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Heiligendamm: Bundeswehreinsatz vom BVerfG bestätigt

Während des G-8-Gipfels in Heiligendamm im Jahr 2007 wurde die Hilfe der Bundeswehr in Anspruch genommen, ohne den Bundestag zu befragen. Die von den Grünen beantragte Organklage beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) wurde nun zurückgewiesen.

Den Einsatz der Bundeswehr im Innern vor drei Jahren hielten die Grünen ohne Zustimmung des Bundestages für verfassungswidrig. Im Juni 2007 fand in Mecklenburg-Vorpommern das 33. Treffen des Weltwirtschaftsgipfels der G8 statt. Weil die Behörden sowohl mit Anschlägen als auch mit störenden Demonstrationen rechneten, wurde zur Aufklärung die Hilfe der Bundeswehr hinzugezogen. Alle möglichen Blockaden oder Anschlagsvorbereitungen wurden mit Hilfe der Aufklärungstechnik von Tornado-Flugzeugen untersucht. Im Verlauf von sieben Flügen wurden optische Bilder aufgenommen. Bei den Einsätzen wurde teilweise die Mindestflughöhe von 500 Fuß unterschritten. Auch kam es zum Einsatz von Spähpanzern, die die Anfahrtswege und das Gelände beobachten sollten. Um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten, wurden drei AWACS-Maschinen eingesetzt. Auch befanden sich vier Eurofighter und acht Luftfahrzeuge des Typs Phantom in der Luft, die während ihrer rund 23 Flugstunden für Aufklärung von oben sorgten.

Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Streitkräfte außer zur Verteidigung nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sieht die Rechte des Deutschen Bundestages als verletzt an, weil dieser vor dem Einsatz der Streitkräfte nicht damit befasst wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag nun als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Alleine durch die Zustimmung des Bundestages hätte die Verfassungswidrigkeit nicht beseitigt werden können. Auch konnte das BVerfG im Grundgesetz nicht erkennen, dass der Bundestag über die in Heiligendamm durchgeführten Einsätze hätte abstimmen müssen. Das würde aber beispielsweise für einen bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Ausland gelten.

Die Grüne Jugend hatte kurz nach Heiligendamm verlauten lassen, dass die Bundeswehr anwesend war, „um Zuarbeiten zu leisten“, wie es in einem Bericht des Innenministeriums hieß. "Zuarbeiten bedeuten in diesem Falle: Betten machen, Essen holen und Mannschaftswagen betanken. Bilder von GipfelgegnerInnencamps machen fällt allerdings nicht unter das Grundverständnis von Zuarbeit. Denn ein Hubschrauber der Polizei, der in diesem Fall zugearbeitet wurde, kann einen Bodencheck eines Tornados ebenfalls erfüllen. Und das zu 1 % der Kosten. Laut einer Bundestagsanfrage von dem grünen MdB Alexander Bonde kostet ein Tornadoeinsatz pro Stunde 40.000 Euro während der Hubschrauber bei 400 Euro liegt.

Damit liegt klar auf der Hand, was dieser um ein hundertfaches teurere Einsatz bewirken soll: Es ist ein Tabubruch bei der Frage des Bundeswehreinsatzes im Inneren. Dies passt damit perfekt in die übrigen Themen des Bundesinnenministers um eine Verschärfung der Inneren Sicherheit."

Quelle: Bundesverfassungsgericht.de

Bild: Tobias Helfrich (unten), Screenshot aus RetteDeineFreiheit.de

Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 01.06.2010 17:25 Uhr

Tags: bundesverfassungsgericht g8 heiligendamm

vgwort
 
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16 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 04.06.2010 18:31:30

    Ist das einfach schlecht recherchiert oder Absicht? Das BVerfG hat absolut nicht behauptet der Einsatz der BW wäre Verfassungskonform. ...

  • mboettcher am 04.06.2010 17:56:45

    Mir ging es nicht darum damit irgendetwas zu legitimieren - es ging mir einfach nur darum das mal mit einzubringen. Was man davon hält, oder davon das ich das in den Raum geworfen habe, steht dann auf einem anderen Blatt. Bitte justiere Deinen Ironiedetektor neu. :beer ...

  • gumbo am 03.06.2010 12:15:23

    Sorry, aber die Überschrift ist völlig falsch. Es wurde ausdrücklich nicht die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bejaht sondern nur nur festgestellt, dass nicht in die Rechte des Bundestages eingegriffen wurde und die Fraktion der Grünen deshalb nicht antragsbefugt ist. Das ist ein wichtiger Unters ...

  • Hasron am 02.06.2010 20:11:47

    Ist ja klar: das BVerfG kann natürlich keinen Verfassungsverstoß beim Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung feststellen, wenn es in Deutschland keine Verfassung gibt. Wie schön, dass man für ein paar Sesselfurzer eine krisensichere Institution gründen konnte, ...

  • HeinWind am 02.06.2010 11:46:38

    Es ging dem BVerfG nicht um die Frage, ob der Einsatz an sich Grungesetzwidrig war, sondern ob die Kläger überhaupt in ihrem Recht verletzt worden sind. Das BVerfG verneint das und weist die Klage DESHALB zurück, OHNE die verfassungsmäßigkeit des Einsatzes zu prüfen. Diese Entscheidung ist schlüssig ...

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