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Heute Anhörung zum Leistungsschutzrecht

Im Zuge der Novellierung des Urheberrechts („3. Korb“) findet heute eine nichtöffentliche Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger statt. Die Branchenverbände BDZV und VDZ wollen dabei ihre Positionen vorstellen.

Glaubt man der Koalitionsvereinbarung der deutschen Bundesregierung, ist nicht mehr die Frage, ob ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger (LSR) kommt, sondern nur, wie es am Ende ausschauen wird. Andererseits werden die Stimmen nicht leiser, die von unterschiedlichen Standpunkten aus ein LSR für einen Fehler halten. Denn mit einem solchen Recht werden nicht alleine Leistungen von Verlagen geschützt, sondern auch Geschäftsmodelle, die sich im digitalen Zeitalter nicht gerechnet haben. Anstelle also das Angebot so zu verändern, dass damit auch Geld verdient werden kann, anstelle auf eine grundlegende Entwicklung in der Informationsverbreitung zu reagieren, steht das LSR im Verdacht, Evolution und Innovation im deutschen Journalismus zu ersetzen.

Es scheint so, als hätten Presseverlage wenig Interesse daran, die Mechanismen im Internet zu verstehen oder sich darauf einzustellen: das zwiespältige Verhältnis zu Google News oder zu Facebook ist dabei beispielhaft. Obwohl Presseverlage von den für sie kostenlosen Dienstleistungen und Ressourcen der beiden Internet-Riesen profitieren, erwarten und fordern sie, an Erlösen beteiligt zu werden. Dass die Presseverlage genauso wie Facebook bzw. Google von diesem Tauschgeschäft profitieren, sehen diejenigen, die von einer „Enteignung“ der Verlage sprechen, nicht.

Weil die Bereitschaft der Privatnutzer anhaltend gering ist, für das Grundangebot von Nachrichten im Internet zu zahlen, weil das bislang höchst lukrative Kleinanzeigengeschäft fast völlig zusammengebrochen ist und weil die Konkurrenz auf dem Werbemarkt auf Dauer keine Querfinanzierung sichert , soll jetzt „news-Aggregatoren“ und gewerblichen Nutzern von Presseerzeugnissen über ein LSR in die Taschen gegriffen werden.

Die Veröffentlichung von Entwürfen und Diskussionspapieren zu einem geplanten LSR haben zu großer Empörung und Besorgnis bei Fachleuten geführt. Denn die „von Verlagen erbrachten organisatorischen, finanziellen und weiteren verlegerischen Leistungen“  sollen nach den Vorstellungen der Presseverleger auch Teile von Überschriften und Sätzen in Beiträgen beinthalten. Von einer „Monopolisierung der Sprache“ war zu lesen, von einer Aushebelung des Zitatrechts wie auch von einer Aushebelung marktwirtschaftlicher Mechanismen durch einen Zwangsschutz. Dass ausgerechnet der medienpolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Kathrin Senger-Schäfer, den Verlagen vorwirft, sich dem Wettbewerb unternehmerischer Initiativen zu verweigern; verkehrte Welt in einer von der digitalen Revolution bewegten Gesellschaft.

Im Vorfeld der heutigen Anhörung haben sich die Verlegerverbände BDZV und VDZ mit einer Erklärung an die Öffentlichkeit gewandt. „Private Nutzung und Zitieren bleiben unverändert privilegiert und damit auch in Zukunft erlaubt. Eine Monopolisierung von Sprache wird es nicht geben“ heißt es dort. Welche Konsequenzen ein Schutz von Begriffen oder Satzteilen für freie Journalisten oder Hobby-Autoren haben wird, welche Auswirkungen ein solches Recht am Satz auf die deutsche Informationsgesellschaft haben wird, ist jedoch kaum absehbar. Es ist dabei auch daran zu denken, dass dadurch eine wissenschaftliche Aufarbeitung und Dokumentation von historischen Presse-Quellen behindert oder gar verunmöglicht wird.

