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Datenschutz: Petition für Änderung des Datenschutzgesetzes

Der Datenschutz kommt in Deutschland des Öfteren zu kurz - dieser Ansicht sind in Deutschland immer mehr Menschen. Aus diesem Grund startete der Datenschützer Matthias Bergt nun eine Petition für eine Änderung des Datenschutzgesetzes.

Bergt fordert, dass das Gesetz an mehreren Punkten geändert wird:

1. Der Anspruch auf Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten (§34) kann im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.

2. Wer entgegen §34 eine Auskunft nicht, nicht in angemessener Zeit, unrichtig oder unvollständig erteilt, handelt ordnungswidrig.

3. Die Aufsichtsbehörden erhalten das Recht, den Inhaber eines Bankkontos abzufragen, um den Täter eines Verstoßes gegen das BDSG festzustellen.

Durch diese Änderungen erhofft Bergt sich eine Stärkung der informationellen Selbstbestimmung. In der Begründung betont er die Wichtigkeit des Auskunftsanspruchs, durch den man feststellen kann, welche Daten wo über einen gespeichert sind. "Dieser Auskunftsanspruch ist besonders dann von großer Relevanz, wenn personenbezogene Daten falsch oder unzulässig gespeichert oder unzulässigerweise übermittelt werden und insbesondere die Quelle der Daten nicht bekannt ist," so der Datenschützer. In diesen Fällen sei "eine Fortsetzung der Verletzung [der] Grundrechte [des Betroffenen] nur dadurch unterbinden, dass er Inhalt und Quelle der Daten erfährt".

In der Praxis jedoch sei würde der Auskunftsanspruch gerade von unseriösen Unternehmen oft ignoriert, da "Verstöße nicht bußgeld- oder strafbewehrt sind. Der Weg über die Aufsichtsbehörde ist mühselig und wenig Erfolg versprechend, jedenfalls aber völlig ungeeignet, in absehbarer Zeit die Auskunft zu erhalten. Eine Klage auf Auskunft erfordert einen Prozesskostenvorschuss und viel Zeit." Dieser Problematik hofft Bergt mit den von ihm geforderten Änderungen entgegenwirken zu können. So sollen die Rechte der Betroffenen gestärkt und der Druck auf Unternehmen, die den Datenschutz nicht genügend beachten, erhöht werden.

Die Petition kann noch bis zum 18. November mitgezeichnet werden. Bisher beteiligten sich erst rund 250 Menschen; es ist jedoch zu vermuten, dass sich diese Zahl schnell erhöhen wird, wenn dieses Anliegen auch in der traditionell datenschutz-interessierten Internet-Community bekannt wird. (Annika Kremer)

News Redaktion am Donnerstag, 08.10.2009 17:39 Uhr

tagsTags: petition informationelle selbstbestimmung datenschutzgesetz auskunftsanspruch

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25 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Annika_Kremer am 13.10.2009 17:01:17

    Noch nie ein dümmeres Argument gehört. BU Echt nicht? Ich empfehle den Artikel zur Polizisten-Kennzeichnung und der Stellungnahme der CDU *scnr* ...

  • Boardurlaub am 13.10.2009 16:53:24

    Warum so ängstlich? Keinen Mut für sein Land und sein Recht mit seiner Stimme einzustehen, egal wie klein die Hürde ist? Das ist ja beschämend. Signed Noch nie ein dümmeres Argument gehört. BU ...

  • TRON2 am 09.10.2009 16:54:52

    Zehn Leute überwachen Sorry da hab ich dich wohl falsch verstanden. Wenn man sich aber so den Zustandbericht des CCC durchliest bekommt schon ein mulmiges Gefühl. Vllt mach ja Dr. Seltsam, ähh Herr Schäuble doch schon mehr.:confused: ...

  • Annika_Kremer am 09.10.2009 16:39:33

    Wollen und können sind aber zwei paar Schuhe ;) ich rede hier ja nicht von der Überwachung, die eh schon da ist, sondern von gezielten Maßnahmen wie man sie z.B. bei Andrej Holm eingesetzt hat. Dem Rest entkommt eh keiner, ob er nun brav ist oder nicht. ...

  • TRON2 am 09.10.2009 16:23:12

    Zehn Millionen? DAS will ich dann bitte gerne mal sehen. Vllt. wissen ja die Engländer wie das geht, Schäuble hat da sicher schon ganz andere Größenordnungen im Blick.;) ...

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