
Filesharing findet primär in P2P-Tauschbörsen oder auf Filehostern statt. Schon wegen des vergleichsweise kleinen Anteils ist das Usenet bisher zumeist uninteressant für private oder staatliche Ermittler. Die niederländische Anti-Piraterie Organisation hat sich jetzt ausgerechnet einen der kleineren Anbieter dieser Sparte ausgesucht, um ihn juristisch unter Druck zu setzen. Anfang Mai wurde publik, dass BREIN von News-Service.com verlangt, dass diese die Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden unterbinden sollen. Obwohl ihnen dies nicht zusteht, würden sie den Anbieter ansonsten mit 50.000 Euro Strafe täglich belegen. Wir haben uns mit Herrn Schreurs, dem technischen Leiter des Usenet-Anbieters unterhalten.
gulli.com: Möchten Sie sich und Ihr Unternehmen kurz vorstellen?
Patrick Schreurs: Mein Name ist Patrick Schreurs, ich bin der technische Leiter von News-Service.com. Gemeinsam mit dem kaufmännischen Geschäftsführer Wierd Bonthuis managen wir News-Service.com, eine Handelsbezeichnung der holländischen Firma News-Service Europe B.V. News-Service.com begann im Jahr 1996 und ist eines der frühesten Usenetanbieter weltweit. Wir führen ein Business-to-Business Geschäftsmodell durch. Dabei beliefern wir Verkäufer und andere Usenet-Anbieter mit Zugängen zum Usenet ohne Angabe des eigenen Namens. Obwohl wir weltweit operieren, konzentrieren wir uns auf den europäischen Markt.
gulli.com: Die Organisation BREIN versucht Sie indirekt zur Filterung des Usenet zu zwingen. Bedenkt man die nahezu unendlichen Dimensionen dieses Mediums, ist das überhaupt möglich?
Patrick Schreurs: BREIN hat von uns nicht explizit eine Filterfunktion für die Artikel des Usenet verlangt. BREIN verlangt eine Unterlassung der Speicherung und des Zugriffs auf urheberrechtlich geschützte Werke ohne das Einverständnis der Urheber. Das ist etwas völlig anderes. Selbst wenn es möglich wäre die im Usenet angebotenen Artikel zu filtern, ein Filter kann generell niemals fehlerlos sein und die Inhalte nicht komplett abschotten. Ein Filter der in der Lage ist alle urheberrechtlich geschützten Werke zu identifizieren existiert schlichtweg nicht. Schließlich muss man sagen, so wie Sie es schon angedeutet haben, es ist technisch und ökonomisch gesehen unmöglich den Inhalt von 15 bis 20 Millionen Artikel zu prüfen, die im Usenet täglich ausgetauscht werden.
gulli.com: Sie sehen sich selbst als eine Art Informationsanbieter, der nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden kann, die hier ausgetauscht werden. Wenn wir vom Binärbereich des Usenet sprechen, so sind die meisten Dateien urheberrechtlich geschützt. Ist es nicht so?
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gulli.com: Wenn eine Filterung nicht möglich ist, was sonst verlangt BREIN von Ihnen?
Patrick Schreurs: Wenn man die eben erwähnten gesetzlichen Regelungen betrachtet sind die Forderungen von BREIN schlichtweg unrealistisch. Aus diesem Grund sind wir zuversichtlich, dass das Gericht nichts anderes tun, kann als die Klage abzuweisen. Im Zwischenurteil vom 12. Mai entschied das Gericht, dass beiden Parteien die Möglichkeit eingeräumt werden soll, vor Gericht eine Anklage und Erwiderung einzureichen. In Bezug auf die Antwort von BREIN werden wir am 4. August unsere Erwiderung einreichen.
gulli.com: Warum versucht man Sie zu verklagen, anstatt sich an einen den Markt beherrschenden Konkurrenten zu wenden? Hofft man dort, dies könnte in Ihrem Fall leichter sein?
Patrick Schreurs: Wir wissen nicht, warum BREIN uns für dieses Gerichtsverfahren ausgewählt hat..News-Service.com bietet den reinen Zugriff zum Usenet ohne zusätzliche Serviceangebote an und funktioniert nach dem Business-to-Business-Modell. Darüber hinaus haben wir eine Prozedur für die Erkennung und Meldung von nicht autorisierten Inhalten implementiert, um diese Artikel sperren zu können. Glücklicherweise unterstützen uns die meisten niederländischen Usenet-Anbeiter bei unserer Verteidigung.
gulli.com: Sie stehen also so oder so nicht alleine da. Was würden Sie im Fall einer Niederlage vor Gericht tun?
Patrick Schreurs: Die Konsequenzen wären gewaltig, sollten wir den Fall verlieren. Das Urteil würde nicht nur uns sondern den gesamten Markt betreffen. Das könnte man damit vergleichen, dass Transportunternehmen und Brief-Express-Dienste plötzlich für den Inhalt der Pakete haftbar gemacht werden sollen, die sie transportieren. Alle Datencenter könnten für alle Operationen innerhalb ihrer Infrastruktur zur Verantwortung gezogen werden. Möglicherweise könnte dies sogar Stromanbieter betreffen, sollte jemand ihren Strom missbräuchlich einsetzen.
Wie schon erwähnt sind wir sehr zuversichtlich, dass dies nicht passieren wird. Wir glauben, das Gericht wird den Forderungen von BREIN nicht entsprechen.
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Bei BREIN handelt man offenbar nach der Devise: Lieber hängen wir einen Kleinen als gar keinen.
Das Gespräch führte Lars Sobiraj.
Lars Sobiraj am Freitag, 28.05.2010 09:42 Uhr
Das RapidShare bei Filesharern sehr beliebt und die Firma dem im Hinblick auf den eigenen Umsatz sicher nicht abgeneigt ist, bestreite ich ja gar nicht. Nur rechtlich wird man ihnen da erst mal keinen Strick draus drehen können. ...
RapidShare befüllt da gar nichts. Wenn du einen RapidShare-Account erstellst, steht dort "Belegter Speicher: 0 Bytes, Dateien: 0" Rapidshare lässt sich die Platten befüllen und bietet den Premium Kunden den Download dieser Daten an. Die Daten liegen auf dere ...
"Warum einfach, wenns auch kompliziert geht?" werden sich da die Video-On-Demand Anbieter im Netz fragen. :p Video-On-Demand benötigt einen gewissen kontinuierlichen Datendurchsatz - und logischerweise somit nicht nur einen permanenten Internetzugang, sondern de ...
Wer nicht warten will, bis das Kopieren fertig ist, kann online vorbestellen und sich auf Wunsch die Disk auch schicken lassen - da die Kopierzeit einigermaßen vorhersehbar ist, könnte man (örtliche Nähe vorausgesetzt) sogar gleich n Pizzabundle nehmen: Man bestellt zur ge ...
Wenn Festplattenhersteller ... die gefüllten Platten verkaufen ... Kewle Geschäftsidee eigendlich: Volle Platten verkaufen! Okay, einfach vorher ans Netz hängen ist blöd, weil man schon ein par Eigenschaften des Inhalts garantieren können sollte, damit e ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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