
Damit „feiert“ Irland heute als erstes Land seine traurige Premiere, wenn es um die Umsetzung des Three-Strikes-Modells geht. Die betroffenen Filesharer werden drei Mal verwarnt, bevor man sie beim vierten Mal endgültig für 12 Monate vom Netz trennt. Die Interessengemeinschaft der Musikindustrie Irma hatte den Vollzug gefordert. Mitglieder der Irma sind beispielsweise Labels wie EMI, Sony, Universal und Warner. Im Vorfeld hatte man gerichtlich feststellen lassen, dass die IP-Adressen der 750.000 Breitband-Kunden keine datenschutzrelevanten Informationen seien.
Im jetzigen Pilotbetrieb wird der ISP Eircom wöchentlich 50 IP-Adressen an die Irma weiterleiten. Die Erkennung der P2P-Nutzer wird von der Loggingfirma Dtecnet realisiert, im Abmahngeschäft keine unbekannte Adresse. Die erste Testphase soll nach drei Monaten enden. Ein Sprecher von Irma hatte bereits angekündigt, er könne den Internet-Provider jede Woche mit mehreren tausend IP-Adressen versorgen. Man müsse aber erst abwarten, wie schnell diese vom Unternehmen abgearbeitet werden können. Zunächst möchte man die Kunden anrufen, um sie telefonisch über die Urheberrechtsverletzungen zu informieren. Beim dritten Missbrauch wird die Leitung für eine Woche abgeschaltet, beim vierten dokumentierten Vorfall für ein Jahr. Eircoms Mitbewerber UPC wehrt sich derzeit noch gegen die von der Musikindustrie vorgeschriebene Vorgehensweise. Der Fall wird im Juni vor Gericht verhandelt. Gestern sagte ein Sprecher des Internet-Anbieters, dass er keine legale Grundlage für die Überwachung oder Blockade ihrer Kunden erkennen kann. UPC wird die Durchführung der Three-Strikes so lange wie möglich hinauszögern. Da nun mit Eircom der größte Anbieter trotz Gerichtsverhandlung eingeknickt ist, wird der Rest der ISPs bald folgen.
Quelle: IrishTimes.com, BoingBoing
Bild: California Bar Journal
Lars Sobiraj am Montag, 24.05.2010 13:32 Uhr
@fernsehmann1 ... du musst das mal so sehen, Urheberrechtsverletzungen sind letztendlich nur Aufhänger, um zum einen der Gewinnmaximierung zu dienen (was ein Trugschluss ist, da man die Kopien auch "Analog" erstellen kann und darf) und zum anderen kommt es unseren Politikern zu Pass, da sie Aufgrun ...
Ich glaube kaum, dass man Probleme wegen Filesharing bekommt. Das ist ja völlig legal. Es geht wohl eher Urheberrechtsverletzungen. ...
i-wie ist das doch ein wahnsinns wettbewerbsnachteil für den EINEN ISP der das umsetzt, wärend andere noch nicht. Das hast du richtig erkannt: aus diesem Grund hat die IRMA "versprochen", die anderen ISP im Anschluss zu verklagen, damit auch diese eine Three-S ...
Bald rennen die Leute los und kaufen sich alle UMTS-Sticks :D Da gibt's nicht viel zu trennen. ...
i-wie ist das doch ein wahnsinns wettbewerbsnachteil für den EINEN ISP der das umsetzt, wärend andere noch nicht. Management par excellence? Kommt darauf an was dahinter steht. Man muss bedenken das ein Großteil der Internetnutzer nichts mit Warez & Co am H ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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