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Große Erwartungen – Auftakt zum 3. Korb des UrhG

Am 14. Juni 2010 wird der Bundesminister der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften den offiziellen Startschuß für den "3. Korb" zum Urheberrecht geben.

Schon als am 13. September 2003 das neue deutsche Urheberrechtsgesetz in Kraft trat, war allen Beteiligten klar, dass alsbald nachgebessert werden mußte. Die Novelle des UrhG, der sog. „2. Korb“ hatte dann 2008 vor allem die Position der Rechteverwerter gestärkt, die der Urheber und vor allem der Nutzer hingegen immer weiter zurückgedrängt. Zudem ist die Ausbreitung des Internets und damit das Vordringen der „share culture“ des world wide web eine Gefahr für bisher erfolgreiche Geschäftsmodelle der Medienbranche. Aber auch der kreative Umgang mit kreativen Leistungen Dritter hat sich weiter nachhaltig im horizontalen Netzraum verändert. Die Forderung nach einem barriere-und herrschaftsfreien Zugang zu Medien und Informationen und die tägliche Praxis der „digital natives“ hat einen Graben aufgebrochen, den die Medienunternehmen mit Abmahnungen zu füllen gedenken und mit immer rigideren Kontroll- und Überwachungsinstrumenten umstellen. Wir stehen inmitten von nichts weniger als einem Kampf der Kulturen: „Autorschaft als Werkherrschaft“ und Eigentumsbegriff auf der einen Seite, „creative commons“ und „share alike“ auf der anderen.

Rechtliche Vorschriften wie die Beschränkungen bei der Privatkopie oder das Verbot, Schutzmechanismen (DRM) zu umgehen, werden täglich und massenhaft bewußt ignoriert und übertreten. Der Wettlauf zwischen „Hase“ (Medienbranche) und „Igel“ (filesharer) nimmt zudem immer groteskere Formen an, und am Ende wird es möglicherweise keinen Gewinner geben. Wenn geltendes Recht laufend mißachtet wird, muß das nicht nur bedeuten, daß wir eine wirksamere Durchsetzung der Rechtsnormen brauchen. Es kann auch bedeuten, daß sich das Gesetz bzw. Einzelnormen selbst in einer Legitimationskrise befinden. Wenn Vorschriften nicht mehr verstanden werden oder sie einseitig eine Partei besonders privilegieren und eine andere besonders benachteiligen, ist der Gesetzgeber gefragt, hier Anpassungen und Aktualisierungen vorzunehmen, auch zum Schutz des Rechts als Ganzes.

Mit Spannung warten alle Beteiligten nun seit Wochen und Monaten auf den Beginn der Verhandlungen zum sogenannten „3. Korb“, der dritten Novelle des Urheberrechts. Schon am 19. Februar 2009 hatte das Bundesministerium der Justiz unter Brigitte Zypries zur Vorbereitung in einer Aussendung an Verbände und Institutionen um Stellungnahme zu verschiedenen Prüfbitten gebeten:

A. Prüfbitten des Bundestages
I. Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und des Verbots der Herstellung einer Kopie durch Dritte (§ 53 UrhG)
II. Gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware, mit der gezielt Musiktitel automatisiert aus dem Webradio-Angebot herausgefiltert und
aufgenommen werden können (§ 53 UrhG)
III. Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind (§ 38 UrhG)
IV. Überprüfung der bestehenden Regelungen der Kabelweitersendung (§ 20b
UrhG)
V. Prüfung einer Regelung des Handels mit gebrauchter Software
VI. Prüfung hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit von Filmurhebern bei unbekannten Nutzungsarten.

B. Prüfbitten des Bundesrates
I. Wie kann den Besonderheiten von Open Access- und Open Source-Verwertungsmodellen Rechnung getragen werden?
II. Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven (§ 52 b UrhG)
III. Keine Begrenzung des elektronischen Kopienversands durch Bibliotheken
IV. Auswirkungen der neu eingeführten Bereichsausnahme für Schulbücher bei der Schrankenregelung des §53 Abs. 3 UrhG

C. Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“
I. § 59 UrhG – Vergütungspflicht für die Abbildung von Werken im öffentlichen Raum
II. Veröffentlichung von Gegenseitigkeitsverträgen der Verwertungsgesellschaften
III. §52 UrhG Öffentliche Wiedergabe - Revision des Wortlauts
IV. der Hinterlegungspflicht von gesetzliche Vergütungsansprüchen.

