
Eigentlich fing alles ganz harmlos an. Der ehemalige gulli:board User icebiatch beklagte sich zum Jahresbeginn darüber, dass sein Premiumaccount nicht mehr funktionieren würde. Vier Tage später bekam er eine E-Mail, in der ihm mitgeteilt wurde, dass man ihm seinen Account wegen eines Verstoßes gegen die AGB's gesperrt hätte. Der Grund: Er hat bei Netload illegale Files hochgeladen. Abgeschlossen wurde die E-Mail mit den Worten: „Vielen Dank, dass du Netload benutzt.“
Die Vergangenheitsform wäre wohl passender gewesen. Was der User nicht wusste, bereits am 8.12.2009 war gegen den One-Click-Hoster Netload mit Sitz in Deutschland eine einstweilige Verfügung (EV) ergangen. Die beanstandeten Pornofilme „Meine Geile Nachbarin“, „Gina deckt auf 9“ und „Bootcamp3“ wurden dort von besagtem User icebiatch hochgeladen. Basis der einstweiligen Verfügung war das vermutete Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes der Urheberrechtsverletzung. Antragssteller waren die Wuppertaler INO Handels & Vertriebs GmbH und die MMV-Multi Media Vertriebs GmbH, in der Branche alles andere als unbeschriebene Blätter. Letzteres Unternehmen ist auch schon durch Abmahnungen im Peer-to-Peer Bereich aufgefallen.
Netload wurde durch die EV dazu verpflichtet, gegenüber den Antragsstellern Auskunft zu erteilen. Sollte die Anschrift des Uploaders nicht verfügbar sein, so müssten alle vorhandenen Zahlungsdaten der Person inklusive Kontonummer, Paypal oder Moneybookers-Daten preisgegeben werden. Neben icebiatch ließ man sich im gleichen Fall auch die Daten der Uploader „Teufel“ und „Crystal“ aushändigen. Der Streitwert wurde auf 15.000 Euro pro Film, also auf insgesamt 45.000 Euro festgesetzt.
Kurze Zeit später dürften neben icebiatch auch die beiden anderen Uploader Post vom Anwalt der MMV GmbH bekommen haben. Im besagten Schreiben wurde ihm die Verbreitung eines deutschen Pornofilms vorgeworfen, den man bereits im November 2009 auf einer Webwarez-Seite aufgespürt hatte. Der Film war auf diversen Hostern gespeichert, der deutsche Anbieter Netload mit Sitz in Frankfurt am Main konnte sich gegen das Auskunftsersuchen nicht wehren. Nach eigenen Angaben hätte man icebiatch anhand seines Paypal-Accounts identifiziert. Der Beklagte hat bereits seine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall gezogen. Er hat all seine Accounts bei Netload.in, Rapidshare.com, Uploaded.to und Share-online gelöscht. „War 'ne schöne Zeit in der Szene aber irgendwann muss man dann doch erwachsen werden.“
Wer als Uploader bei einem One-Click-Hoster, der seinen Sitz oder die Server in der EU hat, auf Nummer sicher gehen will, muss neben seiner IP auch seine Bankverbindung verschleiern. Ein derartiges Vorgehen ist natürlich mit einer vergleichsweise hohen kriminellen Energie verbunden.
Der Fall ist authentisch, der Scan der EV liegt der Redaktion vor. Der betreffende Beschluss vom Landgericht Köln wurde mittlerweile auch in anonymisierter Form offiziell in der Entscheidungsdatenbank des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Auch der herausstechende Teil über die Herausgabe der Kontodaten gemäß §101 UrhG ist darin enthalten. Der g:b User Tyl3r_Durden hatte uns zur Warnung an alle Uploader um eine Veröffentlichung des Falls gebeten, selbst wenn dieser schon ein halbes Jahr zurückliegt.
Lars Sobiraj am Mittwoch, 02.06.2010 15:07 Uhr
Der Begriff stammt zwar aus dem Arbeitsrecht und ist auch per Definition eigtl. nur so zu verwenden, aber erstens wissen wir was gemeint ist und zweitens fällt mir persönlich kein anderer Begriff ein, der das gemeinte beschreibt. Denn wortwörtlich passt es. Nur die Definition wurde arg eingeschrà ...
Hört mal auf hier die ganze Zeit mit "geldwertem Vorteil". Googelt doch erstmal was geldwerter Vorteil ist bevor ihrs in jedem Satz wiederholt nur weils irgendwer vor euch gepostet hat -.- ...
Die 15.000€ waren nur der Streitwert! Gezahlt hat er am Ende 1.500€ (400€ Schadensersatz, Rest Anwaltsgebühren). ...
Für 1000 Euro bekommst du einen Reisepass oder ein Personalausweis. Aber keinen deutschen. Ostblock, aber EU. Und um sowas zu finden braucht man nicht erst in Knast zu gehen. Ich kenne einen Haftentlassenen Verbrecher der sich auf diese Weise eine reine Weste kauf ...
Alleine dafür gehörst du schon gesperrt. OnT: War ja zu erwarten... Du scheinst nicht wirklich klug zu sein. Sag mir wofür man GERINGE UNBEDINGTE HAFT bereits beim ersten mal bekommt? Brot klauen? Drogen Verchecken? Weder noch. Das geht nur bei einem Delikt, und d ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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