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Europäischer Gerichtshof wird VDS überprüfen

Die Organisation Digital Rights Ireland hatte beantragt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Der High Court in Dublin hat kürzlich den Weg dafür frei gemacht.

Am 5. Mai urteilte das oberste Zivil- und Strafgericht der Republik Irland (High Court), vor dem Europäischen Gerichtshof soll geprüft werden, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten aus dem Jahr 2006 gegen die Ende letzten Jahres in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und demnach unwirksam ist. Die Charta besagt, die Überwachungsmaßnahmen müssten gezielt und nicht etwa flächendeckend erfolgen. Auch muss gegeben sein, dass diese Maßnahmen gerechtfertigt sind. Anderenfalls würde die VDS möglicherweise die Ausrichtung einer ganzen Gesellschaft verändern. Geprüft werden soll auch auf höchster Ebene, ob die entsprechenden Bestimmungen die Bürgerrechte in Hinblick auf die Wahrung der Privatsphäre und Telekommunikation verletzen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, die Europäische Kommission soll kurzfristig die Abänderung der Richtlinien durchführen, um eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhindern. "Eine Vorratsdatenspeicherung hat sich in vielen Staaten in und außerhalb Europas als überflüssig, schädlich oder sogar verfassungswidrig erwiesen, so in Deutschland, Österreich, Belgien, Griechenland, Rumänien, Schweden und Kanada. Diese Staaten verfolgen Straftaten ebenso effektiv mit gezielteren Verfahren, die keine Protokollierung des Kommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung erfordern", kommentiert Sandra Mamitzsch vom AK Vorrat den Ausgang der Klage in Dublin. 

Patrick Breyer warnt vor einer vorschnellen Einführung der verdachtslosen Speicherung aller Verbindungsdaten in Deutschland. Damit sollte man besser warten, bis der Europäische Gerichtshof zu einem endgültigen Urteil gekommen ist.

Die EU-Kommission prüft momentan eine Änderung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich als Vertreterin Deutschlands im EU-Rat bislang nicht klar für ein Ende des EU-Speicherzwangs eingesetzt.

Quelle: AK Vorrat

Lars Sobiraj am Sonntag, 09.05.2010 11:42 Uhr

tagsTags: leutheusser-schnarrenberger patrick breyer sabine leutheusser-schnarrenberg vorratsdatenspeicherung mamitzsch

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vgwort
 
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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chronoton am 22.05.2010 16:29:20

    verdammt gute news... großbritannien will die vds wieder abschaffen. :) sogar die netzsperren sollen, neben anderen massnahmen, aufgehoben werden. Der Vertrag verspricht folgende konkrete Vorhaben: Die National ID Card wird nicht eingeführt. Die zentralen Datenbanken National Identy Regi ...

  • am 09.05.2010 18:13:33

    Hoffen wird vergebens sein. Staaten die eine VDS wollen, sind auch die stärksten in der EU. Das Urteil wird erzwungen oder erkauft, im Interesse der Überwachung. Die Illusion der Gerechtigkeit im Namen des Volkes, habe ich vor langer Zeit begraben. ...

  • Doenermafia am 09.05.2010 15:47:20

    Jetzt heißt es hoffen. Find ich ziemlich gut so! Danke Irland :) ...

  • Ghandy am 09.05.2010 11:42:37

    Die Organisation Digital Rights Ireland hatte beantragt, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) vom Europäischen Gerichtshof prüfen zu lassen. Der High Court in Dublin hat kürzlich den Weg dafür frei gemacht. [url=http://www.gulli.com/news/europ-ischer-gerichtshof-wird-vds-berpr-fe ...

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