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Darf die GEZ Hausfriedensbruch begehen? Offenbar schon.

In einem 6 Jahre zurückliegenden Fall wurde die Beschwerde der Betreiberin eines Fitnessstudios kürzlich von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe zurückgewiesen. Dürfen GEZ-Mitarbeiter unbestraft die Gesetze missachten? Sind wir vor dem Gesetz wirklich alle gleich?

Der Journalist Bernd Höcker von der Website GEZ-Abschaffen.de und dem Blog "Neues aus dem Gurkenstaat" begleitete Frau Burgmaier-Münchbach über mehr als fünf Jahre lang. Sie betrieb früher das Fitnessstudio „La Donna 2000“ in Offenburg, für das sie auch GEZ-Gebühren entrichtete. Im Studio hatten nur Frauen Zutritt, weswegen der Kontrollbesuch der GEZ-Mitarbeiter von den Kundinnen stets sehr negativ aufgenommen wurde.

Schon das erste Aufeinandertreffen dürfte bei den weiblichen Gästen für Missfallen gesorgt haben. Der "Besucher" der GEZ behauptete in Anwesenheit eines Kollegen im August 2004, dass zusätzlich zu den bereits angemeldeten Geräten sieben weitere Radios und ein Fernseher angemeldet werden müssten. Die Geschäftsführerin verneinte dies. Der Mitarbeiter behauptete daraufhin lautstark, dass das teuer für sie werden würde. Sie hätte in der Vergangenheit gegenüber der GEZ bereits gelogen, so der Mitarbeiter weiter. Es kam im September 2004 zu einem Folgebesuch, bei dem der Vertreter behauptete, dass an jeder Buchse auch ein Gerät angeschlossen sein könnte. Auch die Lautsprecher an der Decke könnten dafür eingesetzt werden, ein Radioprogramm zu übertragen. Der Mann wurde so massiv, dass die Leiterin die bereits angefangene Gymnastikstunde mit 12 Teilnehmerinnen absagen musste. Ihr Entgegenkommen hat leider zu keiner friedlichen Lösung des Problems geführt.

In der Konsequenz meldete der Mitarbeiter des SWR die „fehlenden“ Geräte rückwirkend für vier Jahre an, wogegen sich die Betroffene zu wehren versuchte. Fast 2.700 Euro sollte sie an die GEZ bezahlen. 40% der Rückzahlung wären in Form einer Vergütung direkt an den GEZ-Mitarbeiter geflossen. Nach einer Beschwerde bei der GEZ taucht ein weiterer Mitarbeiter auf, der zwar bestätigte, dass die angemeldeten Geräte nicht installiert wären, aber nur deswegen, weil die Geschäftsfrau diese in der Zwischenzeit aus ihren Räumlichkeiten entfernt hätte. Beweisen konnte er seine Aussage nicht. Die Geräte sollten ab dem Datum des Besuchs abgemeldet werden, an der bestehenden Forderung hätte das nichts geändert. Frau Burgmaier-Münchbach unterschrieb das Protokoll nicht und bekam später mitgeteilt, dass die Forderung gültig sein müsste, weil sie ja das Protokoll nicht unterzeichnet hätte. Indes eine Logik, die schwer nachzuvollziehen ist. Unterschreibt sie das Protokoll, muss sie die ausstehenden Gebühren entrichten. Unterschreibt sie es nicht, soll sie dies tun, weil dies ihr Unrecht beweist. Also entweder unterschreiben und bezahlen oder nicht unterschreiben und auch bezahlen. Klar soweit?


Frau Burgmaier-Münchbach legte abermal Widerspruch ein. Man teilte ihr mit, die Zahlungsaufforderungen seien nicht widerspruchsfähig. Dies könne erst passieren, sobald der eigentliche Gebührenbescheid bei ihr eingegangen sei. Kurze Zeit später (im Mai 2005) erfolgte zwar nicht der gewünschte Gebührenbescheid, allerdings eine Zahlungsaufforderung. Würde sie nicht zahlen, würde der Gebührenbescheid erfolgen, der allerdings weitere Kosten nach sich ziehen würde.

