
Seit die U.S. Copyright Group erstmals auf den Plan getreten ist, brennt die Luft. Abertausende Auskunftsansprüche, die insgesamt einen Millionenbeitrag "einspielen" könnten. Dabei wird den Gerichten meist eine Mappe voller IP-Adressen vorgeworfen. Zu diesen bis dahin unbekannten Personen will man die Klarnamen erfahren. Gerichtsbeschlüsse, die deren Provider zur Offenlegung zwingen, sollen im Eilverfahren abgesegnet werden.
Die US-Bundesrichterin Rosemary Collyer findet dies jedoch äußerst merkwürdig. In einem ihr vorgelegten Ersuchen waren über 4.000 IP-Adressen verzeichnet. Sie sollte den Beschluss erlassen, damit die Provider die Klarnamen offenlegen müssen. Bisher hat sie sich geweigert. Ihre Argumentation beruht dabei in gewisser Weise auf einer Beschwerde der Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie der American Civil Liberties Union (ACLU).
Die beiden Bürgerrechtsorganisationen hatten sich vor kurzem in die ausufernden Anspruchsersuchen integriert. Hierzu beantragten sie, als "Amicus Curiae" ("Freund des Gerichts") zugelassen zu werden. Darunter versteht man eine Dritte, in das Verfahren nicht involvierte Partei.
Im Kern hat die US-Bundesrichterin die Beschwerde der Bürgerrechtler aufgegriffen. So hielten die Organisationen fest, dass eine solch umfangreiche Abfrage nur schwerlich mit einem Verfolgungsinteresse begründet werden könne. Zumal eine erhebliche Zahl an IP-Adressen (die möglicherweise zu ebenso vielen Individuen führen) an Gerichten eingereicht werden, die möglicherweise fernab der Betroffenen liegt.
Richterin Collyer hat der U.S. Copyright Group nun zwei Wochen Zeit gegeben, sich zu erklären. Konkret darf das deren vertretende Kanzlei übernehmen. Bis zum 21. Juni muss diese Richterin Collyer erklären, warum sie die Anträge nicht ablehnen soll. Es soll dargelegt werden, wieso es prozessual notwendig ist, 4.577 Personen in Einzelverfahren zu zwingen.
Nach US-amerikanischem Recht ist dies theoretisch nur möglich, wenn alle durch dieselbe Transaktion, Geschehen oder eine Reihe derselbigen die Tat bewirkt haben. Eine grenzwertige Formulierung. Richterin Collyer legt sie jedoch bisher offenbar dahingehend aus, dass die Betroffenen wohl nicht gemeinschaftlich die Übertragung der Dateien durchgeführt haben.
Sollte es der von der U.S. Copyright Group beauftragten Kanzlei Dunlap, Grubb und Weaver nicht gelingen, die Richterin zu überzeugen, steht man vor einem großen Problem. Somit müsste man in allen 4.577 Fällen einen separaten Antrag (!) stellen. Abgesehen von der enormen Papiermenge würde dies vor allem eine Folge haben: Erheblich höhere Kosten für die Kläger.
Indes drängt jedoch die Zeit, da die ersten Klarnamen von anderen Gerichten bereits ausgehändigt wurden.
Quelle: arstechnica
Bild: Screenshot copyrightsettlement
Klaus Müller am Mittwoch, 09.06.2010 21:44 Uhr
Dann reichen Sie die IPs eben woanders ein. Gibt doch immer irgendwelche Richter, die sowas ohne Probleme durchwinken. Ist schon extrem dreist, wie Abmahner die Gerichte auslasten.. für Profit, nicht für Gerechtigkeit. Als ob es nicht anderes zu erledigen gäbe.. ...
Hier traut sich doch kein Richter so gegen die Lobby vorzugehen... Hier streiten sie doch noch nicht mal den Digiprotects ihre 4643 Klarnamen ab. Es braucht also keine große Lobby, selbst zwielichtige, unbedeutende Abzocker bekommen, was sie wollen - und im Zweife ...
wäre schön wenn hierzulande, auf ähnliche art, mal durchgegriffen würde Hier traut sich doch kein Richter so gegen die Lobby vorzugehen...es wird über den Abmahnwahn hinweggesehen...man winkt durch. Traurig. Wobei die meisten Richter sich mit der PC/Internet Ge ...
wäre schön wenn hierzulande, auf ähnliche art, mal durchgegriffen würde ...
Eine US-Bundesrichterin hat sich den massiven Auskunftsersuchen der U.S. Copyright Group entgegengestellt. Die vertretende Rechtsanwaltskanzlei soll binnen zwei Wochen erklären, wieso hier keine Ausnutzung des Rechtsystems vorliegt. [url=http://www.gulli.com/news/u-s-copyright-group-richterin-brem ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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