soll allerdings ein "unabhängiges Gremium" zur Überwachung geben. Erwogen wird eine Beteiligung des Bundesdatenschutzbeauftragten. Das Kontrollgremium soll "jederzeit [auf die Liste] Zugriff haben" und "regelmäßig Stichproben durchführen".
Noch keine Einigung gibt es bislang bezüglich der Frage, ob die Netzsperren in einem eigenen Gesetz verankert oder durch eine Änderung im Telemediengesetz (TMG) realisiert wird. Auch über eine eventuelle Befristung der Sperren wird momentan noch verhandelt. Dies scheinen allerdings die letzten Punkte zu sein, bei denen man noch zu einem Kompromiss kommen muss.Gelangt man zu einer Einigung, sollen die Sperren schnell umgesetzt werden: Von einem Termin bereits am Donnerstag kommender Woche (18. Juni) ist die Rede. Es sieht so aus, als würde sich die Koalition vor der Einführung nicht mehr mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bezüglich der geplanten Maßnahmen befassen.
Kritiker befürchten bei den Sperren die Einführung einer Zensur-Infrastruktur, die übergeordneten Stellen die Möglichkeit gibt, Inhalte, die die Benutzer sehen, zu filtern. Zudem wird kritisiert, dass das reine Unzugänglichmachen von dokumentiertem Kindesmissbrauch diesen nicht effektiv bekämpft. Stattdessen fordern die Netzsperren-Kritiker eine konsequente Löschung derartiger Seiten und eine effektivere Strafverfolgung der Verantwortlichen. (Annika Kremer)
(via heise, thx!)
News Redaktion am Mittwoch, 10.06.2009 16:52 Uhr
Das ist jedem nicht völlig verblendetem Menschen von Anfang an klar gewesen! Schon seit der ersten Diskussion über die VDS! ...
Leyen hat gelogen nun ist es offiziell: http://handelsblatt6.blogg.de/eintrag.php?id=2147 Dann dürfte doch auch langsam klar sein, warum die die Freiheit im Internet mit allen Mitteln und den fadenscheinigst ...
Leyen hat gelogen nun ist es offiziell: http://handelsblatt6.blogg.de/eintrag.php?id=2147 ...
@Dark Rebel, Deutschland ist ein Fristenstaat, das bedeutet, so du nicht innerhalb einer bestimmten gerichtlichen Frist gegen Vorwürfe protestierst, so wird angenommen, das du den Vorwürfen zustimmst (auch wenn diese nicht der Realität entsprechen) und diese werden dann von den Gerichten ohne Wid ...
Der Dörmann kann mir wegbleiben! Ich zitiere Heise Dörmann sagte: "Es sei zwar zeifelhaft, ob diese auf Drängen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zustande gekommenen Vereinbarungen den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Doch eine mögliche gerichtliche Überprüfun ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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