
Der Vorsitzende Richter im Falle Jammie Thomas-Rasset hat heute über den Antrag ihres Anwalt, K.A.D. Camara entschieden. Dieser hatte vor rund einer Woche beantragt, sämtliche Beweise, die von MediaSentry im Auftrag der Musikindustrie erhoben wurden, nicht zuzulassen.
Dies begründete er insbesondere damit, dass MediaSentry als Privatermittler auftrete, jedoch nicht in allen US-Bundesstaaten eine entsprechende Lizenz hierfür vorweisen könne. Im Falle von Jammie Thomas, mangelte es MediaSentry an einer Lizenz für Minnesota, was jedoch nach Ansicht der Kläger keinerlei Problem darstellt. Schließlich sei MediaSentry nie selbst in dem US-Bundesstaat tätig gewesen, man habe alles vom Firmensitz aus geleitet. Richter Davis, welcher auch die ursprüngliche Verhandlung gegen Thomas geleitet hatte, musste heute über die Anträge von Camara entscheiden. Bedauerlicherweise vollends gegen diese. Nicht eines der vorgebrachten Argumente konnte der Richter akzeptieren. Im Bezug auf die Lizenz als Privatermittler folgte er der Erklärung der Kläger, die festhielten, dass MediaSentry nie in Minnesota tätig gewesen seien.
Auch Camaras Einwurf, dass die Speicherung der Daten gegen geltende Rechtsnormen verstoßen würde, musste Richter Davis ablehnen. Es sei nun einmal grundlegend notwendig, dass zur Kommunikation zwischen Computern Datenpakete an bestimmte IP-Adressen versandt werden müssen. Da diese elementar hierfür wären, sei eine Aufzeichnung nicht wider geltendes Recht. Auch der Versuch von Camara, die von Nesson propagierte "Fair Use" Grundlage zu entfachen, scheiterte an Richter Davis. Dieser erklärte, dass das Verfahren bereits seit Jahren im Gange wäre, jedoch sei zu keinem Zeitpunkt auf diese Thematik eingegangen worden. Erst jetzt, zwei Wochen vor der Neuverhandlung, würde man plötzlich von Fair Use reden, zumal das Gericht mit dem Fall sehr vertraut ist und bisher keinerlei Annahmen hatte, dass dem so sein könnte. Es sieht also wieder einmal nicht besonders gut für Thomas aus. Die Beweise von MediaSentry werden als rechtmäßig betrachtet, die Fair-Use Klausel wird als nicht anwendbar verworfen und auch sonst scheint es so, als hätte sich das Blatt erneut zugunsten der Recording Industry Association of America (RIAA) gewendet. (Firebird77)
(via arstechnica, thx!)
News Redaktion am Freitag, 12.06.2009 19:55 Uhr
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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