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MPA jubelt: Einstweilige Verfügung gegen CB3ROB

Wie heute bekannt wurde, erwirkte die MPA bereits am 6. Mai eine einstweilige Verfügung gegen den Routing-Provider CB3ROB aka Cyberbunker. Das Unternehmen verschleierte in der Vergangenheit den tatsächlichen Standort der Server des Filesharingportals The Pirate Bay.

Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) erwirkte im Auftrag der Filmstudios eine einstweilige Verfügung gegen den Provider CB3ROB, alias Cyberbunker und dessen deutschen Geschäftsführer. Das Unternehmen leitet die Anfragen, beispielsweise nach aktuellen Hollywoodfilmen, an das Filesharing-Portal „The Pirate Bay“ weiter. Dies ist dem Routing-Provider und dessen Geschäftsführer nunmehr verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Haft. So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess.

Die Hamburger Präzedenzentscheidung bejaht damit die Verantwortlichkeit des Routing-Providers als „Störer“ bei Urheberrechtsverletzungen. Es sei der Firma möglich und jedenfalls nach den Abmahnungen der Rechteinhaber auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern, formulierte das Gericht. Das Argument der „reinen Zugangsvermittlung“ greife nach Ansicht des Gerichts nicht. Auf das Haftungsprivileg des § 8 Telemediengesetz könne sich CB3ROB/Cyberbunker beziehungsweise dessen Geschäftsführer in diesem Fall nicht berufen.

Begonnen hatte das Verfahren bereits im Sommer 2009. Kurz zuvor waren die Betreiber von „The Pirate Bay“ in erster Instanz in Schweden verurteilt worden. Sie verlagerten den Sitz ihres Portals daraufhin in ein anderes Land und sind noch immer die Nummer Eins aller BitTorrent-Indexer. Der Routing-Provider Cyberbunker ermöglicht dabei nicht nur die Internetanbindung von The Pirate Bay, sondern verschleiert zum Ärgernis von MPA, GVU & Co. auch den Standort ihrer Server. Ein direktes Vorgehen gegen die Site ist damit stark erschwert.

Die MPA erweiterte daraufhin ihre Strategie, um juristisch gegen die Helfershelfer von TPB vorzugehen. Im Verfahren gegen den Anbieter bat die MPA die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) um Unterstützung. Diese analysierte das Umfeld und die technischen Abläufe im Zusammenspiel von CB3ROB und „The Pirate Bay“. Diese Erkenntnisse flossen in das Zivilverfahren ein.

Der GVU-Geschäftsführer, Dr. Matthias Leonardy, begrüßte (natürlich) die nun erstrittene Entscheidung: „Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreiben, muss zur Verantwortung gezogen werden.“ Man sei froh darüber, dass das Hamburger Gericht dies in der gebotenen Deutlichkeit klargestellt hätte.

Digitale Hehler würden auch zukünftig von der Kreativwirtschaft rechtlich verfolgt, stellt Herr Leonardy abschließend in Aussicht. Wir haben mit CB3ROB Ende April ein gulli:Interview veröffentlicht und warten derzeit auf ein Statement des Firmenleiters.

Lars Sobiraj am Freitag, 14.05.2010 14:26 Uhr

tagsTags: gvu the pirate bay matthias leonardy cb3rob kamphuis cyberbunker

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18 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Tyl3r_Durden am 15.05.2010 17:15:28

    Frage ich mich -Ist das LG-Hamburg ein _ordentliches_ Gericht? Ja, ist es. Die Störerhaftung ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz. Zudem steht der Medienindustrie sowieso nach §101 UrhG von Gesetzeswegen ein Anspruch auf Auskunft gegenüber jedem der "für ...

  • Sonnentier am 15.05.2010 12:38:05

    Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess. Das erklärte der Verband am Donnerstag in Brüssel Da soll noch einer durchblicken - außerdem habe ich mal gelesen, der Cyberbu ...

  • AndOrth am 15.05.2010 11:46:06

    Nach dem was ich bei Heise gelesen habe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-Filmbranche-geht-gegen-Berliner-IP-Provider-vor-1000658.html Frage ich mich -Ist das LG-Hamburg ein _ordentliches_ Gericht? ...

  • am 15.05.2010 06:08:36

    LG Hamburg mal wieder. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will... „Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreib ...

  • Tyl3r_Durden am 15.05.2010 05:50:45

    Dir ist schon klar, das man mit der Argumentation jeden Anonymisierer aushebeln kann, findest du das wirklich gut? Ich glaube "gut" findet das keiner hier, aber juristisch gesehen ist die Sache einwandfrei (allen Unkenrufen gegen Hamburg zum trotz). Da kann sic ...

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