
Bernd Naumann (CDU), der deutsche Kulturindustrieminister, ist bislang vor allem durch seine Verwerter-freundliche Haltung aufgefallen. Auch wenn er es für die Aufgabe der Politik hält, die „Revolution des späten 20. Jahrhunderts im Interesse der Nutzer zu gestalten“, scheint er sich nicht ganz darüber im Klaren zu sein, was die „Interessen der Nutzer“ sind. Das „drängendste Problem“ für die Nutzer wird sicher weder „im wirksamen Schutz des Urheberrechts“ liegen, noch darin, sein Gewohnheitsrecht auf die Privatkopie in Zweifel zu ziehen oder es ihm gar abzusprechen.
Hat noch Bundesjustizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht betont, das Urheberrecht schütze nicht Geschäftsmodelle, sondern den Kreativen und sein Werk, diffundiert dieser zunächst begrüßenswerte Ansatz, sobald es um ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger geht. Sie hat sich in ihrer Rede nicht gegen ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, sondern es innerhalb der laufenden Legislaturperiode in Aussicht gestellt.
Als ob das letzte Wort über das ob und wie im Grunde schon gesprochen sei, hat Bernd Naumann seinerseits nun gestern auf dem Kongress Deutscher Lokalzeitungen in Berlin sich für eine rasche Einführung ausgesprochen: „Ich kann Ihnen versichern, dass das Leistungsschutzrecht auf der medienpolitischen Agenda der Bundesregierung ganz oben steht! Wir müssen die Rahmenbedingungen aber so gestalten, dass auch in Zeiten des Internets die „Kulturtechnik des Zeitunglesens“ erhalten und gestärkt wird! Ich bin für die zügige Einführung des Leistungsschutzrechts, aber wir dürfen dabei die Interessen aller Beteiligten nicht aus dem Blick verlieren. Mir ist wichtig, dass wir eine ausgewogene Lösung finden, die auch die Journalisten also die kreativen Köpfe angemessen berücksichtigt.“
Abgesehen davon, dass ein mögliches Leistungsschutzrecht wohl kaum geeignet sein wird, eine wie auch immer existierende „Kulturtechnik des Zeitunglesens“ zu stützen, vor allem weil weniger die Verbreitung über physische Raubdrucke, denn die digitale Welt und ihre originären Akteure wie Google oder Facebook Ziel der Initiative sind. (Die bestmögliche Förderung einer „Kulturtechnik des Zeitunglesens“ wäre sicherlich, sämtliche Online-Angebote der Presseverlage einzustellen und so den „common reader“ wieder zur Printausgabe zu zwingen.)
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) berichtet, dass Bernd Naumann eine Einführung sogar noch in diesem Jahr in Aussicht stellt. Verbindet man den Zeitplan Leutheusser-Schnarrenbergers („in dieser Legislaturperiode“) mit der Naumanns („in diesem Jahr“) könnte man folgern: spätestens im Jänner 2011 wird in Deutschland neu gewählt. Was dann wieder das Gute am Schlechten ist.
(Eine vitale und kontroverse Diskussion zum Leistungsschutzrecht bietet vor allem carta.info; heute mit einem Gastbeitrag von RA Timo Ehmann: „Offener Brief an die Bundesjustizministerin: 6 Fragen zum Leistungsschutzrecht“.)
Quellen und weitere Beiträge zum Nach- und Weiterlesen:
Leistungsschutzrecht der Verlage oder neue Geschäftsmodelle? von Ralf Dewenter (M-Blog)
DJV, golem.de (1), golem de (2), Focus, turi2.de, Der Merkus
Bild: epos.de cc-by 2.0
Joachim Losehand am Mittwoch, 16.06.2010 20:19 Uhr
Wer weiß, was die genommen haben. Schlimmer wäre nur noch die Vorstellung, das sie gar nichts genommen haben. :( ...
@Knuffbox du hast es erfasst ^^ jo die druckerzeugnisse wie zeitung haben noch weitere vorteile für die ein e-reader nicht unbedingt geeignet ist - klopapier ersatz - verpackungs material - fliegenklatsche - untersetzer - bastelmaterial - grillanzünder etc... ...
@ Losehand der heißt "Neumann" ...
Ich kann Ihnen versichern, dass das Leistungsschutzrecht auf der medienpolitischen Agenda der Bundesregierung ganz oben steht Gut so und hoffentlich treten die Folgen die dieses Leistungsschutzrecht für Verleger haben wird, unmittelbar ein. Eine dieser Folgen könnte sein,das z.B. ...
Ob die Zeitungslobby jetzt auch Bestechungsgelder Spendengelder an die FDP zahlt, damit der Quark durchkommt? Oder einfach nicht über andere Spendengelder berichten. Ähnlich dem iPad das wird für solche zwecke überhypt. Sollen die mal machen, ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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