Die Xamit Bewertungsgesellschaft wirbt auf ihrer Internetseite damit, die "populärsten Webstatistik-Dienstleister untersucht" zu haben unter der Fragestellung, ob die von ihnen angebotenen Statistiken auf gesetzeskonformen Wegen zustande kämen. Kurz und knapp erklärt das Unternehmen: "Das Ergebnis ist ernüchternd: eTracker ist der einzige Webstatistik-Dienst, der in Deutschland legal genutzt werden kann - dies aber auch erst nach individuellen Anpassungen."
Den Statistikdiensten wird in der Studie weiterhin vorgeworfen, geltende Datenschutzbestimmungen weder im Rahmen ihrer eigentlichen Dienstleistung noch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu respektieren.
Bei aller Aufmerksamkeit, die der Studie zuteil wird, weil sie bestätigt, was datenschutzbewusste User sich schon lange dachten, erntet der Test jedoch nicht nur Zustimmung.
Die geprüften Dienste waren neben eTracker Google Analytics, WiredMinds, StatCounter und Stats4Free. Im Text der Studie selbst tauchen zwar noch sogenannte "weitere Anbieter" auf, auf die jedoch kaum eingegangen wird. Die Gesamtstichprobe umfasste folglich insgesamt neun solcher Dienstleister, von denen jedoch drei aus verschiedenen Gründen gesondert behandelt werden mussten und nicht mehr in die allgemeine Betrachtung aufgenommen wurden. Kritiker der Studie wie beispielsweise die Autoren des Smartmetrics-Weblogs bemängeln gerade die geringe Zahl der untersuchten Dienste und weisen auf die Anbieter hin, die aufgrund ihres angeblich zu geringen Marktanteils nicht getestet wurden. Auch die Tabelle der Marktanteile sowie die Marktbewertungen, die Xamit in ihrer Studie angeben, sind Gegenstand der Kritik. Ebenso werden die weiteren angesetzten Testkategorien kritisiert.
Ob die weiteren Vorwürfe aus dem Gegenlager, Xamit versuche, mit einer nicht validen Studie Kompetenz vorzutäuschen, tatsächlich im geäußerten Maße zutreffen oder nur Teil der Selbstvermarktung Smartmetrics' sind, sei dahingestellt. Allerdings hat ein wenig Skeptizismus bisher noch keiner zuverlässigen Studie geschadet.
Quelle: presseportal.de, smartmetrics.de
Bild: Howdy, I'm H. Michael unter CC-BY-SA
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Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
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