Der unabhängige IT- und Tech-Kanal!
internet.board.entertainment.games.hardware

Schadenersatz für beschlagnahmte Computer ist möglich

Das OLG München stellte fest, dass es „diskutabel“ sei, dass die „ständige Verfügbarkeit (von Computern) mittlerweile zum notwendigen Lebensbedarf“ gehört. Eine Frau erhält nun Prozesskostenhilfe bei ihrer Klage gegen den Staat wegen „Nutzungsausfall“.

Wenn die freundlichen Damen und Herren der Exekutive frühmorgens auf einen Kaffee vorbei schauen, um sich mal mittels eines Hausdurchsuchungsbefehls in einer Wohnung umzusehen, werden nicht nur persönliche Dinge und Dokumente gesichtet und mitgenommen haben, sondern regelmäßig auch die Computer und Festplatten.

Für viele Menschen, aber es gibt ja immer noch Ausnahmen, ist der Verlust ihrer Computer-Ausstattung ähnlich einschneidend, wie vor zwanzig Jahren der Verlust des Fernsehgeräts. Früher standen Familien und Existenzen am Rande des Abgrunds und ließen tief in ihre Psyche blicken, wenn ihnen die tägliche Unterhaltung genommen wurde, heute löst eine Störung des Internetzugangs ähnliche Panikattacken aus. Der Computer und die online-Verbindung sind nicht nur für Selbstständige und Freiberufler grundlegende Bestandteile des Lebens geworden. Die meisten Dinge des Alltags werden heute gewohnheitsmäßig über und mit dem Computer erledigt, ein beschlagnahmter Computer kommt einen „Fall aus dem Leben“ gleich.

Da Hausdurchsuchungen oft auf Verdacht hin erfolgen und die Mühlen der Staatsanwaltschaft schon aufgrund der Masse an Vorgängen sehr, sehr, sehr langsam mahlen, kann es sein, dass selbst zu Unrecht beschlagnahmte Güter, erst nach Monaten oder einem ganzen Jahr in die Hände ihres Eigentümers zurückgelangen.

Einer Frau waren für zweieinhalb Monate ihr PC und ihr Laptop ergebnislos beschlagnahmt worden, eine Zeit, für die sie auf „Nutzungsausfall“ klagte. Als ihr Antrag zurückgewiesen wurde, beantragte sie Prozesskostenhilfe für eine Klage gegen den Staat.
Das Oberlandesgericht hat in einem Beschluss vom 23.03.2010 festgestellt, dass Computer durch ihren „hohe(n) Grad der Verbreitung, vor allem aber (durch) die ständig zunehmende Internet-Nutzung im privaten Alltag, sei es zur Informationsbeschaffung, zur Kommunikation, zur Abwicklung von Geschäften oder als Unterhaltungsmedium“ ein „wesentliches Gut“ sei, ähnlich Möbel, Kühlschrank, Herd und TV-Gerät.

Die Richter am Oberlandesgericht in München bejahten die grundsätzliche Schadensersatzfähigkeit, allerdings nur für einen Computer und auf Basis einer monatlichen Bruttomiete von 200,00 €, es stünden ihr davon 40% als „Kompensation“ zu, was für die Dauer von 77 Tagen einen Anspruch von 177,00 € bedeutet.

Mit dieser Entscheidung in der Tasche kann die Antragstellerin nun ihren Anspruch gegen den Staat einklagen.

Quelle: lawblog.de

Joachim Losehand am Montag, 12.07.2010 11:33 Uhr

tagsTags: hausdurchsuchung udo vetter

Bookmark and Share
vgwort
 
Weitere interessante News
20 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • LoXagOn am 13.07.2010 19:37:27

    2004 haben sie meinen Computer einkassiert. Ich bekam ihn ein Jahr später wieder. Damals bekam ich, weil unschuldig, als Wertverlust knapp 400€ zugesprochen. Heutzutage würde denen dieser Fehler teuer zu stehen kommen. Ich arbeite im professionellen Rahmen mit Computern. ...

  • widarr am 13.07.2010 00:55:52

    Wobei ich persönlich die Schadenersatzsumme viel zu niedrig halte, immerhin richtet jeder Nutzer seinen Computer so ein, wie es ihm gefällt, ähnlich wie er die Möbel in seiner Wohnung umstellt, Topfpflanzen hinstellt oder noch zuätzliche Extras wie Hifi-Anlage und Fritte ...

  • LCD_1 am 12.07.2010 23:09:33

    Bei 10 PCs die alle beschlagnahmt werden, käme ein schöner Nebenverdienst zusammen. ...

  • FoobarGT am 12.07.2010 19:06:46

    und beliebig reproduzierbar ist. Wenn Du es genau nimmst, dann sind es Menschen auch, macht nur mehr Spaß als Computer bauen :D ...

  • gamez4all am 12.07.2010 17:30:33

    Weil das nur ein bisschen Metall mit ein paar computerchips ist und beliebig reproduzierbar ist. ...

weitere Kommentare lesen     Nachricht kommentieren

 
Fotostrecke
News [Kurioses]

Apple filterte den Begriff "Jailbreak" im iTunes Store

Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr

befreit: ipad 3 & iphone 4s

Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.

mehr mehr lesen...

Browsergames
Gondal World

TOPTIPP: Gondal World

Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich! Escaria spielen

Escaria

Escaria

Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet! Escaria spielen

Artyria

Artyria

Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren. Artyria spielen

Gondal

Gondal

Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer. Gondal spielen

Last Emperor

Last Emperor

Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai. Last Emperor spielen

Nightcreeps

Nightcreeps

Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein. Nightcreeps spielen

gulli:picsArtikel empfehlengulli RSS News Feedsgulli RSS NewsPresso Feedsgulli:Newslettergulli twittertgulli bei facebookgulli:news im AppStoreSeitenanfang