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De Maizière sorgt für Rechtsgültigkeit der BKA-Dateien

Mit der neuen BKA-Verordnung sorgt Innenminister Thomas De Maizière für die notwendige Rechtsgrundlage der "Hooligan-Datei" - ein zweischneidiges Schwert.

Im Jahr 1994 wurde erstmals die als "Hooligan-Datei" bekannte Datenbank über auffällige bzw. gewalttätige Personen bei Sportereignissen nicht ohne kritische Stimmen eingerichtet. Mitte des Jahres 2009 umfasste die Sammlung, die auch "zukünftige Straftäter" einschließt, der Bundesregierung zufolge etwa 11245 Personen. Insgesamt existieren gut 80 solcher Dateien, wie etwa die DNA-Analysedatei, die Fahndungs- und Vermissten-Kartei oder der Kriminalaktennachweis beim BKA. Dazu kommen noch einige Datenbanken, in denen bestimmte Delikte zusammengetragen werden sowie die Karteien für "Gewalttäter links" (1866 erfasste Personen) und "Gewalttäter rechts" (1328 erfasste Personen). Registriert werden darin sowohl Personalien als auch veränderliche und unveränderliche besondere Kennzeichen.

Gerade das Beispiel der Hooligan-Datei zeigt, dass die Rechtsgültigkeit dieser Datensammlungen auf tönernen Füßen stand: in den vergangenen zwei Jahren haben diverse Verwaltungsgerichte die Datenbank als rechtswidrig beurteilt. Das bislang geltende BKA-Gesetz erlaubte zwar solche Zentraldateien, allerdings fehlte bisher die gesetzliche Rechtsverordnung, die regeln sollte, welche Daten darin gespeichert werden dürfen. Der Einfachheit halber hatte die Regierung und der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble auf eine solche Verordnung verzichtet und den Inhalt der Dateien mit internen Einrichtungsermächtigungen begründet. Damit war die Art der gespeicherten Daten der Öffentlichkeit nicht zugänglich.

Diesen Mittwoch sollte das Bundesverwaltungsgericht entgültig über die Zulässigkeit der Hooligan-Datei und ähnlicher Karteien entscheiden. Doch durch eine Blitzaktion De Maizières wird diese Entscheidung hinfällig, denn am selben Tag wird die neue BKA-Daten-Verordnung in Kraft treten. Damit bringt der aktuelle Innenminister zuende, worauf Wolfgang Schäuble seinerzeit bewusst verzichtet hatte.

Einige Wochen zuvor hatte de Maizière einen Entwurf seiner BKA-Verordnung an die Bundesländer geschickt, ohne dass dieser jedoch veröffentlicht worden wäre. Erst als der Bundesrat ihn vergangenen Donnerstag kurzfristig in seine Tagesordnung aufnahm, wurde er publik. Das ungewöhnlich schnelle Vorgehen begründete das Innenministerium mit der Geringfügigkeit der Veränderungen durch die Verordnung. Die Regelung selbst sei eine Formalität zur Wahrung der Rechtssicherheit und an sich gar nicht notwendig.

Die neue Verordnung ist öffentlich zugänglich, so dass zumindest nachgelesen werden kann, welche Daten gespeichert werden dürfen. Ob nun mehr oder weniger Informationen aufgenommen werden als vorher, ist allerdings aufgrund der zuvor nur internen Einrichtungsermächtigungen nicht ersichtlich.

Wodurch eine Person zum "zuküntigen Straftäter" wird, erklärt die Verordnung aber auch weiterhin nicht. Daher gilt nach wie vor die schwammige Formulierung aus dem achten Paragraphen des BKA-Gesetzes, bestimmte Tatsachen müssten "die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden".

Quelle: taz

Bild: wikimedia unter CC-BY-SA

Julia Klein am Dienstag, 08.06.2010 00:22 Uhr

tagsTags: thomas de maiziere bundesregierung bka-gesetz bundesverwaltungsgericht hooligans datensammlung

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Sempralon am 08.06.2010 09:44:52

    @Chronoton, so waren die Stasikarteikarten aufgebaut und diese wurden dann mit den anderen Karteikarten per PKZ abgeglichen ... Willkommen in meiner Heimat, der DDR ... @sxsleeper, seit etwa 1995, da hatte Gauck das System der STASI Dokumentiert und den Parlamentariern zugänglich gemacht, kam die ...

  • Soulvation am 08.06.2010 09:32:54

    Wenn mir einer aufn Sack geht dann werde ich auch explosionsartig gewalttätig, nur mal so nebenbei. Und eine Verordnung kann auch nicht gereichtlich angefochten werden, und in ein paar Jahren wird der neue Ausweis mal kurz in die Nähe eines Kupferumwickelten Eisenkerns gebracht. Oh iche hätte dan ...

  • titus_shg am 08.06.2010 09:31:50

    Udo Vetter vom lawblog hats sehr treffend und informativ formuliert. mfg chronoton Jetzt stelle man sich aber mal vor, was die erst alles an Daten sammeln würden, wenn wir in einem Überwachung-/Polizeistaat lebten.... :p:o:p MfG Andy ...

  • Farzi am 08.06.2010 03:45:07

    Mal schauen, was noch alles an Schindluder mit den Pre-Crime-Daten getrieben werden wird... ...

  • sxsleeper am 08.06.2010 03:09:33

    Erst neulich habe ich auch auf Frontal gesehen, dass es in Deutschland ein Gesetz gibt, welches dazu berechtigt Strafgefangene, trotz abgesessener Strafe weiterhin in Haft zu halten. Sicherungsverwahrung wegen erhebliche Gefährlichkeit nennt sich wohl das Ganze. Nun kam als Beispiel ein Mann der we ...

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