
Haftet das Unternehmen hinter einer Tauschbörsen-Software oder dessen Entwickler für rechtswidrige Taten, die Nutzer der Software begehen? Nach Ansicht des New Yorker Bundesgerichts ist dies zu bejahen. Zumindest lautet so das Urteil von Richterin Kimba Wood. Die Recording Industry Association of America hatte das Unternehmen hinter der Tauschbörsen-Software "LimeWire" sowie den Entwickler Mark Gorton verklagt.
Nach Ansicht der Kläger würden beide eine Teilschuld an den zahlreichen Urheberrechtsverletzungen tragen, die über den P2P-Client ausgeführt werden. Darüber hinaus hätten sie die rechtswidrigen Taten der User geradezu hervorgerufen. Das Gericht bestätigte die Ansicht der Kläger. LimeWire sowie Mark Gorton haben zu zahlreichen Urheberrechtsverletzungen beigetragen, einen unfairen Wettbewerb hergestellt und Dritte zu Urheberrechtsverletzungen veranlasst.
"Dieses eindeutige Urteil ist ein außerordentlicher Sieg für die gesamte kreative Gemeinschaft. Das Gericht hat klargestellt, dass LimeWire die weitläufigen Diebstähle von geistigem Eigentum herbeigeführt hat", so Mitch Bainwol, Chief Executive Officer (CEO) der Recording Industry Association of America.
Der CEO von LimeWire, George Searle, konnte das Urteil in keiner Weise nachvollziehen: "LimeWire widerspricht der jüngsten Entscheidung des Gerichts entschieden. LimeWire hat sich der Entwicklung innovativer Produkte und Dienste für den Endnutzer sowie der gesamten Musikindustrie, inklusive den Major-Labels, verschrieben, um diese Mission erfolgreich zu beenden. Wir warten nun auf das Meeting am 1. Juni mit Richterin Wood."
Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird am 1. Juni entschieden. Noch ist unklar ob Richterin Wood eine Geldstrafe verhängt oder die Verbreitung des Clients einstellen per Gerichtsbeschluss einstellen lässt. Ob es zu einer Einigung zwischen den streitenden Parteien kommt, ist ebenso unklar. Die Contentindustrie feiert derweil ihren Sieg.
"Die Entscheidung des Gerichts ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf der kreativen Gemeinschaft das Internet als eine Plattform für den legalen Handel zurückzugewinnen. In Anbetracht der Tatsache, dass der CEO von LimeWire neben seinem
Auch die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "[...]. Dieses Urteil ist äußerst wertvoll. Auf der einen Seite als lehrreiche Botschaft, auf der anderen Seite als rechtlicher Präzedenzfall international", so John Kennedy, Chief Executive Officer der IFPI.
Quelle: zeropaid
Klaus Müller am Freitag, 14.05.2010 10:53 Uhr
richter die zu so einem ergebniss kommen, gehören als inkompetent von solchen fällen abgezogen. hatte die gute denn keine berater o.ä.?!? und sowas soll man dann international als präzedenzfall nehmen?! dann müsste man ja jegliche art von datenübrtragung einstellen. handyhersteller die in i ...
Mit dieser Argumentation kann man auch Tim Berners-Lee verklagen/verurteilen. Schließlich ermöglichst das Internet viele Arten von Schwarzkopien. Filesahring, FTP, HTTP-Direktdoenloads, Usenet, Filehoster, usw. In meinen Augen ein fatales Urteil, dass Innovationen eher verhindern statt fördern w ...
1. urteil-> idiotisch (meine Vorposter haben schon die passeden Argumente geliefert) - Man kann doch nicht nen Autohersteller verklagen, wenn jemand Amok-fährt. 2. Diejenigen die sich immer über p2p beschweren sollten sich mal ein bisschen weniger wie verwöhnte OCH Kiddies verhalten die es von h ...
LimeWire... hm... hat das echt noch einer benutzt? Durchaus, zumindest das Netzwerk (Gnutella). Das ist dezentral, Limewire schon immer OpenSource und mit Frostwire gibts sogar nen Fork dazu. Dieses Urteil ist äußerst wertvoll. Auf der einen Seite als lehrreiche Botsc ...
LimeWire... hm... hat das echt noch einer benutzt? Das Urteil an sich ist allerdings lächerlich. Ich werde den Staat verklagen, denn durch dessen Urheberrechtsgesetze werden Urheberrechtsverletzungen möglich. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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