
Deutschland und viele anderen europäischen Staaten sowie die USA müssen sich in Sachen Nutzerrechte beim Urheberrecht verstecken. Denn geltendes Recht ist bislang nicht darauf ausgerichtet, die berechtigten Interessen von Urhebern, Nutzern und Werkvermittlern gleichermaßen zu vertreten. Vielmehr werden einseitig die Rechte der vermittelnden Produzenten bevorzugt und weiter gestärkt.
Prominentestes Beispiel ist das Verbot, technische Schutzmaßnahmen wie DRM [1] zu gleich welchem Zweck zu umgehen. Obwohl nach wie vor die Schrankenregelung der Privatkopie gilt, verhindern regelmäßig solche Schutzmaßnahmen den Endverbraucher daran, seine freie Werknutzung im Rahmen der im Gesetz verankerten Privatkopie-Schranke wahrzunehmen. Negative Beispiele und Erfahrungsberichte sind inzwischen Legion und DRM kann ohne Einschränkung als einer der großen Hindernisse für digitale Geschäftsmodelle bezeichnet werden.
Durch internationale Abkommen wie die WIPO Copyright Treaty (WCT) [2] sind die Zeichnerstaaten dazu angehalten, solchen von Rechteinhabern implementierten Schutzmaßnahmen gesetzlichen Schutz angedeihen zu lassen. Sowohl der Schutz von Medien vor mißbräuchlicher Benutzung als auch der Schutz dieser Schutzmaßnahmen ist prinzipiell richtig und genießt zu Recht allgemeine Beachtung. Jedoch darf dort, wo durch Schutzmaßnahmen in die Rechte Dritter eingegriffen wird, ein solcher Schutz nicht geduldet werden; denn DRM macht es den privaten Nutzungsrechteinhabern unmöglich, ihr verankertes Recht auf Privatkopie (D: § 53; A: § 42) auszuüben, da sie ihr Recht nur ausüben könnten, wenn sie die technischen Schutzmaßnahmen umgehen. Dies ist aber in Deutschland (§§ 95a ff.) und Österreich (§ 90c) verboten.
Brasilien ist nun nicht nur Vorbild in Sachen „Open Access“ [3], sondern auch bei der Stärkung der Nutzerrechte, hier besonders im Zusammenhang mit DRM. [vgl. 4 und 5] Denn die nationale Umsetzung der WIPO-Richtline sieht vor, dass eine Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen im Rahmen der garantierten freien Werknutzung von Endverbrauchern immer dann erlaubt ist, wenn mit dieser Umgehung kein Verstoß gegen Urheberrechte begangen oder intendiert ist. Das heißt, es ist legal, DRM-Maßnahmen zu umgehen, um das geschützte Werk im privatem Rahmen frei zu nutzen, nicht aber, ein solches Werk über die Grenzen der Privatnutzung hinaus zu verbreiten.
Doch nicht genug: Rechteinhaber sind nun zudem verpflichtet, die private Nutzung ohne Einschränkung zu gewährleisten, also die Endnutzer nicht in ihrer legalen Werknutzung zu hindern. Hindert ein DRM-Mechanismus einen privaten Nutzer an der legalen Werknutzung, ist zukünftig der DRM-Schutz selbst illegal. Da technische Schutzmechanismen ihrer Intention nach nur eine illegale Nutzung verhindern sollen (beispielsweise die Verbreitung über Filesharing-Netzwerke), die selbst immer strafbewehrt ist, dürfte im Umkehrschluß eine legale Werknutzung nicht verhindert werden.
Das Verbot für Privatnutzer, ein implementiertes DRM zu umgehen, ist - abgesehen von der illusorischen Rechtsdurchsetzung – auch in Österreich und Deutschland seit der Einführung heiß umstritten und hat mit auch zur Legitimationskrise des Urheberrechts geführt.
Hier ist der Gesetzgeber aufgefordert, dem brasilianischen Vorbild zu folgen und die berechtigen Interessen der privaten Nutzer zu stärken und sinnlose Bestimmungen aus dem Urheberrechtsgesetz zu tilgen.
Quelle: Boing Boing
Dokument: Consulta Direito Autoral (Brasilien)
Joachim Losehand am Sonntag, 11.07.2010 22:31 Uhr
Hach ja, Brasilien. Zumindest gute TV Shows können sie machen. Hab zwei Lieblingsserien, die aus Brasilien kommen. Nu ja, Korruption dort, Lobbyismus hier. Ist doch dasselbe. Die Contentmafia zahlt und die Politiker kriechen. ...
ja brasilien ist ein echt tolles vorbild mit seiner tollen korruption in einem land nennt man es korruption und im anderen lobbyismus. andere länder andere titten? ...
Was ist wenn ein Terrorist sein Werk mit DRM schuetzt? Kann also Leben retten in D. eine Straftat sein? DRM ist kein Schutz, somit verliert dein Psoting seine komplette Bedeutung. DRM ist ein Einschränkung, die von unserenLobbys alsSchutz im Gesetz definiert wurde. ...
Das heißt ja das in Brasilien alle Blurays sofern überhaupt ohne oder mit sehr altem Kopierschutz kommen müssen, denn es gibt kein wirklich brauchbares Werkzeug wie Anydvd unter Linux womit man jede Bluray schauen könnte... (oder sie schreiben ne Opensource Libary wie lib ...
ja brasilien ist ein echt tolles vorbild mit seiner tollen korruption, die der einzige grund ist, warum es dort nicht ähnliche gesetze gibt. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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