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BDZV vs. iRights: Leistungsschutzrechte totschweigen?

Nachdem ein erster Entwurf der Leistungsschutzrechte für Verlage bei iRights.info aufgetaucht ist, wirft der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Portal nun eine Urheberrechtsverletzung vor. Oder geht es nur darum, etwas totzuschweigen?

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte. Das deutsche Recht kennt viele juristische Schutzmechanismen, die Rechteinhabern zur Seite stehen. Seit den vergangenen Bundestagswahlen befindet sich ein Neues auf der Wunschliste: Leistungsschutzrechte für Verlage. Die Koalition hat die Thematik damals in ihr Programm aufgenommen. Doch seither war es eher still um dieses Gesetz.

Zumindest bis vor rund einer Woche, als dem Portal iRights.info Teile eines ersten Entwurfs in die Hände gefallen waren. Dieser spiegelte den Standpunkt der Verleger sowie die Änderungswünsche der Gewerkschaft wieder. Mit den ersten konkreten Formulierungen wagte die iRights-Redaktion sogar eine ausführliche Bewertung der unterschiedlichen Standpunkte.

Schnell wurde eines deutlich: Vorhandene Probleme scheint dieses Gesetz nicht zu lösen. Vielmehr würde es zu "Kollateralschäden" bei Urhebern und Nutzern kommen. Die bereits im Vorfeld geäußerte Kritik konnte in keiner Weise ausgeräumt werden. Vielmehr seien neue Probleme bei der Informationsvermittlung und Berichterstattung zu befürchten, die nur "in Ansätzen absehbar" sind.

Der Leak und nicht zuletzt auch die Beurteilung scheint nun den Unmut des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hervorgerufen zu haben. In einem Interview mit dem Deutschlandradio trifft der Geschäftsführer des BDZV, Dietmar Wolff, einige sehr eigenwillige Aussagen.

So wirft er dem Portal iRights.info eine Urheberrechtsverletzung vor, weil man die Dokumente veröffentlicht hat: "[...]. Wir gehen davon aus, dass das Arbeitspapier auch urheberrechtlich geschützt ist. Wenn man so etwas gegen den Willen der Urheber ins Netz stellt, widerspricht sich hier eine Organisation, die einerseits für Urheberrecht eintritt und andererseits Urheberrecht verletzt."

Man darf sich natürlich die Frage stellen, was so schlimm an dieser Veröffentlichung ist. Schließlich geht es hier um ein Gesetz, das am Ende auch den einfachen Bürger betreffen wird.

Scheinbar wäre es dem Geschäftsführer des BDZV jedoch lieber, wenn das Gesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit erlassen wird: "Die Ironie will es, dass diejenigen, die das ins Netz gestellt haben, die Möglichkeit geschaffen haben, auch für den Gesetzgeber, Einblick zu nehmen in diesen Entwurf. Und genau das wollten wir nicht."

Irritiert über diese Aussage? Der Gesetzgeber sollte ein Blick auf den Entwurf verweigert werden? Es bleibt im Dunkeln, wieso der Gesetzgeber den Entwurf nicht sehen soll. Vielleicht hofft der BDZV ja auf eine schnelle Absegnung in allen Instanzen, ehe sich Widerstand gegen das Gesetz mobilisieren kann. Die Tragweite ist in jedem Falle beachtlich groß.

Doch auch iRights.info lässt die Anschuldigungen des BDZV nicht auf sich sitzen. In einer umfangreichen Stellungnahme bezieht man deshalb nicht nur Position, sondern geht zum Angriff über:

"1. iRights.info ist keine „Organisation, die für Urheberrecht eintritt“, sondern ein journalistisches Informationsportal zum Thema Urheberrecht.

2. Dass der BDZV, der sich unter anderen Umständen für den Schutz der Pressefreiheit einsetzt, missliebige Veröffentlichungen mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzung kontert, diskreditiert diesen Verband in Sachen Urheberrecht und Pressefreiheit gleichermaßen.
Der BDZV ist kein Verband wie jeder andere – er darf Presseausweise ausstellen und ist als Mitglied des Trägervereins des Deutschen Presserats Teil der höchsten Selbstregulierungsinstanz der deutschen Presse.

Dieser Trägerverein hat sich in seinen Statuten verpflichtet, „für die Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland einzutreten und das Ansehen der deutschen Presse zu wahren“, wobei dort eigens herausgestellt wird: „Presse im Sinne dieser Satzung ist auch die elektronische Presse.“ Erklärtes Ziel des Trägervereins des Presserates ist es, „Entwicklungen entgegenzutreten, die die freie Information und Meinungsbildung des Bürgers gefährden könnten“. Die Aussagen eines Hauptgeschäftsführers des BDZV müssen sich an diesen Zielen messen lassen.

3. Wenn ein Gesetzentwurf von Lobbyverbänden verfasst und der Öffentlichkeit als „internes Arbeitspapier“ vorenthalten wird, halten wir dies für bedenklich. Die Veröffentlichung entsprechender Dokumente ist kein urheberrechtlicher Streitfall, sondern die Aufgabe eines jeden Journalisten, der dazu die Gelegenheit erhält.

Im vorliegenden Fall gibt es ein unbestreitbares öffentliches Interesse, das sich in zahlreichen Veröffentlichungen und Diskussionsveranstaltungen zum Thema ausdrückt. Noch am 5. Mai 2010 hatte Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel-Springer AG, auf einer Podiumsdiskussion geäußert, ein konkreter Entwurf für ein Leistungsschutzrecht liege nicht vor.

4. Sofern, wie Wolff in dem Interview angibt, das veröffentlichte Papier die fortgeschrittene Diskussion nicht widerspiegelt, laden wir den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und die Journalistengewerkschaften ein, die Öffentlichkeit über den aktuellen Stand der Dinge in Sachen Leistungsschutzrecht zu informieren."

Quelle: irights

Klaus Müller am Freitag, 14.05.2010 15:33 Uhr

tagsTags: irights.info

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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ghandy am 14.05.2010 19:30:22

    Der Meinung bin ich auch. ...

  • king lui* am 14.05.2010 19:11:32

    viel zu harte Aktion aber der gegendiss ist sehr gut formuliert und trifft die sache auf den punkt. 1A! ...

  • Ghandy am 14.05.2010 18:29:38

    Muss mich das überraschen, dass man derartige Infos nicht veröffentlicht haben möchte ? ;-) ...

  • Firebird77 am 14.05.2010 15:33:46

    Nachdem ein erster Entwurf der Leistungsschutzrechte für Verlage bei iRights.info aufgetaucht ist, wirft der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) dem Portal nun eine Urheberrechtsverletzung vor. Oder geht es nur darum, etwas totzuschweigen? [url=http://www.gulli.com/new ...

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