Einleitung: „Netzneutralität“ ist das Buzzword im Zusammenhang mit dem Verband der deutschen Internetwirtschaft beziehungsweise mit den so genannten „Internet Service Providern“ (ISP). Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Interpretation des Verhältnisses zwischen den ISP und den von ihnen „gehosteten“ Daten sowie den von ihnen im Netz transportierten Daten. Sind Betreiber von Straßen und von Mietflächen für das verantwortlich, was auf den von ihnen betreuten Wegen und in den von ihnen verwalteten Lager-Räumlichkeiten passiert – und wenn ja: in welchem Umfang und welche Pflichten erwachsen ihnen daraus?
Weil mit ISPs alles, ohne ISPs aber im Internet nichts möglich ist - denn sie öffnen die Tore, Wege und übernehmen die Lagerung und den Transport der Daten im World Wide Web - kommt diesen privatwirtschaftlich und national organisierten Unternehmen eine Schlüsselstellung in der digitalen Informationsgesellschaft zu. „Don't be evil“, mißbrauche nicht deine Macht! Aber was bedeutet dieser Anspruch an ISPs im Einzelnen? Kann und darf das heißen, blind wie das Schicksal zu sein und ohne Unterschied und Reglement Daten zu lagern und zu transportieren – getreu dem Motto: vor den ISP sind alle Daten gleich? Könnte es zudem sein, dass ISP von manchen Datenströmen und -paketen mehr, von anderen weniger profitieren?
Alle vorhandenen und transportierten Daten im Internet sind in der einen oder anderen Weise vom Urheberrecht oder vom Copyright erfasst, betroffen und in der Regel auch geschützt. Denn alle Daten, Informationen und Inhalte haben wenigstens mittelbar, zumeist aber unmittelbar einen menschlichen Urheber. ISP lagern und transportieren als Dienstleister damit hauptsächlich von Urheberrecht tangiertes, urheberrechtlich geschütztes Material, sie beteiligen sich als Transporteur damit an der Veröffentlichung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. In den Fällen, in denen Veröffentlichung und Verbreitung vom Rechteinhaber autorisiert sind, sind natürlich keine Probleme zu erwarten; was aber in den Fällen, in denen Veröffentlichung und Verbreitung gegen den Willen geschieht? Kann sich ein Spediteur von Raubdrucken auf seine Neutralität und sein Berufsgeheimnis berufen? Profitiert ein Spediteur nicht gerade davon, eben keine Fragen zu stellen, was er denn eigentlich über die Grenze transportiert – und macht er sich damit nicht auch zum Komplizen bei der Verbreitung von Raubdrucken oder Plagiaten?
Andererseits stellen ISPs die dinglichen und intelligenten Voraussetzungen für das Internet, sie vermieten Server-Raum wie Vermieter Lagerraum gegen Entgelt bereitstellen, sie unterhalten das Netz, wie private Straßenbaufirmen Autobahnen betreiben. Weder privaten Autobahnbetreiber noch Hausverwaltungsgesellschaften werden in der Regel für das Tun und Lassen auf ihren Straßen oder in ihren Wohnungen haftbar gemacht. Es ist nicht Aufgabe der privaten Straßenmeisterei, den „kleinen“ oder „großen Grenzverkehr“, also Schmugglerei aktiv zu unterbinden, genauso wenig wie eine Hausverwaltung zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn sie nicht aktiv verhindern, dass in ihren Wohnungen Mütter und Väter ihre Kinder missbrauchen (lassen).
Es ist heute schon für ISPs technisch möglich, Datenströme mit unterschiedlicher Geschwindigkeit fließen zu lassen, sogar den Transport von Datenpaketen nach einer Routinekontrolle zu verweigern. Entscheidend dabei ist vor allem, wer die Prämissen und damit die Kriterien für eine unterschiedliche Gewichtung von Daten, also von Informationen vornimmt. Der ISP selbst? Der Staat? Der Verfassungsschutz? Einzelne Rechteinhaber? Die Gesellschaft und Interessengruppen – vertreten durch welche Institutionen? Wer kontrolliert die ISPs? Und wer kontrolliert die Kontrolleure?
In Fällen eindeutig strafbewehrter Inhalte, die auf Servern statisch lagern oder zwischen Nutzern ausgetauscht werden, mag die Entscheidung nicht nur juristisch, sondern auch ethisch eindeutig ausfallen. Der Schutz der Menschenwürde rechtfertigt auch Eingriffe in die grundsätzlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit in Europa. Ist aber zur Wahrung der Menschenwürde und der aus ihr abgeleiteten Grundrechte auch gerechtfertigt, die Datenströme und damit die Kommunikation zwischen Menschen umfassend zu überwachen? Kann oder darf eine Gesellschaft die Überwachung und die fallweise Sanktionierung privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen wie den ISPs überlassen, hoheitliche Aufgaben der Exekutive wie die Durchsuchung von Räumen und Fahrzeugen an Private abgeben?
