
Das Gros der größeren Portale oder TV-Sender hat das Thema Abmahnwahn in den letzten Monaten und Jahren mit Erfolg umschifft. Zu komplex erschien vielen Journalisten das Thema und zu heiß dazu. Jeder ist sich darüber im Klaren, dass eine falsche Aussage im Beitrag enorme juristische und zudem teure Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Risiken, die die meisten Redakteure und Redaktionsleitungen trotz der Pressefreiheit in Deutschland nicht eingehen wollen.
Die Sendung am 4.5. beschäftigt sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen: Wie die Musikindustrie aus dem Kampf gegen die Downloader ein Geschäftsmodell machte. Bis heute behauptet man, die Abmahnungen gegen die Filesharer würden aus reiner Notwehr verschickt, weil die Rechteinhaber sonst keine Möglichkeiten hätten sich zu wehren. Was mit der Musikwirtschaft anfing, hat sich wie ein Flächenbrand auf viele andere Bereiche ausgebreitet. Abgemahnt wird auch wegen Kinofilmen, Pornos, Hörbüchern oder E-Books. Doch es geht nicht nur um Abschreckung. They've made profit out of the piracy, könnte der neue Slogan der IP-Ermittler und Abmahnanwälte lauten.
Inzwischen scheinen aber einige über das eigentliche Ziel - die Abschreckung - weit hinauszuschießen. Monatlich ergehen Abmahnungen gegen zigtausende Downloader. Ganze Unternehmensgruppen mit undurchsichtigen Strukturen sind im Laufe der Jahre daraus entstanden. Die angewendeten Mittel gelten selbst bei Juristen mitunter mehr als zweifelhaft. gulli hat schon häufiger über diverse Unregelmäßigkeiten berichtet, die vor Gericht leider zumeist vernachlässigt wurden.
Quelle & Bild: K1 Magazin
Video: K1 Magazin: Abmahnen und Absahnen? Vielen Dank an Salatiger!
Lars Sobiraj am Dienstag, 04.05.2010 12:49 Uhr
Auf einen solchen Auskunftsanspruch kann sich aber überhaupt nur bei "gewerblichem Ausmaß" berufen werden. ...
Eben. Und damit hat sich wieder eine unsinnige Lücke im deutschen Gesetzeswesen aufgetan. ...
Der Rechtsanwalt kann nicht direkt zum Serviceprovider gehen ohne das eine Strafanzeige gestellt wurde. Doch, zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, damit brauchen sie für ihre 1402 Klarnamen auch keine Strafanzeige mehr ;) ...
Sehr guter Bericht. Aber es ist ja nicht nur die Abmahnungen. Was noch viel schlimmer ist und ungerecht sind die Urheberabgaben von USB Sticks, Brenner, Rohliunge und bald auch auf Computer. Das ist die größte frechheit überhaupt. Ich gebe der Musikindustrie Geld und bekomme KEINE gegen Leistung ...
Ich fand den Bericht insgesamt ziemlich schlecht. Keine wirkliche Recherche, Verbreitung von Halbwissen und der schlechte Versuch, mittels eingängiger Musik und Sprache, eine eindeutige Grundstimmung zu erzeugen noch bevor die erste wirkliche Information aus dem Lautsprecher kommt. Kann sich gut i ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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