Zu dem Zeitpunkt hatte die Betroffene endgültig die Nase voll. Am 24. 08. 2005 schickt sie an die zuständige Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf Hausfriedensbruch, Verleumdung und Nötigung. Die Staatsanwaltschaft bestätigte wenig später den Eingang des Schreibens. Auch die GEZ reagierte. Sie hat dem Rechnungsbetrag von 2410,92 Euro noch 24,11 Euro Säumniszuschlag beigefügt und droht eine Zwangsvollstreckung an. Wie aber hätte die Frau Widerspruch einlegen sollen - genau das war ihr ja schriftlich aberkannt worden. Die Geschäftsfrau reagierte zeitnah und legte erneut Widerspruch ein. Sie erweiterte darüber hinaus ihre Strafanzeige um eine mittelbare Falschbeurkundung gegen Unbekannt.

Das Verfahren ist nicht zu Ende, aber endlich nahm es Fahrt auf. Um den Gegenbeweis durchzuführen, soll die Dame eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass man zur Kontrolle jederzeit in ihr Studio eindringen darf. Schlusssatz des Briefes „Sollten Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben, müssen wir weiterhin davon ausgehen, dass die Anmeldung vom GEZ-Beauftragen zu Recht erfolgte.“ Natürlich hat Frau Burgmaier-Münchbach nicht zugestimmt. In dem Fall hätte man sie in ihrem Studio 24 Stunden am Tag „besuchen“ können, um zu prüfen, ob es nicht doch neue Geräte gibt, die sie nicht bereits angemeldet hat.

Sie übermittelte der Staatsanwaltschaft die neuen Schriftstücke per Fax, um sie über den Verlauf des Verfahrens zu informieren. Kurz vor Weihnachten 2005 hat sie sich zudem an den Petitionsausschuss des Landes Baden-Württemberg mit einer Eingabe gewendet. Am 13.3.06 hat sie außerdem durch ihren Anwalt Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg gegen den SWR wegen deren Gebührenforderung erhoben. Nachdem der Petitionsausschuss erfuhr, dass Klage eingereicht wurde, berief man sich darauf, dass man bis Ende des Verfahrens nicht eingreifen dürfe. Auch die Staatsanwaltschaft teilte ihr mit, dass man bis Ende des Verwaltungsverfahrens nicht tätig werden könne.

Knapp acht Wochen später kam ein Vergleichsangebot vom SWR. Sollte sie ihre "Veröffentlichungen" im Internet einstellen und auf die Anzeige verzichten, würde man eine Schuld von nur noch knapp 100 Euro akzeptieren. Mit den Veröffentlichungen im Internet war natürlich Bernd Höckers Website GEZ-Abschaffen.de gemeint. Anderswo gab es im Internet keine Berichte über diesen Fall. Sie hat den Vergleich abgelehnt, weil sie weder das Geld bezahlen noch Herrn Höcker ein Verbot auferlegen wollte, über die Vorkommnisse zu berichten.

Ganze zwei Tage vor dem anberaumten Gerichtstermin im Juli 2007 beschloss der SWR, den Gebührenbescheid aufzuheben. Vielleicht lag es auch daran, dass zwischenzeitlich die SAT 1 Reportageserie „Akte“ über das Verhalten des Senders berichtet hatte. Doch die Sache ist noch nicht ausgestanden. Die Staatsanwaltschaft meldet sich nach nicht weniger als fünf Jahren, um der Frau mitzuteilen, dass ihre Strafanzeige eingestellt wurde, weil unter anderem die Fristen verstrichen seien. Welch Überraschung! Spannend wäre allerdings die Frage, warum ihre Anzeige so nachlässig und die des GEZ-Beleidigers Schmidt so kurzfristig und intensiv bearbeitet wurden. (gulli:News berichtete)

Die Mühlen der Justitia laufen ein letztes Mal weiter, Frau Burgmaier-Münchbach legte fristgerecht Beschwerde gegen den kurios wirkenden Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft ein. Der Generalstaatsanwalt in Karlsruhe reagierte inhaltlich so gut wie überhaupt nicht auf ihre sehr ausführlich formulierte Beschwerde. Er verweist auf die von der Staatsanwaltschaft genannten Gründe, die seiner Meinung nach durch die Beschwerde nicht entkräftet werden konnten. Die Geschäftsfrau hätte dagegen gerichtlich mit Hilfe ihres Anwalts vorgehen können, was sie nicht tat, zumal sie ihr Studio bereits vor drei Jahren zuvor aufgegeben hatte. Wollte sie keine hohen Kosten produzieren, so war sie endgültig an den Rand ihrer Möglichkeiten gelangt. Zumindest hatte die Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und auch die Einträge von Herrn Höcker bewirken können, dass sie die Rechnungen der GEZ nicht begleichen musste.

