Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen sind in Deutschland seit Jahren geradezu alltäglich geworden. Vordergründig geht es um die Eindämmung von Urheberrechtsverletzungen. Ob andere, weniger noble Faktoren eine Rolle spielen, lässt sich nicht beweisen. Verglichen mit den USA ist die deutsche Abmahnpraxis jedoch geradezu handzahm. Seit sich die Recording Industry Association of America (RIAA) vergangenes Jahr von der Jagd nach einzelnen Filesharern distanziert hat, war es nur eine Frage der Zeit, bis jemand diese Lücke füllt.
Seit wenigen Monaten geschieht dies in Form der U.S. Copyright Group. Deren Vorgehen ist jedoch noch nicht einmal ansatzweise mit den Handlungen der RIAA vergleichbar. Zwar war auch die RIAA ein hartnäckiger Fall, der die breite Masse an Nutzern verfolgte. Im Vergleich mit der U.S. Copyright Group (USCG) wirkt man jedoch wie ein Lamm.
In den vergangenen Monaten hat die USCG rund 15.000 Auskunftsersuchen auf den Weg gebracht. Kaum ein Ersuchen wurde abgelehnt. Klarnamen und Adressdaten wurden ohne größeren Widerstand an die USCG ausgehändigt. Allein für den Kinofilm "The Hurt Locker" wurden 5.000 Auskunftsverfahren eingeleitet.
Die Anschlussinhaber erhalten ein Schreiben, vergleichbar einer Abmahnung. Darin werden sie über den Rechtsverstoß und die möglichen Konsequenzen aufgeklärt. Zwischen 1.500 und 2.500 US-Dollar (1.100 bis 1.900 Euro) sollen die Anschlussinhaber begleichen. Wenn sie das tun, ist der Fall erledigt. Weigern sie sich, droht ihnen ein Prozess.
Der maximale Schadensersatz pro verletztem Werk könnte hier bis zu 150.000 US-Dollar (116.000 Euro) betragen. Existenzvernichtend, in jeder Hinsicht. Damit das Zahlen nicht so schwer fällt, hat man ein Online-Portal aufgesetzt. Auf diesem soll die Begleichung der geforderten Summe ein Kinderspiel werden.
Das Kostenrisiko ist somit erheblich größer als in Deutschland. Umso schwieriger ist es für die Anschlussinhaber, eine vernünftige Abwägung zu fällen. Den geringen Betrag bezahlen, um der möglichen Existenzvernichtung zu entgehen? Oder nichts bezahlen und auf das Verfahren hoffen, das vielleicht nie stattfindet? Insbesondere die jüngste Vergangenheit hat gezeigt, dass die US-Justiz die exorbitanten Schadensersatzsummen in Filesharing-Fällen ablehnt.
US Copyright Group Settlement Website
Präzedenzfälle wie Jammie Thomas-Rasset oder Joel Tenenbaum seien hier nur am Rande erwähnt. In beiden Fällen wurde der geforderte Schadensersatz durch den Richter um über 90 Prozent reduziert. Im ungünstigsten Fall wären dies aber immer noch 15.000 US-Dollar (11.600 Euro).
Wie der Hollywood-Reporter aktuell berichtet, müssen sich viele der Betroffenen darüber in absehbarer Zeit Gedanken machen. Die USCG will sich nämlich offenbar aller Zahlungsverweigerer annehmen. Quer durch die USA ist man Partnerschaften mit 15 Kanzleien eingegangen. Diese sollen als lokale Ableger diejenigen verklagen, die den geforderten Betrag nicht bezahlen. Nach Angaben des Hollywood-Reporter dürfte die Zahl der Prozesse ab August quer durch das Land "explodieren".
Dass tatsächlich Abertausende Nutzer verklagt werden, mag unwahrscheinlich erscheinen. Unmöglich ist es jedoch nicht. Vermutlich wird man sich zuerst Kandidaten suchen, die Teilgeständnisse oder dergleichen abgelegt haben. Ein Verfahren gegen diese dürfte ein leichtes Spiel sein. Gespickt mit einigen "Log-Daten" als Beweisgrundlage sollte der Widerstand schnell brechen.
Vielleicht ist diese Ankündigung auch nur eine weitere "Drohgebärde", verbunden mit der Hoffnung, dass möglichst Viele zahlen. Wie die Kollegen von TorrentFreak erklären, sollen die Anwälte bis zu 70 Prozent der Einnahmen erhalten.
Bild-Quellen: dglegal.force.com
Text-Quellen: torrentfreak
Klaus Müller am Sonntag, 18.07.2010 19:24 Uhr
Aber wirklich die laxen Waffengesetze in den USA machen angemessene Vergeltungsmaßnahmen gegen diese parasitären Abzocker pseudo Anwälte deutlich einfacher wie in Diesem korrupten Abzockerstaat Biste sicher, dass man das dann Vergeltungsmaßnahmen nennt? Was ist denn ...
Aber wirklich die laxen Waffengesetze in den USA machen angemessene Vergeltungsmaßnahmen gegen diese parasitären Abzocker pseudo Anwälte deutlich einfacher wie in Diesem korrupten Abzockerstaat ...
In Amerika haben doch soviele Leute scharfe Waffen mit Munition zuhause. Das ist eine gute Gelegenheit, diese mal sinnvoll einzusetzen. O:) Aber zurück zum Thema: Ich bin mal gespannt, wie sich das bei denen so entwickelt. Wobei es noch eine Weile dauern dürfte, bis deren Abmahn- und Gegenindustri ...
bei den summen kann man vermutlich regelmäßig jemanden mit dem auto umfahren, dürfte doch auch nicht viel teuerer werden oder? wie auch immer, angsichts von 250Millionen US-Bürgen sind 15000 Ersuche grade zu zuvernachlässigen....das wird erst spannend wenn es über die deutschen Einwohnerzahl/abgema ...
Ist schon echt hart. Dagegen ist die RIAA echt ein Wohlfahrtsverband... Schlimm ist einfach nur das diese Geier das Recht auf ihrer Seite haben. Es ist ja vollkommen in Ordnung jemanden abzumahnen weil er etwas illegal zur Verfügung gestellt hat - aber es muss dringend etwas an den Summen gedreht we ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.