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U.S. Copyright Group: Abmahnungen bringen ein Vermögen?

Sind Abmahnungen ein neuer Weg für Rechteinhaber, Einkünfte zu erzielen? Abgemahnte bejahen dies, Rechteinhaber bestreiten es. Tatsache ist jedoch: Abmahnen kann mitunter ein lohnendes Geschäft sein. Werfen wir einen Blick in die USA.

Die U.S. Copyright Group ist dort seit Wochen im Gespräch. Auch in den internationalen Medien taucht sie auf, wenngleich nur bei einzelnen Portalen. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dunlap, Grubb & Weaver versucht die U.S. Copyright Group aktuell gegen Filesharer vorzugehen. Diesen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke illegal in Tauschbörsen verbreitet zu haben.

Die Palette der Rechteinhaber, die dagegen vorgehen, ist inzwischen lang geworden. Doch in den USA stellt sich praktisch dieselbe Problematik, wie auch hierzulande. In den Tauschbörsen wird nur eine IP-Adresse protokolliert und keine Klarnamen. Die Namen der Anschlussinhaber können nur auf dem Rechtsweg ermittelt werden. Aus diesem Grunde geht die Kanzlei auch seit einigen Wochen gerichtlich gegen die protokollierten IP-Adressen vor. Die Provider sollen die dazugehörigen Klarnamen offenlegen. Einige versuchen das Verfahren dabei etwas zu verlängern. Andere wiederum geben ihren Kunden die Gelegenheit, gegen das eigentliche Auskunftsverfahren vorzugehen.

Am Ende wird es jedoch vermutlich darauf hinauslaufen, dass ein Großteil der angefragten IP-Adressen ein Klarname zugeordnet werden kann. Ab diesem Augenblick dürfte dann auch eine Abmahnwelle in den USA beginnen. Man kann zwar nicht sagen, dass P2P-Abmahnungen in den USA unbekannt wären. Aber die Recording Industry Association of America (RIAA) dürfte die Größenordnung der U.S. Copyright Group nicht erreicht haben.

Besonders problematisch sind Abmahnungen in den USA jedoch aus einem ganz anderen Grund. Gelingt es nämlich nicht, sich außergerichtlich zu einigen, droht ein mehr als nur vernichtender Prozess. Wird ein deutscher Filesharer für die Verbreitung eines Films abgemahnt, stellt sich ebenso die Frage, ob man auf das Angebot eingeht. Im Falle eines Prozesses und einer Niederlage kann es ebenso sehr teuer und existenzbedrohend werden.

Die kleinen Unterschiede...

Verglichen mit den möglichen Forderungen in den USA ist die Problematik dort jedoch weit schlimmer. Wie man bereits weiß, fordert die U.S. Copyright Group meist Beträge zwischen 1.500 und 2.000 US-Dollar. Enorme Beträge, die sich bei einem Gerichtsverfahren jedoch abermals drastisch erhöhen. Das Copyright der USA kennt als Höchstgrenze für den Schadensersatz nämlich einen Betrag von 150.000 US-Dollar pro Werk. Verfahren in der Vergangenheit haben gezeigt, dass man sich diesen Beträgen durchaus annähert.

Infolge dessen besteht eine sehr große Wahrscheinlichkeit, dass die Mehrzahl der betroffenen Filesharer die außergerichtlichen Einigungsangebote akzeptiert. Wie bekannt ist, versucht die U.S. Copyright Group aktuell an die Klarnamen hinter rund 14.500 IP-Adressen zu gelangen. Bei dieser Menge darf die Frage gestattet sein, was im Vordergrund steht: Eine angemessene Rechtsverfolgung? Oder geht es nur um eine neue Einnahmenquelle.

Bei 14.500 IP-Adressen und einem Abgeltungsbetrag von 1.500 US-Dollar wären es immerhin 21,75 Millionen US-Dollar (ca. 18 Mio. Euro), die man einnehmen könnte. Vorausgesetzt alle Empfänger bezahlen, um einen kostspieligeren Prozess zu vermeiden. Natürlich laufen auch für die Kanzlei oder das Logging-Unternehmen Kosten auf. Nicht zuletzt will auch noch der Rechteinhaber ein Stück vom Kuchen abhaben.

Vielleicht kann man den Auskunftsersuchen aber noch einen Strich durch die Rechnung ziehen. Die Bürgerrechtsbewegungen Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie die American Civil Liberties Union (ACLU) haben sich zwischenzeitlich eingeschaltet. Sie versuchen die Auskunftsersuchen gegen 5.000 Anschlussinhaber gerichtlich zu verhindern.

Quelle: abajournal

Klaus Müller am Freitag, 04.06.2010 19:51 Uhr

tagsTags: copyright dunlap

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 06.06.2010 16:54:28

    Irgendwie wünsche ich mir für die ganze abmahnerei, das es bald mal wieder kollektive IP-Adressen gibt. Ist dann zwar nicht so praktisch für rapidshare-user und so weiter, die Eindeutigkeit, den Täter direkt (lol) hinter einer IP zu finden, hinter der sich Tausend Us ...

  • Shinichi0815 am 06.06.2010 14:49:38

    Irgendwie wünsche ich mir für die ganze abmahnerei, das es bald mal wieder kollektive IP-Adressen gibt. Ist dann zwar nicht so praktisch für rapidshare-user und so weiter, die Eindeutigkeit, den Täter direkt (lol) hinter einer IP zu finden, hinter der sich Tausend User verstecken, ist dann aber ...

  • Tortz am 05.06.2010 11:08:56

    Würden alle. Abgemahnten NICHT zahlen und es auf einen teuren Prozess ankommen lassen ..und somit tausende Menschen ihr leben lang ruiniert wäre schluss mit diesem ganzen abmahngehabe. Die Justiz wäre überfordert, das Volk sauer, es würde vielleicht änderungen der Gese ...

  • GBK666 am 05.06.2010 07:42:10

    Würden alle. Abgemahnten NICHT zahlen und es auf einen teuren Prozess ankommen lassen ..und somit tausende Menschen ihr leben lang ruiniert wäre schluss mit diesem ganzen abmahngehabe. Die Justiz wäre überfordert, das Volk sauer, es würde vielleicht änderungen der Gesetze geben. ...

  • Grazer57 am 05.06.2010 01:50:06

    @ Firebird Sind Abmahnungen ein neuer Weg für Rechteinhaber, Einkünfte zu erzielen? Abgemahnte bejahen dies, Rechteinhaber bestreiten es. AUF Deutschland bezogen: Die Rechteinhaber müssen so argumentieren. Wer nach RVG mit dem Abgemahnten abrechnen will, muss das so behaupte ...

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