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Deutschland: Google StreetView scannt Häuser mit Lasern

Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet in ihrer heutigen Ausgabe von einer neuen Datenerhebung durch Google. Erste Datenschützer sollen dem Unternehmen bereits Klagen angedroht haben.

Das Portal CNET berichtete bereits im April 2008 von vergleichbaren Vorhaben in Italien. Schon damals plante man, die Gebäude an den wichtigsten Orten Europas dreidimensional darstellen zu können. Dafür sollen Laserscanner die Oberfläche der Gebäude abtasten, um diese detailliert in Google Street View oder anderen Diensten einbinden zu können. Auch der Lat Long Blog von Google spricht von ähnlichen Aktionen in Spanien und Teilen der USA.

Auch in Deutschland sollen dafür Laser eingesetzt worden sein. Der Zeitung HAZ wurde dies gestern durch einen Sprecher von Google bestätigt. Datenschützer kritisieren die zusätzliche Datenerhebung, mit der das Unternehmen später im größeren Stil dreidimensionale Stadtansichten im Internet realisieren möchte. "Wir fordern von dem Unternehmen eine detaillierte Erklärung", kommentierte der Datenschutzexperte Thilo Weichert gestern. Herr Weichert will auch prüfen, ob derartige Erhebungen eine Straftat darstellen könnten.

Die dabei verwendete Technik soll bereits für den Bau von Mautbrücken eingesetzt worden sein. Nach Angaben des Google-Sprechers sei es „nicht nötig“, sich das großflächige Scannen von Gebäuden genehmigen zu lassen. Google hätte im Vorfeld die Öffentlichkeit über die Scans informiert, das scheint für das Unternehmen ausreichend zu sein. Die Fahrzeuge von Google fahren bereits seit drei Jahren durch die Bundesrepublik. Es ist unklar, seit wann und im welchem Umfang die Lasertechnik eingesetzt wird.

Wer sich dagegen wehren möchte: Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein hat Hinweise und einen Musterwiderspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Demnach hat jeder das Recht und die Möglichkeit, der Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. von Grundstückseigentum zu widersprechen. Die Informationen des ULD können hier abgerufen werden.

Quelle: Hannoversche Allgemeine Zeitung
Foto: Lars Sobiraj

Lars Sobiraj am Dienstag, 18.05.2010 15:00 Uhr

tagsTags: uld thilo weichert haz

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69 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • LCD_1 am 21.05.2010 02:20:19

    Gut, Google darf mein Haus von der Straße aus fotografieren, so wie es jeder Mensch tun kann. Also nicht aus 3 Meter Höhe, sondern aus Augenhöhe. Der durchschnittliche Deutsche Mann ist 1,81m minus ~6 cm sind ungefähr Augenhöhe, also 1,75m und nix Weitwinkel. Kein Pro ...

  • LoL-O_Mat am 20.05.2010 18:26:14

    "dumm" schreibt man mit zwei "m" http://www.nichtlustig.de/comics/full/040816.jpg Bitte. ...

  • Toady am 20.05.2010 16:21:26

    Eigentlich wollte ich mich ja aus der Diskussion hier heraushalten - aber wenn jetzt hier sogar argumentiert wird, dass es ja positiv sei, da die Regierung und die Leute sich mit Datenschutz auseinandersetzen, dann geht mir der Hut hoch. Es ist etwas vollkommen anderes, wenn eine staatliche autorit ...

  • pansanch am 20.05.2010 13:46:51

    Wenn du noch immer nicht sagen kannst, was schlimm an den Bildern ist, sondern immer nur von irgendeiner ominösen Hemmschwelle faselst, bist du tatsächlich dum. "dumm" schreibt man mit zwei "m" ...

  • freak0711 am 19.05.2010 19:20:43

    Blödsinn. Häuser, die von öffentlichen Straßen aus sichtbar sind, zu fotografieren, ist gesetzlich gedeckt, und auch durchaus üblich. Denkst du, bei jedem Bild, das irgendwo in den Medien ist, werden vorher Eigentümer und Mieter gefragt? Der Unterschied beste ...

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