Den Einsatz der Bundeswehr im Innern vor drei Jahren hielten die Grünen ohne Zustimmung des Bundestages für verfassungswidrig. Im Juni 2007 fand in Mecklenburg-Vorpommern das 33. Treffen des Weltwirtschaftsgipfels der G8 statt. Weil die Behörden sowohl mit Anschlägen als auch mit störenden Demonstrationen rechneten, wurde zur Aufklärung die Hilfe der Bundeswehr hinzugezogen. Alle möglichen Blockaden oder Anschlagsvorbereitungen wurden mit Hilfe der Aufklärungstechnik von Tornado-Flugzeugen untersucht. Im Verlauf von sieben Flügen wurden optische Bilder aufgenommen. Bei den Einsätzen wurde teilweise die Mindestflughöhe von 500 Fuß unterschritten. Auch kam es zum Einsatz von Spähpanzern, die die Anfahrtswege und das Gelände beobachten sollten. Um die Sicherheit des Luftraums zu gewährleisten, wurden drei AWACS-Maschinen eingesetzt. Auch befanden sich vier Eurofighter und acht Luftfahrzeuge des Typs Phantom in der Luft, die während ihrer rund 23 Flugstunden für Aufklärung von oben sorgten.
Artikel 87a Absatz 2 des Grundgesetzes besagt, dass Streitkräfte außer zur Verteidigung nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sieht die Rechte des Deutschen Bundestages als verletzt an, weil dieser vor dem Einsatz der Streitkräfte nicht damit befasst wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag nun als „offensichtlich unbegründet“ verworfen. Alleine durch die Zustimmung des Bundestages hätte die Verfassungswidrigkeit nicht beseitigt werden können. Auch konnte das BVerfG im Grundgesetz nicht erkennen, dass der Bundestag über die in Heiligendamm durchgeführten Einsätze hätte abstimmen müssen. Das würde aber beispielsweise für einen bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Ausland gelten.
Damit liegt klar auf der Hand, was dieser um ein hundertfaches teurere Einsatz bewirken soll: Es ist ein Tabubruch bei der Frage des Bundeswehreinsatzes im Inneren. Dies passt damit perfekt in die übrigen Themen des Bundesinnenministers um eine Verschärfung der Inneren Sicherheit."
Quelle: Bundesverfassungsgericht.de
Bild: Tobias Helfrich (unten), Screenshot aus RetteDeineFreiheit.de
Lars Sobiraj (g+) am Dienstag, 01.06.2010 17:25 Uhr
Ist das einfach schlecht recherchiert oder Absicht? Das BVerfG hat absolut nicht behauptet der Einsatz der BW wäre Verfassungskonform. ...
Mir ging es nicht darum damit irgendetwas zu legitimieren - es ging mir einfach nur darum das mal mit einzubringen. Was man davon hält, oder davon das ich das in den Raum geworfen habe, steht dann auf einem anderen Blatt. Bitte justiere Deinen Ironiedetektor neu. :beer ...
Sorry, aber die Überschrift ist völlig falsch. Es wurde ausdrücklich nicht die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes bejaht sondern nur nur festgestellt, dass nicht in die Rechte des Bundestages eingegriffen wurde und die Fraktion der Grünen deshalb nicht antragsbefugt ist. Das ist ein wichtiger Unters ...
Ist ja klar: das BVerfG kann natürlich keinen Verfassungsverstoß beim Einsatz der Bundeswehr gegen die eigene Bevölkerung feststellen, wenn es in Deutschland keine Verfassung gibt. Wie schön, dass man für ein paar Sesselfurzer eine krisensichere Institution gründen konnte, ...
Es ging dem BVerfG nicht um die Frage, ob der Einsatz an sich Grungesetzwidrig war, sondern ob die Kläger überhaupt in ihrem Recht verletzt worden sind. Das BVerfG verneint das und weist die Klage DESHALB zurück, OHNE die verfassungsmäßigkeit des Einsatzes zu prüfen. Diese Entscheidung ist schlüssig ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.