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Frankreich: Verfassungsgericht verbietet Three-Strikes Gesetz

Das französische Verfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 10. Juni 2009 geurteilt, dass das in Frankreich geplante Three-Strikes-Gesetz gegen die Verfassung verstößt und somit nicht umgesetzt werden darf.

Es ist aus. Aus und vorbei. Die oberste französische Gerichtsbarkeit, das Conseil Constitutionnel, hat mit Urteil vom 10. Juni entschieden, dass Frankreich niemals ein Three-Strikes-Gesetz in der geplanten Form erleben wird, da dies die Verfassung Frankreichs und somit die Grundrechte der französischen Bevölkerung durchweg verletzen würde.

Es war ein langatmiger Prozess, dem sich die französische Regierung unter Staatspräsident Nicolas Sarkozy hingegeben hatte. Man hatte das Gedankengut der Contentindustrie bedingungslos aufgegriffen und wollte das ultimative Gesetz gegen Urheberrechtsverletzer erlassen. Three-Strikes. Ein Begriff, der europaweit für eine angespannte Stimmung sorgte. Bei Providern, Usern, Rechteinhabern. Vorgesehen war, dass eine neue französische Behörde gegründet werden soll, die alle drei Gewalten in sich vereint. Diese hätte den Namen HADOPI tragen sollen und wäre der einzige Anwender der Three-Strikes-Regelung gewesen. Man hätte Urheberrechtsverletzer ermittelt, angeklagt und schlussendlich sogar verurteilt. So sah das Gesetz vor, dass beim ersten Verstoß eine simple Warnung erfolgt, beim Zweiten die Geschwindigkeit gedrosselt wird und schlussendlich bei der dritten Tat die Internetverbindung für einen bestimmten Zeitraum getrennt wird.

Das Gesetz war im ersten Anlauf erbärmlich gescheitert und schaffte es nicht einmal im Ansatz in Richtung Ziel.

Der zweite Anlauf, welcher wenige Wochen später unternommen wurde, verlief jedoch erfolgreich, so dass das Gesetz bei der zweiten Lesung angenommen wurde.Parallel dazu fanden im EU Parlament Lesungen bezüglich des "Telekommunikations-Paketes" statt, in welchen am Rande auch das Three-Strikes-Gesetz tangiert wurde. Man musste sich der Frage stellen, ob es akzeptabel wäre, dass kein unabhängiger Richter die Strafen ausspricht. Infolge der Diskussionen gelangte das EU-Parlament zu dem Ergebnis, dass dem nicht so sei. Wenngleich die Entscheidungen des EU-Parlaments nicht bindend für Frankreich waren, so wurde hier doch bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Hätte Frankreich ein Three-Strikes-Gesetz realisieren wollen, so wäre es gegen die Gesetze der Europäischen Union gewesen. Eine Auseinandersetzung war praktisch vorprogrammiert gewesen.

Auch die französische Bevölkerung hatte Schlimmstes zu befürchten, erklärte die französische Kultusministerin Christine Albanel doch kurze Zeit, nachdem man das Gesetz durch die Nationalversammlung geboxt hatte, dass wohl 1.000 Internetuser pro Tag vom Netz getrennt werden würden. Man konnte damit ein schönes rechnerisches Beispiel ansetzen, welches die Nutzlosigkeit des Three-Strikes-Gesetzes verdeutlichte.

Dennoch hielt man stur an dem Gesetz fest und würde es vermutlich noch immer tun. Glücklicherweise kennt das Nachbarland ebenso wie Deutschland den Weg der Verfassungsbeschwerde. Vor dem Conseil Constitutionnel wurde das Three-Strikes-Gesetz heute förmlich zu Grabe getragen, als die Richter entschieden, dass es gegen die Verfassung Frankreichs verstoßen würde, den Bürgern die Internetverbindung zu trennen. Nach deren Ansicht sei die Unschuldsvermutung eines der höchsten rechtsstaatlichen Güter. Ein Gut, das nicht für die Contentindustrie geopfert werden darf. Wie Jérémie Zimmermann von squaringthenet festhält, ist die HADOPI-Behörde somit nun ein zahnloser Papiertiger, der keine Sanktionen mehr verhängen kann. Seine einzige Wirkungsweise besteht nun darin, auf Kosten der Steuerzahler Verwarnungen zu versenden. Nicht mehr, nicht weniger. Der Weg war lange und steinig, doch es scheint, als hätte man ein gutes Ziel erreicht. Zumindest bis Loppsi 2 präsenter wird. (Firebird77)

(via laquadrature, thx)(Bild via laquadrature, thx)

News Redaktion am Mittwoch, 10.06.2009 20:45 Uhr

tagsTags: three strikes gesetz urheberrechtsverletzung internet frankreich richter hadopi verfassungsgericht behörde conseil constitutionnel mortuaire sanktion

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31 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • kleini76 am 26.06.2009 09:11:18

    außerdem wird das gesetz doch wohl überarbeitet und dann noch schärfer kommen klick ...

  • niD am 15.06.2009 17:49:58

    schön schön.... nur so unpassend zu dem anderen Artikel aus Frankreich. ...

  • passer am 12.06.2009 23:23:58

    Aber Frankreich ist nicht das einzigste Land wo das Verfassungsgericht Gesetze verbieten muß! Kann nur sagen,Glückwunch da wird sich Sackkotzy ganz schön wohin beißen.:D ...

  • CircleJerk am 11.06.2009 15:51:38

    Wetten, dass sich Monsieur le Président auch über dieses Urteil hinwegsetzen wird? Vor Jahren wollte er die Bewohner der Banlieues "wegkärchern", heute ist wohl die Internetgemeinschaft dran. Der kleine Napoleon hat mindestens einen so gefährlichen Knall wie sein radikaler Freund aus Italien. ...

  • Schlägerei am 11.06.2009 15:11:58

    Ja stimmt, wenns nur eine Existenz ruiniert ists ja ok. ...

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