
In einem Bericht nimmt das BKA zu den angeblich schlimmen Folgen eines Verzichts auf die Vorratsdatenspeicherung Stellung. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verfasste daraufhin eine Pressemitteilung, die den vom BKA aufgestellten Theorien energisch widerspricht. So äußern die Aktivisten Zweifel an der Aussagekraft zahlreicher vom BKA vorgelegter Fallbeispiele. Auch die zitierten Statistiken erregen die Skepsis der Datenschützern: "Die immer wieder genannte Zahl des Bundeskriminalamts, ohne Zugriff auf Vorratsdaten wären in ca. 80% der 38.000 Telekommunikations- und Internetdelikte keine Ermittlungsansätze vorhanden gewesen, entpuppt sich als 'Schätzung' des BKA ohne jegliche greifbare Grundlage. Pikanterweise wurde im Jahr 2008, auf welches sich das Bundeskriminalamt bezieht, im Internetbereich noch gar nicht auf Vorrat gespeichert. Sowohl 2007 wie auch 2008 wurden etwa 80% der bekannt gewordenen Verdachtsfälle von Internetdelikten aufgeklärt - ganz ohne Vorratsdaten. In Bundesländern, die schon die Zahlen für 2009 vorgelegt haben, hat das Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung die Aufklärungsrate bei Internetdelikten nicht nennenswert erhöht," heißt es in der Stellungnahme der Aktivisten.
Die Aktivisten erklären zudem, dass der vertrauliche Austausch von Informationen auch im persönlichen Kontakt oder per Post möglich sei. Somit handle es sich nicht um ein spezielles Problem von Telefon und Internet - und eine Überwachung der Telekommunikation könnte kaum Straftaten verhindern. Das Internet sei zudem auch ohne Vorratsdatenspeicherung nicht der teilweise suggerierte rechtsfreie Raum - "im Fall wiederholter Kontaktaufnahme ist eine Rückverfolgung im Bereich elektronischer Kommunikation durch die Möglichkeit einer Fangschaltung sogar einfacher möglich als eine Rückverfolgung anonymer Briefe", so die Einschätzung der Datenschützer.
Entsprechend fällt das Fazit aus: eine klare Absage an die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung. "Was das Argument der Terrorismusbekämpfung oder des Vorgehens gegen schwere Straftaten angeht, so ist nicht ersichtlich, dass wirksame Gefahrenabwehr oder die Aufklärung von Straftaten gerade durch die Vorratsdatenspeicherung hätte ermöglicht werden können. Wesentliche Aufklärungserfolge – etwa nach dem Attentat von Madrid – wurden gerade ohne die Vorratsdatenspeicherung erzielt. Die schon vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung weit überdurchschnittliche Aufklärungsrate im Bereich von Netzkriminalität belegt, dass sich elektronische Kommunikation insgesamt gesehen leichter nachvollziehen lässt als mündliche oder schriftliche Kommunikation. Einer anlasslosen Aufzeichnung sämtlicher Kontakte bedarf es folglich im Bereich elektronischer Kommunikation ebenso wenig wie im Bereich mündlicher oder schriftlicher Kommunikation," schreibt der Arbeitskreis.
Annika Kremer am Donnerstag, 06.05.2010 15:58 Uhr
Ich glaube auch, dass die BKA es lieber gehabt hätte, wenn die Vorratsdatenspeicherung so gekommen wäre wie geplant, auf dass sie ihre Arbeit getan hätte und gegenüber dem Internet nicht ganz "machtlos" geblieben wäre. ...
Ich glaube kaum das man dem BKA in diesem Punkt mit logischen Argumenten kommen kann. Es ist viel mehr so, sie wollen einfach nicht auf einen Auge Blind sein und diese Techniken welche sie sowieso schon anwenden auch Gerichtsfest machen. Zudem gibt es dann auch ein üppigeres Buged. Gerade jetzt wo ...
Die Datenschutz-Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung widersprechen entschieden dem Einsatz des Bundeskriminalamtes (BKA) für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Das "BKA-Lobbying" in dieser Sache sei "substanzlos", so die Datenschützer. [url=http://www.gulli.com/new ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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