
War da nicht mal was? War nicht 2008 gleich nach der zweiten Novelle eine weitere Novellierung des Urheberrechts in Aussicht gestellt worden, weil Bildung und Wissenschaft nicht nur nicht von den Änderungen profitierten, sondern sogar deutlich dadurch benachteiligt worden waren? [1]
In der „Berliner Rede zum Urheberrecht“ von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [2], mit der die Bundesjustizministerin die offiziellen Verhandlungen eingeläutet hatte, war jedoch von den Bedürfnissen der Wissenschaft und der Bildungseinrichtungen keine Rede. Allenfalls hob sie die „große gesellschaftliche Bedeutung von Kultur und Wissenschaft“ hervor, ohne jedoch die großen Herausforderungen, die der Bildungs- und Wissenschaftsstandort Deutschland an das Urheberrecht im 21. Jahrhundert stellt, überhaupt zur Sprache zu bringen. Ob die Ministerin „sich aber auch deshalb nicht dazu nicht geäußert, weil sie sich auch alle Türen für eine Progression offen halten wollte“, [3] muss offen bleiben; dass allerdings auf der kommenden Anhörung am 13. Juni 2010 (10-15 Uhr) „Open Access“ zusammen mit „Kabelweitersendung“ und – „Kneipenrecht“ behandelt wird, hat doch ein gewisses „Geschmäckle“.
Um den Presseverlegern und der Musikindustrie nicht vollends das Vorfeld gesetzgeberischer Bemühungen zu überlassen, hat nun das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung“ einen Vorschlag zur Einführung einer „Wissenschaftsschranke“ eingebracht. [4] Entgegen des allgemeinen Sprachgebrauchs sind Schrankenbestimmungen wie die „Bildungsschranke“ oder die „Privatkopie“ nicht dazu da, die „Bildung“ oder die „Privatkopie“ „in Schranken“ zu weisen, sondern das Urheberrecht selbst. Schrankenregelungen sind also Schutz- und Ausnahmebestimmungen für einen bestimmten Benutzerkreis oder einen definierten Verwendungszweck, wodurch Nutzer und Nutzung von der Beachtung der eigentlich gültigen Normen im Urheberrecht freigestellt sind. „Schranken“ schützen also bestimmte Nutzer und Nutzung.
Durch die vom Aktionsbündnis vorgeschlagenene Wissenschaftsschranke „soll der volle Umfang der Nutzung wissenschaftlicher Literatur genehmigungsfrei zugestanden werden, unter Einbeziehung der Infrastruktur für Informationsvermittlung, wie Bibliotheken. Dies setzt in jedem Fall den Zugriff (mit den folgenden Nutzungsrechten) auf durch Kauf oder Lizenz legal erworbener Werke voraus“. [5]
Im Kern geht es also darum, die durch die von Wissenschaftlern für ihre eigene Kommunikation entwickelte Infrastruktur des world wide web und den technologischen Fortschritt der Digitalisierung (wieder) legal nutzbar zu machen. Die vorgeschlagene Schrankenbestimmung verzichtet folglich auf „raumbezogene Festlegungen, wie z.B. 'in den Räumen' oder 'auf dem Grundstück' der jeweiligen Einrichtung“ und beschränkt sich auf die „Festlegung der Nutzung auf einen 'bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen'“. Denn während allenthalben davon die Rede ist, dass durch das Internet überall und jederzeit gearbeitet werden kann, sind Zugriff und Verwendung von digitaler Literatur für Studenten und Forscher in der Regel nur stationär in der Bibliothek möglich.
Da die „bisherigen kleinteiligen und höchst komplizierten Schrankenlösungen“ weder aus der Praxis noch für die Praxis gemacht sind und in der Praxis auch kaum mehr Beachtung finden, ist es nötig, umfassende befriedigende rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die Bildung und Wissenschaft, Forschung und Unterricht in die Lage versetzen, ungehindert fruchtbar tätig zu werden.
Zudem, so das Aktionsbündnis weiter, müsse „diese Wissenschaftsschranke durch eine Verbesserung der Urheber-/Autorenrechte an ihren publizierten Werken [ergänzt werden]. Dies müsste durch Veränderungen im Urhebervertragsrecht erreicht werden“.
Eines der größten Hindernisse für ein zeitgemäße wissenschaftliche Kommunikation sind nach wie vor die Dienstleister der Wissenschaft, die Fachverlage. Mit ihrer Dominanz verhindern sie regelmäßig vertragliche Regelungen, die Urhebern und Nutzern (in den Wissenschaften ja immer auch in Personalunion) gleichermaßen zugute kommen. Auch wenn der Schutz von Investitionen und der Erhalt ihrer Zukunftsfähigkeit außer Frage stehen, zeichnen sie sich oft genug durch Ignoranz und Bestandsdenken aus, wenn sie Autoren vor die Wahl stellen, entweder exklusiv alle Rechte an ihren Texten abzutreten oder eben nicht in dieser oder jener wichtigen Publikation zu veröffentlichen.
Hier bedarf es – der Autor und sein Werk stehen im Zentrum, wie Sabine Leutheusser-Schnarrenberger richtig sagte – einer Stärkung der Urheberrechte [sic!] zulasten der Verwerterrechte. Zugleich wird diese Stärkung auch eine Entlastung der privaten und öffentlichen Budgets der Forscher und Lehrer sein können, wenn die moderne und wissenschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Publikationsformen wie „Open Access“ nicht nur am Rande ermöglicht, sondern gefördert und als Standard der Zukunft betrachtet werden.
Quelle: Pressemitteilung des Aktionsbündnisses
Bildnachweis: Grimme-Zentrum Berlin, © Max Dudler
Disclaimer: Der Autor ist als privater Unterzeichner der „Göttinger Erklärung“ Mitglied der Lenkungsgruppe des Aktionsbündnisses.
Joachim Losehand am Mittwoch, 07.07.2010 09:55 Uhr
Sorry aber mehr als "Ignore" wird da von den Lobbykraten nicht kommen ... Da muss man schon mit Zwang arbeiten ... Aber ich versteh auch net warum die Wissenschaftler nicht selber ne Art Genossenschaftlichen Verlag gründen in dem sie ihre Forschungsergebnisse zu ihren Wunschbedingungen publiziere ...
Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Wissenschaft und Bildung“ fordert, den kommenden 3. Korb zum UhrR auch zum „Wissenschaftskorb“ zu machen und stellt einen eigenen Vorschlag zu einer wissenschaftsfreundlichen Schrankenregelung zur Debatte. [url=http://www.gulli.com/news/wissenschaftler ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
Die amerikanische Fluglinie „American Airlines“ muss sich aktuell gegen Vorwürfe wehren, das Unternehmen benachteilige Kunden mit bestimmten moralischen Ansichten. Weil eine Passagierin auf ihrem T-Shirt den Spruch „If I wanted the government in my womb, I’d f*ck a senator“ trug, konnte sie nicht an Bord ihres Anschlussfliegers.
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