Trotzdem mag sich der eine oder andere Leser jetzt fragen: Sind wir de facto vor der blinden Justitia gleich? Werden wir alle in derselben Form behandelt, oder sind manche Institutionen unterm Strich etwas gleicher als andere? Herr Höcker hat seine Antwort längst gefunden: „An diesem Fall lässt sich sehr schön erkennen, dass eine öffentlich-rechtliche Institution, die sich selber kontrollieren darf und keiner außenstehenden Instanz gegenüber Rechenschaft abzulegen hat, totalitäre Züge annehmen kann. Auch in einer Demokratie. (...) Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Taktik der Rundfunkanstalten zu sein scheint: Erst falsche Behauptungen aufstellen, dann Verwirrung stiften und zum Schluss ungestört abkassieren.

Bei Frau Burgmaier-Münchbach ist es dazu nicht gekommen. Es mag aber genügend andere Bürgerinnen und Bürger geben, die sehr viel eher aufgegeben und den Bescheid kommentarlos beglichen hätten. Und das, egal ob dieser gerechtfertigt war oder nicht. Leider ist auch davon auszugehen, dass es neben der wehrhaften Geschäftsfrau noch viele andere Fälle gibt, die nicht dokumentiert und veröffentlicht wurden. Nicht jeder wagt es, Blogger oder Journalisten einzuschalten, nur weil er sich ungerecht behandelt fühlt. Interessierte können alle Details und alle Dokumente dieses skurrilen Vorfalls hier ungekürzt nachlesen.

Ein altes Sprichwort besagt: "Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge." Und ein anderes: "Wer Geld hat, hat immer Recht." Dem ist nichts hinzuzufügen.

Lars Sobiraj am Dienstag, 29.06.2010 16:48 Uhr

tagsTags: höcker gez-abschaffen.de

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41 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Kaffeezeit am 03.07.2010 11:47:09

    ... da das MfS trotz 'totalitärer Überwachung' der DDR-Bürger durch diese 1990 erfolgreich aufgelöst und 'abgewickelt' wurde, kann der 'Überwachungsstaat' entweder so perfekt nicht funktioniert haben, wie man ihn immer wieder nachsagt und zuschreibt oder aber, man ist heute, mit Verlaub, zu blà ...

  • chr0mg0d am 01.07.2010 19:12:21

    Nur ist der Vergleich nicht haltbar. Das wäre ein Fahrrad mit einer Harley. Beide haben einen Lenker, Bremsen und 2 Räder. Nen Rahmen haben sie auch beide und man kann mit beiden forwärtskommen. Die Harley hat halt noch nen Motor und fährt deswegen in der Regel ...

  • Zenotaph am 01.07.2010 15:36:29

    Ich stelle lediglich einen Vergleich zwischen den damaligen Stasimethoden und denen der GEZ her. Nur ist der Vergleich nicht haltbar. Das wäre ein Fahrrad mit einer Harley. Hier mal die damaligen Aufgaben der 'Stasi', direkt von Wikipedia: * Durchführu ...

  • Smithy1980 am 01.07.2010 15:26:48

    Ich stelle lediglich einen Vergleich zwischen den damaligen Stasimethoden und denen der GEZ her. wollte also nur verdeutlichen das wir uns hier in der Vergangenheit bewegen was ein solches Konzept angeht. Mehr auch nicht. Und JA ich halte alle Politiker für zu alt um in der heutigen Zeit mithalt ...

  • Zenotaph am 01.07.2010 14:08:09

    So Mädels! Um was geht es hier gleich wieder? Richtig, um unsere allseitsbeliebten Quengler von der GEZ. Und was hat die DDr damit zu tun? Richtig, gar nichts. Also btt, sonst Ärger. ;) ...

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