Gerade die „Content-Industrie“ steht auf dem Standpunkt, die Internet Service Provider würden von ihren Inhalten insofern profitieren, als der Anreiz, Zugangs-Verträge zum Internet abzuschließen, vornehmlich in den medialen Angeboten der Musik- und Verlagsbranche liege. Daraus folge 1), dass ISP wie andere Dienstleister ohne eigene Inhalte denen, die nur Inhalte anbieten, vergütungspflichtig seien, und daraus folge 2), dass die ISP als Profiteure von legal wie illegal verbreiteten Inhalten in einer besonderen Verantwortung und Pflicht stünden. Namentlich in der Pflicht, die illegale Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten in ihren Netzen und über ihre Zugangstore „proaktiv“ zu verhindern, was über die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht hinausgeht.
Erlangt jemand einen Vorteil oder einen Nachteil aus einer bestehenden Situation, kann man billigerweise nicht mehr davon ausgehen, dass dieser „Jemand“ tatsächlich auch neutral ist. Von dieser Interpretation her ist die Forderung der Rechteinhaber zu verstehen, Internet Service Provider müßten selbst regulierend in ihre Netze eingreifen, denn ihr Profit liegt somit ja gerade in ihrer Untätigkeit beispielsweise gegenüber illegalem Filesharing. Selbständige Tätigkeit gegen illegales Filesharing und andere Aktivitäten und Inhalte, die über ihre Netze transportiert auf ihren Servern gelagert werden, bedeutet, die gelagerten und transportierten Daten zu kontrollieren, das Wissen darüber zu erlagen, was von jedem einzelnen Nutzer transportiert und gelagert wird. Die digitalen Paketdienste überprüfen die digitalen Sendungen der Absender und das Ergebnis der Kontrolle hat dann Konsequenzen für den Sender und möglicherweise auch den Empfänger.
In ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht hat Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Internet Service Provider „in die Pflicht genommen“, was nichts anderes bedeutet, als dass die ISPs aus eigenen Antrieb schrittweise aktiv werden sollen, was die – bis dato: lediglich urheberrechtlich geschützten Inhalte, die im Internet verbreitet werden anlangt:
"Die Diskussion um Warnhinweise, die vom Provider ausgehen, folgt einem Ansatz, den wir stärker in den Blick nehmen sollten. Statt auf den einzelnen User und die individuellen Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten –, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.
An dieser Verantwortung fehlt es im Internet leider an vielen Stellen. Mich besorgt beispielsweise die wachsende Zahl sogenannter One-Click-Sharehoster. Einige dieser Angebote dienen schon auf den ersten Blick fast ausschließlich dem Austausch geschützter Musik- und Filmdateien. Das sind ganz sicher nicht die kreativen und innovativen Geschäftsmodelle, die wir uns für das Internet wünschen. Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. Losgelöst davon, was rechtlich von ihnen verlangt wird, sollten die Provider aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.
Gefordert sind aber auch andere. Zum Beispiel diejenigen, die Werbung im Internet schalten. Wenn seriöse Unternehmen auf fragwürdigen Plattformen werben oder wenn Fachzeitschriften Anleitungen veröffentlichen, die fast eine Aufforderung zu rechtswidrigen Praktiken darstellen, wird der Verletzung des Urheberrechts Vorschub geleistet. All dies zeigt, dass es hier nicht nur um die einzelnen Nutzer geht. Der Kreis derer, die Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um den Schutz des Urheberrechts im Netz geht, ist sehr viel größer.
Trotzdem müssen natürlich auch Staat und Politik ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehört für mich, dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen: Ich meine, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sichert einen fairen Ausgleich der Interessen, indem sie den Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch gegenüber dem Provider zuerkennt. Nämlich dann, wenn dieser seine Prüfpflichten nicht erfüllt und es ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist, die Rechtsverletzung zu verhindern. Auch wenn dies manche fordern, halte ich es nicht für richtig, diese Rechtslage zum Nachteil der Rechteinhaber zu verändern. Die Provider bleiben hier in der Verantwortung."
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) hat in seiner Stellungnahme zu den Prüfbitten des Bundesjustizministeriums die Gelegenheit ergriffen, weniger zu eigentlich urheberrechtlichen Fragen Stellung zu nehmen, vielmehr zu den grundsätzlichen Rahmenbedingungen, die für Internet Service Provider in diesem Zusammenhang von existenzieller Bedeutung sind.