Schon früh dämmerte es Journalisten und freien Autoren, dass mit einem kommenden LSR ihre eigenen Urheberrechte am Text beschnitten werden. Hier antworten BDZV und VDZ, dass „die Urheberrechte der Autoren vom Leistungsschutzrecht unberührt bleiben [sollten]. Beide Rechte sollten trennscharf ausgestaltet werden.“ Zudem „dürfen keinerlei finanzielle Nachteile für die Urheber entstehen [...] Im Gegenteil: Angestrebt werden finanzielle Vorteile für die Autoren.“ Wie das in der Praxis für die Journalisten aussehen soll, ist ungeklärt, jedoch lassen die Bemühungen der Presseverlage in der Vergangenheit nicht vermuten, dass sie selbstlos und nachhaltig die Rechte ihrer „content“-Lieferanten stärken werden: „Wer die Rechte an einem Beitrag nicht exklusiv an einen Verlag verkauft hat, kann ihn auch nach Einführung des Leistungsschutzrechts ungehindert weiterverwerten.“ Dass Zeitungsverlage nur in Ausnahmefällen keine exklusiven Nutzungsrechte erwerben, muss man wissen, um diese Argumente als Scheinargumente zu erkennen.

Auch die Forderung der Verbände, „bei der Ausgestaltung des Leistungsschutzrechts [...] Daten- und Verbraucherschutz zwingend zu berücksichtigen“ soll nicht die Nutzer schützen, sondern die Verleger in die Lage versetzen, ohne Nachweis die LSR-Tantiemen einheben zu können. „So ist beispielsweise sicherzustellen, dass Verleger ihr Leistungsschutzrecht wahrnehmen können, ohne zur Beweiserhebung datenschutzrechtlich bedenkliche Maßnahmen ergreifen zu müssen.“ Die schon von der GEZ bekannte früher geplante Beweislastumkehr – die Gebührenzahler müssen nachweisen, keine Empfangsgeräte zu besitzen – feiert hier fröhliche Auferstehung.

Insgesamt muss die deutsche Bundesregierung abwägen, ob ein LSR gesellschaftlich nicht mehr Schaden anrichtet, als es den für eine Demokratie zweifellos notwendige Informationsversorgung durch Presseverlage zugute kommt. Denn das Urheberrecht schützt keine Geschäftsmodelle, sondern den Urheber und die von ihm berechtigten Rechteinhaber. Das hat auch Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer „Berliner Rede zum Urheberrecht“ klargestellt. Daran wird sich die Diskussion messen lassen müssen, nicht nur das „wie“, sondern auch das „ob“ muss weiterhin auf der Agenda stehen.

Update: Hier und hier gibt's ein "live-Blog".

Joachim Losehand am Montag, 28.06.2010 11:50 Uhr

tagsTags: leistungsschutzrecht

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Farzi am 02.07.2010 07:28:33

    Auch wenn der Thread schon 3 Tage "alt" ist, habe da was gefunden, den Zeitungsverlegern war bereits 1979 diese neumodische Konkurrenz namens "Videotext" zuwider: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39909541.html Schon damals hätten die Zeitungsverlage wohl gerne da ...

  • Muu am 01.07.2010 08:32:26

    Auch wenn der Thread schon 3 Tage "alt" ist, habe da was gefunden, den Zeitungsverlegern war bereits 1979 diese neumodische Konkurrenz namens "Videotext" zuwider: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-39909541.html Schon damals hätten die Zeitungsverlage wohl gerne das Monopol auf Textne ...

  • Todde am 28.06.2010 23:41:08

    regulierungswahn in verbindung mit maßloser geldgeilheit :beer: ansonsten mal wieder das übliche blabla...sollen die doch beschließen wasse wollen, sind den usern eh hilflos ausgeliefert :cool: ...

  • Grazer57 am 28.06.2010 13:28:46

    achja irgendwie erinnert mich die "private Nutzung" „Private Nutzung und Zitieren bleiben unverändert privilegiert und damit auch in Zukunft erlaubt. Eine Monopolisierung von Sprache wird es nicht geben“ an der Novellierung des UrhGes. Stichwort - Deckelung - Da hieß es auch ...

  • Losehand am 28.06.2010 11:50:46

    Im Zuge der Novellierung des Urheberrechts („3. Korb“) findet heute eine nichtöffentliche Anhörung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger statt. Die Branchenverbände BDZV und VDZ wollen dabei ihre Positionen vorstellen. [url=http://www.gulli.com/news/heute-anh-rung-zum-leistungsschutzr ...

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