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K1 Magazin: Am 4. Mai Dokumentation über den Abmahnwahn

Notwehr oder Geschäftsmodell? Diese Frage wurde gestern bei Kabel Eins behandelt. Das K1 Magazin hinterfragt in ihrer Dokumentation: Geht es um's Abmahnen oder nur darum, abzusahnen? gulli hat die K1-Redaktion im Vorfeld mit zahlreichen Informationen versorgt.

Das Gros der größeren Portale oder TV-Sender hat das Thema Abmahnwahn in den letzten Monaten und Jahren mit Erfolg umschifft. Zu komplex erschien vielen Journalisten das Thema und zu heiß dazu. Jeder ist sich darüber im Klaren, dass eine falsche Aussage im Beitrag enorme juristische und zudem teure Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Risiken, die die meisten Redakteure und Redaktionsleitungen trotz der Pressefreiheit in Deutschland nicht eingehen wollen.

Die Sendung am 4.5. beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen: Wie die Musikindustrie aus dem Kampf gegen die Downloader ein Geschäftsmodell machte. Bis heute behauptet man, die Abmahnungen gegen die Filesharer würden aus reiner Notwehr verschickt, weil die Rechteinhaber sonst keine Möglichkeiten hätten sich zu wehren. Was mit der Musikwirtschaft anfing, hat sich wie ein Flächenbrand auf viele andere Bereiche ausgebreitet. Abgemahnt wird auch wegen Kinofilmen, Pornos, Hörbüchern oder E-Books. Doch es geht nicht nur um Abschreckung. They've made profit out of the piracy, könnte der neue Slogan der IP-Ermittler und Abmahnanwälte lauten.

Inzwischen scheinen aber einige über das eigentliche Ziel - die Abschreckung - weit hinauszuschießen. Monatlich ergehen Abmahnungen gegen zigtausende Downloader. Ganze Unternehmensgruppen mit undurchsichtigen Strukturen sind im Laufe der Jahre daraus entstanden. Die angewendeten Mittel gelten selbst bei Juristen mitunter mehr als zweifelhaft. gulli hat schon häufiger über diverse Unregelmäßigkeiten berichtet, die vor Gericht leider zumeist vernachlässigt wurden.

Wir sind nach Auftauchen des geheimen Faxes bei Wikileaks beziehungsweise unserer Strafanzeige gegen den Frankfurter Rechtsanwalt Kornmeier kontaktiert worden. Wir haben daraufhin die Mitarbeiter des Magazins bereitwillig mit allen uns zur Verfügung stehenden Informationen versorgt. Der Beitrag wurde am 4. Mai ab 22:05 Uhr ausgestrahlt. Am Wochenende wird eine Wiederholung stattfinden.

Quelle & Bild: K1 Magazin

Video: K1 Magazin: Abmahnen und Absahnen? Vielen Dank an Salatiger!

Lars Sobiraj am Dienstag, 04.05.2010 12:49 Uhr

tagsTags: dr. udo kornmeier

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vgwort
 
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54 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Chummer am 10.05.2010 15:29:35

    Auf einen solchen Auskunftsanspruch kann sich aber überhaupt nur bei "gewerblichem Ausmaß" berufen werden. ...

  • eliveo am 08.05.2010 07:40:13

    Eben. Und damit hat sich wieder eine unsinnige Lücke im deutschen Gesetzeswesen aufgetan. ...

  • Sonnentier am 06.05.2010 22:59:18

    Der Rechtsanwalt kann nicht direkt zum Serviceprovider gehen ohne das eine Strafanzeige gestellt wurde. Doch, zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, damit brauchen sie für ihre 1402 Klarnamen auch keine Strafanzeige mehr ;) ...

  • overnight6785 am 06.05.2010 15:40:55

    Sehr guter Bericht. Aber es ist ja nicht nur die Abmahnungen. Was noch viel schlimmer ist und ungerecht sind die Urheberabgaben von USB Sticks, Brenner, Rohliunge und bald auch auf Computer. Das ist die größte frechheit überhaupt. Ich gebe der Musikindustrie Geld und bekomme KEINE gegen Leistung ...

  • Chummer am 06.05.2010 12:14:50

    Ich fand den Bericht insgesamt ziemlich schlecht. Keine wirkliche Recherche, Verbreitung von Halbwissen und der schlechte Versuch, mittels eingängiger Musik und Sprache, eine eindeutige Grundstimmung zu erzeugen noch bevor die erste wirkliche Information aus dem Lautsprecher kommt. Kann sich gut i ...

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