Eco plädiert prinzipiell dafür, dass „mit Augenmaß und Weitsicht gehandelt werden“ solle. „Ziel sollte es sein, die Interessen aller Beteiligten - Rechteinhabern, ISP und Nutzern - in eine angemessene Balance zu bringen. Der Schutz der Rechteinhaber darf daher nicht so weit gehen, dass Nutzer befürchten müssen, in ihren fundamentalen Grundrechtenbetroffen zu werden. ISP, die den Bürgern eine gesellschaftlich dringend benötigte und erwünschte Infrastruktur zur Verfügung stellen und nicht die Möglichkeit haben, Rechtsverletzungen durch einzelne Nutzer zu verhindern,dürfen nicht über Gebühr belastet werden.“
Der Verband sieht vor allen die Rechteinhaber und Anbieter gefordert, denn „die Ausweitung legaler Angebote im Internet, die leicht, attraktiv und darüber hinaus ständig zugänglich sind („Any-Content-Any-Time"), würden allen Beteiligten zugute kommen. Elementar hierfür wäre eine größere Flexibilität der Rechteinhaber in Bezug auf die Lizenzierung ihrer Inhalte. Nur bei entsprechender Flexibilität wäre es möglich, neue Vertriebsmodelle zu entwickeln, die den neuen technischen Entwicklungen Schritt halten und diese positiv zu nutzen wissen.“ Während allenthalben von „Rechtsdurchsetzung“ im Zusammenhang mit illegalem Filesharing die Rede ist, stehen die ISPs als kommerzielle Diensteanbieter auf dem Standpunkt, dass das bessere und nutzerorientiertere Angebot die wirksamste Strategie gegen die Nutzung von BitTorrent-Netzwerken und 1-Click-Hostern ist.
Prinzipiell lehnen die ISP in Deutschland jede Form von abgestuften Benachrichtigungsverfahren oder gar die Drosselung bis hin zur Sperrung von Internet-Zugängen ab und verweist auf den prinzipiellen Zweifel an der Verfassungskonformität solcher Vorschläge seitens der Rechteinhaber. Zudem lassen viele Zugangs-Angebote der ISP eine Trennung zwischen TV-, Internet- und Telefonanschluss überhaupt nicht mehr zu: „Mit Kappung des Internetzugangs wären dem Betroffenen somit auch weitere Kommunikationswege und Informationsquellen entzogen.“
Es wäre ein Trugschluss, den ISPs – im Gegensatz zu den Rechteinhabern – in diesen Fragen gesellschaftliche Verantwortung und Altruismus par excellence zu attestieren. Denn ISPs profitieren, wenn schon nicht von den Inhalten, die sie lagern und transportieren, so doch vom Vertrauen, das ihnen die Kunden entgegenbringen. Ein Bankunternehmen, das bereitwillig jedermann die privaten Schließfächer und Transferaufzeichnungen der eigenen Klientel öffnet und vielleicht selbst routiniert in den Konten blättert, wird in Kürze Reputation und Einlagen verlieren. Eine, wie inzwischen von der Politik geforderte, „freiwillige“ Selbstkontrolle kann da kaum als Trost missverstanden werden, die Drohung ist zu deutlich.
Auch in Zeiten von Google oder Facebook ist die Privatsphäre der Menschen kein Auslaufmodell, Selbstbestimmung des Urhebers ist die Selbstbestimmung des Internetnutzers auch in Krisenzeiten der kommerziellen Medienverwertungsgesellschaften gleichgestellt und gleich schützenswürdig.
Joachim Losehand am Sonntag, 20.06.2010 17:21 Uhr
Der ISP soll aber alles, was über Deinen Anschluss bzw. Deinen PC, quasi Deinem Wohnzimmer, läuft, überprüfen. Pauschal ist das sicher nicht drinn (wird dann halt von Bundesverfassungsgericht gekippt). Auf Zuruf sollte das eigendlich auch immer noch einer richterlich ...
@ Farzi die Videokameras waren eigentlich nur sinnbildlich gemeint. Der ISP soll aber alles, was über Deinen Anschluss bzw. Deinen PC, quasi Deinem Wohnzimmer, läuft, überprüfen. Ist aber zur Wahrung der Menschenwürde und der aus ihr abgeleiteten Grundrechte auch gerech ...
@ Farzi noch viel schlimmer. Gleichzeitig sollen kontinuierlich Wohnungen mit Videokameras (incl. Tonaufzeichnung) überwacht, aufgezeichnet und ausgewertet werden. So sind die Vorstellungen der MI. Bist du dir wirklich sicher, dass dein Beitrag irgendwas mit d ...
@ Farzi noch viel schlimmer. Gleichzeitig sollen kontinuierlich Wohnungen mit Videokameras (incl. Tonaufzeichnung) überwacht, aufgezeichnet und ausgewertet werden. So sind die Vorstellungen der MI. ...
Also gar nicht :T Richtig. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.