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SPÖ: konsequenter gegen Telefonbetrug vorgehen

In Österreich sind wie in Deutschland unerwünschte Telefonanrufe („cold calls“) verboten; bei solchen Telefonaten angedrehte Verträge wird man jedoch immer noch nicht einfach wieder los.

Anrufe, die einen werbenden Charakter haben und ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen erfolgen“ sind hierzulande gemäss  § 107 des 2003 erlassenen TKG unzulässig. [1] Zulässig und wirksam sind jedoch nach wie vor die Verträge, die mit solchen Methoden auch stillschweigend „eingeworben“ werden – und bei denen dann nicht rechtzeitig vom Rücktrittsrecht Gebraucht gemacht werden kann.

Das BZÖ hatte sich im April 2010 im Ausschuss für Konsumentenschutz für eine Stärkung der Verbraucherposition stark gemacht, indem per Telefon getätigte Verträge bis zu einer schriftlichen Bestätigung der Kunden als schwebend unwirksam gelten sollen. [2]

Mit dem kommenden Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetzes 2010, zu dem seit 2.7. ein Entwurf vorliegt, [3] soll in solchen Fällen ein „besonderes Rücktrittsrecht des Verbrauchers“ eingeführt werden: die bisherige Frist von drei Monaten soll zugunsten eines unbeschränkten Rücktrittsrechts fallen. „Mit dem neuen Gesetz werden wir die Verbraucher schützen und solchen Geschäftspraktiken in die Parade fahren“, ist sich der derzeitige Bundesjustizminister, Claudia Bandion-Ortner (VP) sicher. [4]

Sehr überzeugt ist schon der Koalitionspartner SPÖ von diesen Maßnahmen nicht und fordert ihrerseits einen „Schutzschirm für Konsumenten“, der der Koalitionsvereinbarung angemessen ist. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und der Wiener SPÖ-Jugendkandidat Christoph Peschek kündigten in einer gestrigen Aussendung eine Infokampagne an und forderten klare(re) gesetzliche Regelungen. [3] Die SPÖ schließt sich der Forderung der Arbeiterkammer (AK) an, [5] dass Verträge bei unzulässigen Werbeanrufen künftig nichtig sein sollten. Zudem soll bei Online-Verträgen ein unbegrenztes Rücktrittsrecht gelten; [5] in Deutschland kann man sich als Konsument damit wirksam gegen so genannte „Abo-Fallen“ schützen. Denn auch Österreicher werden von deutschen Anwälten, die Klienten aus der „Abzockbranche“ vertreten, immer wieder unter Druck gesetzt. [6]

Joachim Losehand am Dienstag, 06.07.2010 09:00 Uhr

tagsTags: abofallen telefonwerbung

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • McK73 am 07.07.2010 12:18:35

    Doch, problemlos. Einfach nicht bezahlen. Ich speche aus Erfahrung. Der Reiswolf freut sich über jeden Mahnbrief. Kann ich nur bestätigen. In 99% der Fälle trauen sich die Pappnasen sich doch gar nicht vor Gericht zu erscheinen. In meinem Falle hatte ich jed ...

  • meister-floss am 07.07.2010 08:54:45

    ...bei solchen Telefonaten angedrehte Verträge wird man jedoch immer noch nicht einfach wieder los. Doch, problemlos. Einfach nicht bezahlen. Ich spreche aus Erfahrung. Der Reiswolf freut sich über jeden Mahnbrief. Solche Werbeanrufe sind eigentlich ein super Sp ...

  • Troll-Account am 07.07.2010 01:29:57

    Meine Methode bei solchen Anrufen sah (ich werde mittlerweile nicht mehr angerufen von denen) anders aus. Ich lasse sie komplett ausreden, stimme ihren rhetorischen Fragen zu bzw verneine sie entsprechend und wenns dann zu einem Vertragsabschluss kommen soll: Kein Interesse, danke sehr. Und da gab ...

  • GreenKing am 07.07.2010 01:04:26

    Heute hab ich einen Anruf bekommen, Die dame legte sofort los "Herr .... Sie haben gewonnen, die nächsten tage bekommen sie eine sehr seltene und limitierte münze per post zuge..." Hier hab ich sie Unterbrochen : "Ich möchte von ihnen nicht mehr angerufen werden, da es belestigung ist. Wir ha ...

  • withmorten am 07.07.2010 00:30:33

    Mann kann allerdings auch Auskunft darüber verlangen woher sie an die Nummer gekommen sind, meist geschieht das durch illegalen Adresshandel. Bis jetzt haben noch alle bei der Frage einfach aufgelegt. Nö. Die sagen einfach die haben da ein Gerät was die Nummern zufà ...

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