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KiPos zu Recherchezwecken austauschen? (Update)

Kurz nach Eröffnung des Verfahrens gegen Jörg Tauss versucht er auf seinem Blog zu begründen, warum er als Abgeordneter eigenhändig recherchieren muste. Update: Heute wurden die Forderungen der Staatsanwaltschaft vorgebracht. Morgen wird das Verfahren abgeschlossen.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss ist der Meinung, dass auf die Ermittlungsbehörden kein Verlass sei. Die Antworten der Bundesregierung zum Zugangserschwerungsgesetz sollen die Unfähigkeit beziehungsweise das Unwissen der Ermittler unter Beweis stellen. Jörg Tauss hatte im Dezember 2008 und Januar 2009 mehrfach beim Bundestag angefragt, dazu kommen die Anfragen der FDP-Bundestagsfraktion vom Mai des Vorjahres.

Als Antwort auf eine Anfrage gab man als Begründung für die Web-Sperren an, in der Hälfte aller Länder würde die Verbreitung und der Besitz von KiPos nicht oder nicht ausreichend bestraft werden. Die FDP hakte nach, auf welche Länder sich diese Aussage beziehen würde. Die Antwort der Bundesregierung, für die man vier Monate benötigte: „Dazu liegen der Bundesregierung keine gesicherten Kenntnisse im Sinne rechtsvergleichender Studien vor.

Auch hatte man Jörg Tauss geantwortet, es würde in vielen Staaten nicht gelingen, die Betreiber ausfindig zu machen oder ihnen die Plattform (Content-Provider) zu entziehen. Das BKA müsste sich dementsprechend häufiger darauf beschränken, Hinweise an Staaten weiter zu reichen, wo die Server stehen. Zur Rückfrage der FDP, wie viele Server in Ländern stehen, wo Kinderpornografie nicht bestraft wird, antwortete man: „Die Bundesregierung hat keine Informationen über Serverstandorte in solchen Ländern.“ Auch dafür brauchte es vier Monate Bedenkzeit.

Die Antwort der Bundesregierung auf eine weitere Nachfrage von Herrn Tauss: "Der Großteil der KiPo im WWW wird mittlerweile über kommerzielle Webseiten verbreitet. Und die Verantwortlichen nehmen monatlich Millionenbeträge ein (...)" Die FDP fragte dann, auf welche Grundlage sich diese Einschätzung begründen würde. Die Antwort (ebenfalls vier Monate später): „Die Bundesregierung verfügt über keine detaillierte Einschätzung des kommerziellen Marktes für Kinderpornografie in Deutschland.“ Dazu kommt, dass diverse Experten eine gegenläufige Meinung vertreten.

Doch es geht noch weiter. Im Mai 2009 fragte die FPD-Bundestagsfraktion an, über welche wissenschaftlichen Erkenntnisse man bezüglich der Verbreitung der KiPos verfügen würde. Antwort: „Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen wissenschaftlichen Erkenntnisse. (...)“. Wieso man dennoch die Sperren derartiger Websites für hilfreich erachtet bleibt ohne jede wissenschaftliche Grundlage ein Rätsel.

Doch die FDP ließ nicht locker. Sie fragten: In welchem Umfang plant die Bundesregierung die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie über das Ausmaß und die Wege der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet und Wege zur effektiven Bekämpfung solcher Inhalte? Die Bundesregierung antwortete, sie würde gegenwärtig nicht die Vergabe einer wissenschaftlichen Studie planen. Scheinbar ist der Mangel an fundiertem Wissen noch nicht einmal als Problem angesehen worden.

Antwort der Bundesregierung an Herrn Tauss: „Nach Schätzung des BKA werden rund 1.000 solcher kinderpornografischer Seiten auf ausländischen Servern angeboten. Dies entspricht den Erkenntnissen in anderen Staaten.“ Auf dieser Basis wollte man die Sperrlisten erstellen. Rückfrage der FDP: Welche Sperrlisten anderer Länder hat die Bundesregierung untersucht? Die Bundesregierung schrieb vier Monate später zurück, man hätte keinerlei Sperrlisten untersucht. An dieser Stelle widerspricht man sich selbst.

Gibt es keine Informationen oder möchte man diese lediglich zurückhalten? Warum lässt man derartige Dinge nicht zunächst ausführlich von einem Expertenteam überprüfen? Sollte man sich als Abgeordneter des Bundestages tatsächlich mit derart halb garen Auskünften abfinden? Ist das etwa eine gültige Basis, um über neue Gesetze abzustimmen? Jörg Tauss glaubt, wer das von den Abgeordneten tut, sei keinerlei Aufwandsentschädigung wert. Ein hartes Urteil, was bei einigen Lesern Zustimmung finden dürfte.

Bild links: Jörg Tauss (Mitte) auf dem Bundesparteitag der Piratenpartei 2010.
Foto: Lars Sobiraj

Es bleibt trotzdem fraglich, ob man in einem solchen Fall auf eigene Faust recherchieren sollte. Sich als Entscheidungsträger mit halb garem Wissen abspeisen zu lassen ist eine Sache. Dafür kann man leider vor Gericht nicht haftbar gemacht werden. Sich als Abgeordneter strafbar zu machen, weil man Licht ins Dunkel bringen möchte - das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Update:
Im Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft heute eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro gefordert. Die Anwälte von Herrn Tauss plädieren auf Freispruch. Schon morgen darf mit einem Urteil gerechnet werden.

Quelle: tauss-gezwitscher.de

Bild unten: liviart

Lars Sobiraj am Donnerstag, 27.05.2010 17:27 Uhr

tagsTags: jörg tauss

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vgwort
 
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250 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • awichai am 08.06.2010 10:06:27

    @titus ja könnte man auch so sagen. bin ja mal gespannt was bei der revision raus kommt. aber dauert bestimmt ne weile bis die verhandlung stattfindet. ...

  • titus_shg am 08.06.2010 10:02:13

    Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich. Auf Drogen übertragen wäre das dann: Die Kammer hat allerdings [B ...

  • simpliziss am 08.06.2010 00:20:52

    Noch einmal LCD_1: Also Tauss selbst berichtet auf Twitter, das Landgericht habe ihm "ausdrücklich , kein sexuelles Interesse an Kipo zu haben." Für den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Tauss habe sich das Pornomaterial verschafft, um sich "sexuell zu err ...

  • awichai am 08.06.2010 00:01:13

    Bewiesen wurde jedenfalls bei dem Prozess gar nichts, obwohl der Staatsanwalt immer am Prozessanfang sagt: "Die Staatsanwaltschaft wird versuchen ihnen zu beweisen dass...". Das einzige was feststeht ist dass Tauss KiPo hatte, aber auch viele Polizisten haben das Zeugs, und i ...

  • LCD_1 am 07.06.2010 23:53:24

    @ LCD_1, Das Gericht hat keine Feststellung getroffen, wie Du und Tauss behaupten. Urteilsbegründungen sind wörtlich zu nehmen. Man kann das Nichtvorhandensein von Aussagen nicht dazu benutzen, eine Entlastung hineinzuinterpretieren. Steht das im Urteil? Oder ist da ...

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