D. Prüfbitte der Europäischen Kommission
Regelung des Umgangs mit "verwaisten Werken" ("Orphan Works")

E. Sonstige Fragen
I. Elektronischer Bundesanzeiger
II. Rechnungslegung und Prüfung der Verwertungsgesellschaften
III. Kontrollrechte der Verwertungsgesellschaften

Nach Abschluß der Sammlung und Auswertung aller Stellungnahmen haben nun auch sukzessive involvierte Ausschüsse des Bundestags ihre Arbeit zum „Urheberrecht 1.3“ begonnen.

Am 14. Juni 2010 um 19 Uhr wird nun Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, eingeführt vom TV-Journalisten und Buchautor Ulrich Wickert, den offziellen Beginn bekanntgeben. In der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wird sie über die Anforderungen an die kommende Urheberrechtsnovelle sprechen: „Das Internet und die digitale Technologie eröffnen neue gesellschaftliche Räume. Kann das Urheberrecht noch seiner Aufgabe gerecht werden, den kreativen Menschen zu schützen, Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung kreativer Inhalte zu definieren und gleichzeitig den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft Rechnung zu tragen?“

Dem Urheberrecht kommt mit dem Internet auch eine sehr große gesellschaftliche Bedeutung zu und es ist wichtig, dass Nutzer, Urheber und  Werkvermittler gleichermaßen an den Beratungen beteiligt werden und in angemessener Weise in der Novelle berücksichtigt werden. Darum werden wir in den kommenden Wochen und Monaten hier bei gulli die erwähnten bekanntgewordenen Stellungnahmen der einzelnen Beteiligten zu den Prüfbitten vorstellen und kommentieren – und die Verhandlungen kritisch begleiten. Damit das Ergebnis ein "Urheberrecht 2.0" und nicht nur ein "Urheberrecht 1.3" sein wird.

Cartoons: http://www.urheberrecht.ch/

Joachim Losehand am Samstag, 29.05.2010 18:01 Uhr

tagsTags: leutheusser-schnarrenberger sabine leutheusser-schnarrenberg zypries

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14 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Grazer57 am 01.06.2010 12:40:27

    @ Regan1012 1. Artikel im nachfolgenden Link Die Forderungen zum 3. Korb des UrhG (1) ...

  • Regan1012 am 01.06.2010 00:01:40

    Nur kurz zur Klarstellung - die sog. "Prüfbitten" werden vom BMJ (Justizministerium) vorformuliert und einzelne Verbände antworten dann darauf. Nicht jeder Verband muß da zwingend dafür sein. Wer dafür & dagegen und wem's egal schreibe ich hier 1x pro Woche. Da stelle ...

  • Hasron am 31.05.2010 21:53:47

    Wegen dem 2. Korb des UrhG bin ich Pirat geworden, und jetzt kommt auch noch die Verschärfung in Form des 3. Korbes um die Ecke. Dieser Wunschzettel der Content-Industrie macht deutlich, dass wir die Piratenpartei dringender brauchen als je zuvor. Keine andere Partei ...

  • Tyl3r_Durden am 31.05.2010 20:50:12

    Und was soll bitte "Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte" heißen? Zielt das auf Filehoster und Usenet ab? Dann dürfte man seine Daten aber auch nicht mehr auf Backupdiesten lagern oder auch nur per eMail verschicken oder überhaupt in irgendeiner Form "auß ...

  • paper_scratcher am 31.05.2010 20:33:35

    Wegen dem 2. Korb des UrhG bin ich Pirat geworden, und jetzt kommt auch noch die Verschärfung in Form des 3. Korbes um die Ecke. Dieser Wunschzettel der Content-Industrie macht deutlich, dass wir die Piratenpartei dringender brauchen als je zuvor. Keine andere Partei wird sich aus Sachkenntnis stat ...

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