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US-Verfassung schützt Cop-Rating-Website

Wie transparent müssen Polizeibeamte sein? Eine Frage, die in letzter Zeit nicht nur in Deutschland heiß diskutiert wird. Ein US-Gericht im Bundesstaat Florida hat den Rahmen dafür nun sehr weit gesteckt.

In Deutschland streiten sich seit einigen Wochen Demonstranten, Polizisten, Gewerkschaften und Politiker. Es geht um eine wichtige Kernfrage: Sollen Polizisten einer Kennzeichnungspflicht unterliegen? Keine Frage, die sich einfach so beantworten läßt. Schließlich gibt es viele Aspekte zu beachten. Gefährdet es beispielsweise die Privatsphäre von Polizisten, wenn eine Identifikationsnummer auf ihre Dienstkleidung gedruckt wird? Oder ist der ganze Vorgang an sich sinnlos, weil bereits genügend "Identifizierbarkeit" herrscht?

Die Meinungen der beteiligten Parteien könnten bei dieser Streitfrage nicht weiter auseinanderliegen. Im Vergleich zu einem aktuellen Vorfall aus den USA wirken die hier vorgebrachten Forderungen jedoch geradezu harmlos.

Die Website "RateMyCop.com" bietet den Nutzern die Möglichkeit, Polizeibeamte ihrer Region öffentlich zu bewerten. Drei Aspekte werden dabei nach drei Stufen (gut, durchschnittlich, schlecht) bewertet. Aufgrund des Umfangs der Seite war es bereits in der Vergangenheit zu Auseinandersetzungen gekommen. So hatte der Webhoster "GoDaddy" das Portal für einige Zeit abgeschaltet. Die US-Polizei zeigte sich äußerst verärgert über das Portal.

Eine besonders brisante Situation entwickelte sich jedoch vor einigen Monaten im US-Bundesstaat Florida. Ein Mann hatte eine Polizeibeamtin bewertet. In den Kommentaren hatte er darüber hinaus zahlreiche Informationen zur Person offengelegt. Neben Alter, Familienstand und privater Wohnadresse nannte er auch ihre private Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Der Mann wurde für diese Veröffentlichung verhaftet, da die Preisgabe des Namens und der Adresse eines Polizeibeamten im Bundesstaat Florida verboten ist. Im Zuge der Ermittlungen gelangte man an die IP-Adresse des Kommentators und somit schließlich bis zum Kommentator selbst. Aufgrund zahlreicher prozessualer Probleme wurde das Verfahren zeitnah fallengelassen. Es kam nie zu einer Verurteilung.

Der Kommentator wollte jedoch rechtliche Klarheit und reichte eine Klage ein. Er berief sich auf den ersten Verfassungszusatz (First Amendment), der die Meinungsfreiheit garantiert. Dieser würde ihm gestatten, entsprechende Informationen öffentlich preiszugeben. Ein US-Bundesrichter hat die Rechtsmeinung des Klägers nun bestätigt. Die bloße Veröffentlichung dieser Informationen sei im Rahmen der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Urteil kann hier im Volltext eingesehen werden.

Quelle: techdirt

Klaus Müller am Montag, 10.05.2010 18:18 Uhr

tagsTags: ratemycop

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13 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Farzi am 14.05.2010 22:56:57

    Das könnte man doch sicher auch umdrehen. Die Polizei ratet den Bürger. Sozusagen Name und Adresse und die Delikte schön auf einer Webseite aufgelistet. Da kann man dann sehen wer zu schnell fährt, wer schon n Kaugummi mitgehen lies etc. alles im Rahmen der freihen Meinun ...

  • Quineloe am 12.05.2010 09:50:59

    Vielleicht sollte man, wenn man noch ein Fünkchen Ehrgefühl im Leib hat, der betreffenden Person ins Gesicht sagen, was man von ihr hält. Man kann es auch höflich ausdrücken und trotzdem eine Menge sagen. Dass man Produkte und Firmen, sowie die Arbeit von Behörden rat ...

  • vollmi am 12.05.2010 09:18:34

    Ich halte die Veröffentlichung von privaten Kontaktadressen auch für übertrieben. Der Richter hat da anscheinend anders abgewägt. Das könnte man doch sicher auch umdrehen. Die Polizei ratet den Bürger. Sozusagen Name und Adresse und die Delikte schön auf einer ...

  • Farzi am 11.05.2010 23:30:20

    Ich kann mir vorstellen, dass der Kläger in nächster Zeit Probleme in einer Verkehrskontrolle bekommen könnte... Ich nicht. So dumm sind die Polizisten nun auch wieder nicht. Wenn das nämlich passiert, macht er das einfach haarklein öffentlich - was er la ...

  • Krauthahn am 11.05.2010 11:00:29

    Vielleicht sollte man, wenn man noch ein Fünkchen Ehrgefühl im Leib hat, der betreffenden Person ins Gesicht sagen, was man von ihr hält. Man kann es auch höflich ausdrücken und trotzdem eine Menge sagen. Dass man Produkte und Firmen, sowie die Arbeit von Behörden raten kann, ist okay. Aber we ...

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