
Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) erwirkte im Auftrag der Filmstudios eine einstweilige Verfügung gegen den Provider CB3ROB, alias Cyberbunker und dessen deutschen Geschäftsführer. Das Unternehmen leitet die Anfragen, beispielsweise nach aktuellen Hollywoodfilmen, an das Filesharing-Portal „The Pirate Bay“ weiter. Dies ist dem Routing-Provider und dessen Geschäftsführer nunmehr verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu zwei Jahren Haft. So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess.
Die Hamburger Präzedenzentscheidung bejaht damit die Verantwortlichkeit des Routing-Providers als „Störer“ bei Urheberrechtsverletzungen. Es sei der Firma möglich und jedenfalls nach den Abmahnungen der Rechteinhaber auch zumutbar, die Abrufbarkeit der Websites mit den Urheberrechte verletzenden Inhalten zu verhindern, formulierte das Gericht. Das Argument der „reinen Zugangsvermittlung“ greife nach Ansicht des Gerichts nicht. Auf das Haftungsprivileg des § 8 Telemediengesetz könne sich CB3ROB/Cyberbunker beziehungsweise dessen Geschäftsführer in diesem Fall nicht berufen.
Begonnen hatte das Verfahren bereits im Sommer 2009. Kurz zuvor waren die Betreiber von „The Pirate Bay“ in erster Instanz in Schweden verurteilt worden. Sie verlagerten den Sitz ihres Portals daraufhin in ein anderes Land und sind noch immer die Nummer Eins aller BitTorrent-Indexer. Der Routing-Provider Cyberbunker ermöglicht dabei nicht nur die Internetanbindung von The Pirate Bay, sondern verschleiert zum Ärgernis von MPA, GVU & Co. auch den Standort ihrer Server. Ein direktes Vorgehen gegen die Site ist damit stark erschwert.
Die MPA erweiterte daraufhin ihre Strategie, um juristisch gegen die Helfershelfer von TPB vorzugehen. Im Verfahren gegen den Anbieter bat die MPA die deutsche Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) um Unterstützung. Diese analysierte das Umfeld und die technischen Abläufe im Zusammenspiel von CB3ROB und „The Pirate Bay“. Diese Erkenntnisse flossen in das Zivilverfahren ein.
Digitale Hehler würden auch zukünftig von der Kreativwirtschaft rechtlich verfolgt, stellt Herr Leonardy abschließend in Aussicht. Wir haben mit CB3ROB Ende April ein gulli:Interview veröffentlicht und warten derzeit auf ein Statement des Firmenleiters.
Lars Sobiraj am Freitag, 14.05.2010 14:26 Uhr
Frage ich mich -Ist das LG-Hamburg ein _ordentliches_ Gericht? Ja, ist es. Die Störerhaftung ist ein allgemein anerkannter Rechtsgrundsatz. Zudem steht der Medienindustrie sowieso nach §101 UrhG von Gesetzeswegen ein Anspruch auf Auskunft gegenüber jedem der "für ...
Der US-amerikanische Verband Motion Pictures Association (MPA) So entschied das Landgericht Hamburg in dem Zivilprozess. Das erklärte der Verband am Donnerstag in Brüssel Da soll noch einer durchblicken - außerdem habe ich mal gelesen, der Cyberbu ...
Nach dem was ich bei Heise gelesen habe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Pirate-Bay-Filmbranche-geht-gegen-Berliner-IP-Provider-vor-1000658.html Frage ich mich -Ist das LG-Hamburg ein _ordentliches_ Gericht? ...
LG Hamburg mal wieder. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will... „Wer, wie der Betreiber von Cyberbunker, Camouflage-Techniken im Internet anbietet, um damit digitalen Hehlern wie illegalen Portalseiten- und Trackerbetreibern zu helfen, ihr Geschäft abgeschirmt zu betreib ...
Dir ist schon klar, das man mit der Argumentation jeden Anonymisierer aushebeln kann, findest du das wirklich gut? Ich glaube "gut" findet das keiner hier, aber juristisch gesehen ist die Sache einwandfrei (allen Unkenrufen gegen Hamburg zum trotz). Da kann sic ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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