
Nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen steht Hartz-IV Empfängern kein Geld für die Anschaffung eines PCs zu. Eine Hartz-IV Empfängerin hatte von der Behörde die Übernahme sämtlicher Kosten - also des Kaufpreises des PCs, der Preise für sämtliches Zubehör sowie die Teilnahme an einem grundlegenden PC-Einführungskurs - gefordert. Die Behörde verweigerte die Kostenübernahme mit der Begründung, dass ein PC nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre. Nur diese stehe einem Hartz-IV-Empfänger zusätzlich zu den Regelleistungen zu.
Die Hartz-IV Empfängerin versuchte ihren Anspruch daraufhin gerichtlich geltend zu machen. Vor dem Sozialgericht Detmold beantragte sie deshalb Prozesskostenhilfe, um ihren Anspruch durchzusetzen. Zur Begründung ihres Anspruchs erklärte sie, dass die Mehrzahl der Haushalte über einen Computer verfügen würde. Das Sozialgericht Detmold wies die Forderung nach Prozesskostenhilfe ab, da man keinen Erfolg für die Klage sah.
Die Tatsache, dass viele Haushalte über einen PC verfügen, sei nicht maßgebend. Darüber hinaus sei ein PC nicht zur "geordneten Haushaltsführung" notwendig, so die Richter. Informationen könne man auch durch Radio oder Fernsehen beziehen. Mit der Entscheidung unzufrieden wandte sich die Klägerin nun an das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Doch auch hier wurde die Prozesskostenhilfe erneut abgelehnt. Der Beschluss der Vorinstanz, der Klägerin aufgrund fehlender Erfolgsaussicht keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wurde vom Landessozialgericht vollumfänglich bestätigt. Die Richter sahen ebenfalls keine Notwendigkeit für einen PC in einem Hartz-IV-Haushalt. Anzumerken ist, dass das Urteil nur die Prozesskostenhilfe betrifft.
Diese wurde der Klägerin verweigert, was jedoch nicht bedeutet, dass die Klage nicht dennoch durchgeführt wird. Das Sozialgericht Detmold hat sich nun in absehbarer Zeit damit zu beschäftigen, ob ihr eine Kostenübernahme des PCs durch die Behörden zusteht.
Quelle: tagesschau, justiznrw
Klaus Müller am Mittwoch, 12.05.2010 14:50 Uhr
Du sollst auch keine Bankdaten oder sonstiges abfragen, sondern einfach mal ein wenig des Markt sondieren. Trotzdem bleibt es eine Lüge!!! :rolleyes: Das wollte ich nur noch los werden. ...
Meld dich einfach nicht mehr arbeitssuchend. Die Wahl hat jeder. Zynischer gehts wohl kaum. Wenn die Miete dann ansteht sagst du "Dann zahl einfach nicht, oder wie?" Leider hat man auch nicht die Wahl in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, warum soll man drauf verzichten, wenn ...
Ich werde garantiert mich nicht als irgendetwas ausgeben das ich nicht bin, denn ich bin ein ehrlicher Mensch. Du sollst auch keine Bankdaten oder sonstiges abfragen, sondern einfach mal ein wenig des Markt sondieren. Und ein gewisses Mass an Anonymität und serià ...
Bei einem ehemaligen Arbeitgeber habe ich an Bewerberauswahlverfahren mitgewirkt, und da wurden handschriftliche Bewerbungen durchaus berücksichtigt. Ein Problem der handschriftlichen Bewerbungen lag oft darin, dass sie von völlig unqualifizierten Leuten eingereicht wurden und die äußere Form n ...
Dass ich hier als jemand, der gar nicht sucht an Beispielen anführen muß ist unglaublich. Muss, hat Dich jemand gezwungen? Du hast selbst die Wahl was Du machst, im Gegensatz zu mir, ich bin nämlich leider an Hartz4 gebunden und somit habe ich in vielen Dingen ni ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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