
Die Polizei ist das Exekutivorgan eines Staates, ihre Aufgaben sind die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Verkehrsüberwachung und Strafverfolgung. Sie führt das staatliche Gewaltmonopol aus, das ihr die Anwendung unmittelbarer Gewalt innerhalb gesetzlich festgelegter Grenzen erlaubt. Bei der gestrigen Demonstration anlässlich des Maifeiertages in Berlin-Kreuzberg ist diese Grenze erneut durch einen Polizeibeamten überschritten worden. Ein privates Handyvideo dokumentiert, wie ein Polizist einer am Boden liegen Demonstrantin direkt ins Gesicht tritt.
Wie aus dem 35 Sekunden langen Video deutlich hervorgeht, fliegen keine Flaschen oder Steine am unmittelbaren Ort des Geschehens. Die Menge der Demonstranten steht nur auf dem Spreewaldplatz, zu hören ist der Bass elektronischer Musik. Plötzlich setzt sich die Menge in Bewegung als die Polizisten sie scheinbar auseinanderzutreiben versucht. Dann wird eine Frau im schwarzen Kapuzenpullover, die vorher am Straßenrand stand, umgerissen. Die Polizisten laufen um sie herum, einer stolpert über sie, läuft aber weiter. Doch der Beamte, der direkt hinter dem Stolpernden auf die Frau zukommt, macht keinen Versuch, sie zu umgehen, während sie auf dem Pflaster liegt. Deutlich erkennbar holt er aus und tritt ihr mit dem Stiefel ins Gesicht. Als sich der Polizeiansturm lichtet, ziehen weitere Demonstranten das Opfer vom Boden weg.
Gegen etwa 2:00Uhr des heutigen Tages erklärt der Polizeisprecher Frank Millert der taz-Redaktion in Berlin, gegen den Polizisten seien Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet worden.
In den nächsten Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob sich dieses Ermittlungsverfahren erfolgreicher gestaltet als das zum Polizeiübergriff bei einer Demonstration in Hamburg (gulli:news berichtete). Ob der betreffende Beamte hingegen strafrechtlich und disziplinarisch belangt wird, wie es das Polizei- bzw. Beamtengesetz für solche Fälle vorsieht, steht jedoch auf einem anderen Blatt.
Quelle: youtube.com
Bild: taz.de
Update:
Die dpa meldete, der verantwortliche Polizeiobermeister soll sich nun gestellt haben. Auch auf den Aufnahmen der Polizei sollen die Gewalttaten eindeutig zu erkennen sein. Die Berliner Polizei hatte ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Körperverletzung im Amt eingeleitet. Der Mann wird bis zum Ende der Ermittlungen nicht in seiner Einheit eingesetzt, hieß es. Vom Opfer des Angriffes fehlt bisher jede Spur.
1.Mai 2010: massive Polizeigewalt am Spreewaldplatz, Berlin Kreuzberg
Julia Klein am Dienstag, 04.05.2010 09:43 Uhr
Ach übrigens- nur am Rande. Unser Versammlungsrecht ist so toll, dass man fast jeden Unsinn als politische Versammlung anmelden kann-Hauptsache es hat ein Motto. Dann braucht man nur paar Ordner stellen, eventuell Auflagen erfüllen- und der Rest ist Staatssache. Besonders clever wurde das von den ...
Häääää????? Ich war schon so bei einigen Sachen bei, nicht nur 1.Mai. Und ich hab nie behauptet, dass der 1.Mai in Kreuzberg was hochpolitisches war, der war seit 1987 vorrangig Pflege von Krawallritualen. Obwohl- eine große 1.Mai-Demo in Berlin hatte doch recht viel politische Forderungen, u ...
Bin ich zwar anderer Meinung, aber als toleranter Linker akzeptiere ich schon Meinungsfreiheit und Gegenmeinung. Nur soviel- ich hab den Eindruck, dass bei so manchen Demos (egal ob Rechts oder Links) das politische nur vorgeschoben ist, oder die Versammlungen von vornher ...
Ich will hier keine Verleumder und Lügner! TBuktu ...
Chaoten stecken Autos in Brand. Trotz Großfahndung mit 19 Streifenwagen entkommen die Täter wieder einmal. Sie werden in der linken Szene vermutet. Achtung. [URL="h ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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