
Die Karlsruher Richter stellten dies am Donnerstag in einem Urteil zugunsten von Demonstrationsveranstaltern fest. Diese hatten eine Verfassungsbeschwerde angestrengt. Sie hatten im Jahre 2002 eine Demonstration in Bielefeld organisiert, um gegen die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht zu protestieren. Auf Anordnung der zuständigen Polizei waren alle Teilnehmer der Protestaktion vor dem Start durchsucht worden. Als Grund gaben die Behörden an, dass es laut früheren Erfahrungen bei solchen rechtsgerichteten Veranstaltungen häufig zu Zusammenstößen zwischen den Teilnehmern und linksgerichteten Gegendemonstranten gekommen sei.
Laut Ansicht der Richter ist eine solche Einschätzung nicht ausreichend, um auf dieser Grundlage sämtliche Teilnehmer einer Demonstration durchsuchen zu lassen. Denn eine Durchsuchung durch die Polizei sei "geeignet, einschüchternde, diskriminierende Wirkung zu entfalten". Aus diesem Grunde benötige sie eine Gefahrenprognose aufgrund konkreter Anhaltspunkte als Rechtfertigung. Wenn man Störungen durch gewaltbereite Teilnehmer einer Gegenveranstaltung befürchte, müsse die Polizei ihre Aufmerksamkeit und Mittel zuerst auf beziehungsweise gegen die Gegendemonstration richten. Das BVerfG vertrat damit die Meinung, dass man Veranstaltern einer Demonstration nicht zurechnen könne, wenn die Gefahr von gewalttätigen Ausbrüchen durch Teilnehmer einer Gegenveranstaltung besteht.
Quelle: taz.de
Bild: Oliver Wolters under CC-BY-SA
Christian Maxheimer am Donnerstag, 10.06.2010 16:21 Uhr
Nazis dürfen in Deutschland weder demonstrieren, noch eine Partei gründen, weil das schon seit jeher verboten ist. Alles andere sind rechtlich gesehen eben keine Nazis. Bingo. Denn die letzten Nazis dürften so oder so in Pflegeheimen liegen und mit dem Parteibuch ...
Wait. Gulli berichtet wohlwollend, dass Nazis einen Prozess gewonnen haben?:D Kurios. So ein Urteil ist ja eine Steilvorlage für die "andern" Faschisten, sich solchen Gefahrabwehrenden Maßnahmen zu verweigern. wieviele Mollis Grillanzünder haben de ...
Den Leuten wäre ja nicht so schlimm, man muss es den "Hütern des Gesetzes" erklären. Das tolle ist ja, dass jetzt die Gewerkschaften der Polizei versuchen dem BVerfG zu erklären, wie elementar wichtig solche Durchsuchungen doch für die innere Sicherheit wären u ...
Wait. Gulli berichtet wohlwollend, dass Nazis einen Prozess gewonnen haben?:D Kurios. So ein Urteil ist ja eine Steilvorlage für die "andern" Faschisten, sich solchen Gefahrabwehrenden Maßnahmen zu verweigern. wieviele Mollis Grillanzünder haben de ...
Naja der Richter hat es nicht immer verboten und ich gehe davon aus, dass auch weiterhin durchsucht wird. Ich wurde bei der Müncher Demo gegen die Siko durchsucht obwohl es da nicht mal eine Gegendemo gab. Was will man machen wenn es die Polizei doch macht? Pech gehabt, man kann zwar danach klagen ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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