
Es ist keine große Nachricht, aber eine kleine Sensation: Die Buchbranche hat begrifflich einen Sprung in die Wirklichkeit getan.
Denn in Mitarbeiter der Rechtstabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hat in einem Gespräch mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) auf den diesjährigen Buchtagen in Berlin eingeräumt, dass „Raubkopieren“ kein „Diebstahl“ sei. Stattdessen müsse man „Raubkopieren“ als eine Leistungserschleichung bewerten, die ähnlich dem Schwarzfahren sei.
Schwarzfahrer oder Schwarzseher nutzen Angebote, ohne dafür zu bezahlen. Sie begehen keinen Diebstahl, keinen Raub, denn die Leistung, die sie nutzen, wird dadurch nicht entfernt oder geschmälert. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen, die ein einzelner Schwarzfahrer verursacht, sind gering oder gar nicht messbar. Zudem hat keiner der anderen Fachgäste oder Zuseher einen unmittelbaren Nachteil vom einzelnen Schwarzfahrer. Problematisch wird Schwarzfahren oder Schwarzsehen, wenn es vom vereinzelten „Kavaliersdelikt“ zum umfassenden Volkssport wird. Wenn niemand mehr für eine Dienstleistung bezahlt, niemand mehr zur Finanzierung von zur Verfügung stehenden und genutzten Leistungen bezahlt, steht ein System vor dem Kollaps.
Die Analogie „illegales Filesharing“ - „Schwarzfahren“ hat noch einen weiteren verbindenden Aspekt: Schwarzfahren ist keine Handlung, die notwendig kriminelle Energie voraussetzt. Man wird zum Schwarzfahrer aus jugendlichem Protest gegen „das Establishment“ oder überhaupt „die Alten“, um den leichten Kitzel, den Reiz des Verbotenen zu verspüren, aber auch aus schlichter Bequemlichkeit, weil gerade der Zug abfahrbereit auf dem Gleis steht und man keine Stunde auf die nächste Verbindung warten möchte, weil man als Ortsfremder oder Selten-Fahrer das Tarifsystem nicht versteht und es sinnlos Zeit und Nerven kostet, während einem die Bahnen davonfahren. Oder aus Irrtum, weil man sich im Tarifwirrwarr verfangen hat und unwissentlich zu wenig bezahlt hat.
Die Bemühungen der Musikindustrie, illegales Filesharing zu kriminalisieren und von „Piraten“, „Piraterie“ (engl. „piracy“) zu sprechen, hat nicht erst seit den Erfolgen der internationalen Piratenparteien keine der erhofften Wirkungen gezeigt. Auch die Trilogie „Fluch der Karibik“ ist zum Fluch der Content-Industrie geworden, denn Piraterie ist damit auch im 21. Jahrhundert „sexy“.
Inzwischen soll ein Strategiewechsel geplant sein, die Musikindustrie will fürderhin - juristisch und sachlich falsch - verstärkt von „Diebstahl“ sprechen, von „Raub“(kopieren), um über Hoheit über die Begriffe schließlich Hoheit über die Realität zu erlangen. Eine nachhaltige Wirkung wird dieser Versuch eines Sprachdiktats sicher ebenso wenig haben wie der interessierter feministischer Kreise, die hoffen, über die Hintertür der einer „gendergerechten“ Linguistik das Denken und Handeln der Menschen zu verändern.
Wenn sich das neue „Wording“ des Börsenvereins bei Verlagen durchsetzt, hieße das, dass die Buchbranche tatsächlich auf dem Weg ist, die Fehler der Musikindustrie nicht zu wiederholen. Denn schon seit einigen Jahren kursiert im deutschsprachigen Netz die Auffassung, es gebe Parallelen zwischen (illegalem) Filesharing und Schwarzfahren. Und am Anfang einer erfolgreichen Kundenbeziehung steht immer der Versuch der Anbieter, die Bedürfniswelt der Nutzer zu verstehen. Wo beide Parteien nur übereinander und nicht miteinander reden, verhärten sich die Positionen - und schaffen sich Ventile wie die Ironisierung der Filesharer als „Raubmordkopierer“ (gulli-Chefredakteur Lars „Ghandy“ Sobiraj) in Reaktion auf skurrile Kampagnen mit Traditionen („hometaping is killing music“).
Das beste Argument gegen illegales Filesharing und gegen Schwarzfahren ist und bleibt ein nutzerorientiertes, einfaches und preisgünstiges, in einem Wort: ein attraktives Angebot, das nicht nur einen moralischen Mehrwert bietet.
Quelle: NZZ
Bild: f13.at
Joachim Losehand am Samstag, 19.06.2010 21:35 Uhr
Also ehrlich gesagt sehe ich in dem Text eine ganz andere Analogie zum Filesharing , nämlich diese, solange wirklich die drolligsten Kognitiven Verrenkungen zu machen, bis man eine eindeutige Gesetzesübertretung zu einem Kavaliersdelikt erklärt hat. Schwarzfahren al ...
Die Analogie „illegales Filesharing“ - „Schwarzfahren“ hat noch einen weiteren verbindenden Aspekt: Schwarzfahren ist keine Handlung, die notwendig kriminelle Energie voraussetzt. Man wird zum Schwarzfahrer aus jugendlichem Protest gegen „das Establishment“ oder überhaupt „die ...
Schwarzfahrer oder Schwarzseher nutzen Angebote, ohne dafür zu bezahlen. Falsch: I.d.R. sind die Angebote kostenlos. Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen, die ein einzelner Schwarzfahrer verursacht, sind gering oder gar nicht messbar. Na den Spruch muss man sich mal ...
Und dadurch gibts dann keine Originale mehr von denen man Kopien machen kann. Du glaubst wirklich an das Dogma, dass Kunst ausschließlich aufgrund kapitalistischer Beweggründe entsteht?! Ich glaub da nicht drann. Kunst zu schaffen ist ein Grundbedüfnis der M ...
wird eher das Bibliothekwesen als Filesharing in Verruf gebracht, weil ersteres den alternativlosen Vertriebsweg der Bücherverlage unterminiert. Ein Busunternehmen kann nur durch Ticket-Pflicht für seine Nutzer Geld verdienen, so wie es ein Bücherverlag nur durch Verkauf von Büchern kann. Der Ve ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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